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Eignungsübung bei Dienstantritt?

Begonnen von NickB, 19. November 2010, 17:44:08

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NickB

Hallo, habe hier bei einigen gelesen dass eine erneute Eignungsuebung gemacht wird wenn man seinen Dienst zur AGA antritt. Stimmt das ?
Ich habe die normale Eignungsfeststellung im ZNwG ja schon ebstanden, also denke ich nicht dass ich zum Dienstantritt erneut getestet werde.

Meine Einstellung ist doch sicher, oder etwa nicht? :O


MfG Nick

KlausP

Die Eignungsübung hat mit der Eignungsfestestellung HICHTS zu tun. Sie wird von Bewerbern abgeleistet, die auf Grund ihrer zivilberuflichen Vorbildung mit höherem Dienstgrad eingestellt werden und dauert 4 Monate.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NickB

Mh verstehe da nicht ganz den Sinn, bin direkt nach der Schule als SaZ 4'ler angenommen worden und am 3.1.11 is dann Dienstantritt.
Wie kann ich mir das ganze genau vorstellen? Hab ja 3 Monate AGA und dann bin ich da, wo ich eigentlich hin sollte.

Versteh den Sinn nicht ganz :D..aber die Stelle habe ich fest, oder?

BUND-aner


NickB


KlausP

Das hat damit auch nichts zu tun, da Sie als SaZ in der Mannschaftslaufbahn mit dem niedrigsten Mannschaftsdienstgrad als sogenannter "ungedienter Freiwilliger" eingestellt werden. Sie machen Ihre AGA und werden dann als Mannschafter auf Ihrem Dienstposten bis zu Ihrem DZE verwendet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NickB

Ok vielen Dank, dachte schon ich muss mich irgendwie vorbereiten, nich dass ich da irgendwie durchfallen könnte oder soetwas.

mfg und danke

ulli76

Wenn du nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wirst, machst du auch keine Eignungsübung.
Die Eignungsübung ist nur für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden und entspricht dann einer Art Probezeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BUND-aner

Zitatnich dass ich da irgendwie durchfallen könnte oder soetwas
Wenn sich allerdings herausstellt, dass du den Anforderungen an deine Laufbahn nicht gewachsen bist, kannst du trotzdem in den ersten 4 Dienstjahren entlassen werde.
Man beachte §55 Abs.4 Satz1 SG

Grüße

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