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Soldat mit Nebenjob

Begonnen von Brago, 13. August 2006, 22:05:01

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Andi

Selbständige Tätigkeit siehe oben. Schriftstellerische Tätigkeit muss nicht genehmigt, aber wenn ich mich recht erinnere angezeigt werden.

Gruß Andi
the rest is silence...

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SanSoldat

Kann man auch als Gwdl'er nach der Aga nebenbei am Wochenende arbeiten?

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Wenn das mit den dienstlichen Erfordernissen (Übungsplatz, Wache, GvD) nicht kollidiert, ja. Und eine Begründung, dasfür nicht herangezogen zu werden, ist es nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SanSoldat

Danke für die schnellen Antworten =). werde mein Spieß gleich am Montag mal nerven :D

ulli76

Man kann auch beim Bund einen Nebenjob mit mehr als 400€/Monat haben, darf halt nicht über die 8-Stunden-Grenze kommen. Gibt einige Kollegen, die z.B. nebenher Notarzt fahren oder KV-Dienste machen, da kommen schon mal mehr als 400€ zusammen. Muss halt zusätzlich versichtert werden etc.

Bei GWDL ist das mit dem Nebenjob auch noch anders geregelt als bei Saz/BS. Bei GWDL ist es grundsätzlich leichter. Aber genauere Auskunft kann der Spieß geben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

instfw

#21
Fast alles richtig was hier steht, nur eines nicht.

Nicht der DV genehmigt die Nebentätigkeit sondern der Dienststellenleiter. Also nicht der Chef sondern der Kdr. Maximal fünf Jahre Genehmigung am Stück sind möglich und bei jeder Versetzung in eine andere Diensstelle ist die Genehmigung neu zu beantragen.

GWDL'er benötigen keine Genehmigung, es ist lediglich anzeigepflichtig

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