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Abwerbung innerhalb der Truppe?!

Begonnen von SemperFidelis, 24. November 2010, 15:52:07

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SemperFidelis

Komme gerade von einem Lehrgang zurück und schaue so auf das schwarze Brett unserer Kompanie, und was sehe ich da?!
Ein "Flyer" der 3./FSchJgBtl 373 die über eine Möglichkeit zum Beitritt zu den EGB-Kräften der FSchJg informiert und darum regelrecht wirbt.

Ist der Nachwuchsmangel in der Truppe denn jetzt so groß, dass man die geeigneten Bewerber aus der aktiven Truppe "abwirbt"?
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"


mailman

Ich weiß nicht, was das mit "abwerben" zu tun haben soll. Es steht doch jedem Soldaten frei sich dort zu bewerben oder die Versetzung zu beantragen.

miguhamburg1

... und wenn man die Posts so mancher Leute hier (und das sind gar nicht wenige!) liest, scheint dies ja durchaus eine interessante Tätigkeit zu sein, entweder an OPIK oder EvacOps beteiligt zu sein, denn darum geht es...

Im Übrigen, so ungewöhnlich ist diese Art der Truppenwerbung nun nicht, sie gibt es auch in der Marine (U-Boote, SEK M) oder beim KSK... Es geht also hier nicht um Abwerbung, sondern um das Aufzeigen der Möglichkeiten. bewerben müssten sich also schon die Interessierten selbst...

KlausP

Genau so ist das. Und diese "Werbe-Flyer", speziell für die von @miguhamburg genannten Verwendungen, liegen mindestens schon seit Ende August in den Einheiten. Ich selbst habe die als Spieß während meiner WÜb aushängen lassen und bei der Befehlausgabe darüber informiert. Dass da nicht Hans und Franz genommen werden kann, dürfte auch einleuchten. Es läuft nämlich über eine Eignungsfeststellung, und genau da ist wohl die Durchfaller-Quote ziemlich hoch, ähnlich wie beim KSK.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Glockman

Und oftmals kann eine Einheit/ein Verband dem Soldaten auch gar keine Stelle anbieten, weil es z.B. keine Möglichkeit gibt SaZ zu verpflichten, weil keine Weiterverpflichtung auf SaZ 8 oder 12 möglich ist. Und auch deshalb (neben den anderen Möglichkeiten) hat das nichts mit abwerben zu tun. Der D-Vorgesetzte muss ja einem Versetzungsantrag eh zustimmen und sein Kreuz machen...


Glockman

miguhamburg1

Der DV muss gar keinem Antrag zustimmen. Er nimmt dazu Stellung, entscheiden tut dann die SDBw oder das PersABw...

KlausP

Stimmt. Nur mancher Disziplinarvorgesetzt stellt es gerne anders dar - und mancher Antragsteller lässt sich davon beeindrucken.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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