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Vielleicht Einberufungs zum 3.1.2010

Begonnen von Etienne, 27. November 2010, 20:40:52

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Etienne

Hallo, ich hab mehr oder weniger Probleme mit meiner (vielleicht) Einberufung zum 3.1.2010.

Ich habe ein Brief von KWEA bekommen, das ich kurzfristig zum 3.1.2010 einberufen werden könnte. Ist die Warscheinlichkeit groß das ich noch Einberufen werde?

Zum anderen finde ich die Frist bis zum 27.12.2009 ziemlich knapp, wie soll ich es noch alles pünktlich geregelt bekommen, wenn ich am 26.12 den Brief erhalte? Mein Betrieb hat vom 22.12. bis zum 8.1 Betriebsruhe und kann bis dann niemanden erreichen.

Und wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Ich hab meine Lehre bei Mercedes gemacht (hab dort auch recht viel Geld als Azubi bekommen) und wurde auch unbefristet übernommen, somit hab ich mir ein geregeltes Leben aufgebaut mit recht vielen Ausgaben, die ich garantiert nicht vom Sold bezahlen kann (das sind fast 900 Euro, dien schon am Monatsanfang weg sind).

Etienne

Wegen der Miete.

Ich wohn zur Zeit in einer WG, aber mein Mitbewohner zieht bald aus und ich muss mir eine andere Wohnung suchen und soweit ich weiß, bezahlt ja die Bundeswehr nur, wenn man mehr als 6 Monate in der Wohnung wohnt, die Miete, oder gibt es eine Ausnahme, da ich die Wohnung für die Arbeit brauche?

Etienne

Wie toll das ich nicht editieren kann. :(

Ich hab mich im Datum vertan, ich mein natürlich 2010 und 2011.

wolverine

Wenn Sie nicht auf die Frist verzichtet haben, sollten Sie mindestens einen Monat vor Wehrdienstbeginn den Einberufungsbescheid zugestellt bekommen haben. Zu den Unkosten: Sie wussten und wissen, dass Sie wehrpflichtig sind und dieses Gesetz besteht solange bis es aufgehoben ist. Wenn Sie sich vorher diesen Lebenstandard aufbauen, wissen Sie auch, dass Sie sich eventuell sechs Monate noch einmal einschränken müssen. Miete: Wenden Sie sich an die Unterhaltssicherungsbehörde Ihrer Stadt/Ihres Kreises. Dort wird Ihnen nach Recht und Gesetz geholfen und dieses gilt für Sie wie für jeden anderen auch!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Etienne

Ich habe bei der Musterung bestimmt nicht angegeben, das ich auf die Frist verzichte, also muss die Bundeswehr, trotz des Briefes, die Frist von einem Monat einhalten?

Das mag zwar stimmen, aber ich verzichte bestimmt nicht 5 Jahre auf ein eigenes Auto, Wohnung und sonstige Sachen, die damit zusammenhängen, nur weil man eventuell mal, einberufen wird und das ich aus meinem Beruf ( in den ich nicht gerade wenig verdiene) und meinen Kollegekreis (ich dem ich mich sehr wohl fühle) rausgerissen werde und ich warscheinlich nicht mehr den Posten kriege nach dem Grundwehrdienst.

KlausP

Die Frist ist schon alleine dadurch gewahrt, dass das KWEA Sie darüber informiert hat, dass Sie mit einer kurzfristigen Einberufung rechnen müssen, es sei denn, Sie erhalten bis zum 26.12.10 keinen Einberufungsbescheid. Solche Vorabinformationen erhalten jedes Quartal mehrere Wehrpflichtige, damit man bei Ausfall eines bereits Einberufenen kurzfristig Ersatz stellen kann. Dass Sie zum GWD einberufen werden können, wissen Sie spätestens seit Ihrer Musterung.  Über die Vorabinformation sollten Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren, damit er entsprechend planen kann.

Ach ja, vor Ihnen sind bereits mehrere zigtausend junge Männer zum GWD aufgrund des Wehrpflichtgesetzes einberufen worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG MOK

Wieso muß man 5 Jahre auf ein eigenes Auto verzichten? Wenn der Wehrdienst nur 6 Monate dauert???

Etienne

Zitat von: HG MOK am 27. November 2010, 21:34:18
Wieso muß man 5 Jahre auf ein eigenes Auto verzichten? Wenn der Wehrdienst nur 6 Monate dauert???
Ich wurde schonmal zurückgestellt wegen meiner Ausbildung, also hätte ich bis 25 gezogen werden können. Also hätte ich 7 Jahre kein Auto kaufen können, weil ich ja jeder Zeit gezogen werde könnte, das selber mit der Wohnung, Handyvertrag, Internetvertrag oder sämtlichste andere Verträge. Und mit den 280 Euro komm ich nicht weit.
Zitat von: KlausP am 27. November 2010, 21:32:30
Die Frist ist schon alleine dadurch gewahrt, dass das KWEA Sie darüber informiert hat, dass Sie mit einer kurzfristigen Einberufung rechnen müssen, es sei denn, Sie erhalten bis zum 26.12.10 keinen Einberufungsbescheid. Solche Vorabinformationen erhalten jedes Quartal mehrere Wehrpflichtige, damit man bei Ausfall eines bereits Einberufenen kurzfristig Ersatz stellen kann. Dass Sie zum GWD einberufen werden können, wissen Sie spätestens seit Ihrer Musterung.  Über die Vorabinformation sollten Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren, damit er entsprechend planen kann.

Ach ja, vor Ihnen sind bereits mehrere zigtausend junge Männer zum GWD aufgrund des Wehrpflichtgesetzes einberufen worden.
Mein Betrieb hat ab den 22.12.2010 Betriebsruhe bis zum 8.1.2011. Wie soll ich bitte mein Betrieb darüber informieren, wenn keiner dort ist? Und wie soll ich die ganzen Anträge erledigen, wegen den Unterhaltskosten?

Das mag ja sein, aber wieso werd ich vielleicht einberufen und andere, die wollen nicht und wieso wird ich als Arbeiter eingezogen, obwohl genug 18-Jährige Hartz4 Empfänger gibt, die keinen Bock auf gar nichts haben? Ich find das ziemlich ungerecht.

HG MOK

@ Etienne

Darf ich Ihnen ein Taschentuch reichen?

Dann hätten Sie in ein Land auswandern müssen wo es keine Wehrpflicht gibt!

Meinen Sie nicht das es schon Tausend andere Wehrpflichtige geschafft haben, nicht zu vergessen die Wehrpflicht war Früher Erheblich Länger!

KlausP

#9
Dann klagen Sie gegen den Einberufungsbescheid.

Ach ja, und wegen Ihrer Rückstellung; die ging doch sicher von Ihnen aus, oder? Demzufolge wussten Sie ja wohl auch, dass Sie noch mit 25 gezogen werden können. Aus welchem Grund wurden Sie denn zurückgestellt? Und das KWEA beruft Sie eben JETZT ein, weil der Grund der Zurückstellung nicht mehr vorliegt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Etienne

Zitat von: KlausP am 27. November 2010, 21:57:00
Dann klagen Sie gegen den Einberufungsbescheid.

Ach ja, und wegen Ihrer Rückstellung; die ging doch sicher von Ihnen aus, oder? Demzufolge wussten Sie ja wohl auch, dass Sie noch mit 25 gezogen werden können. Aus welchem Grund wurden Sie denn zurückgestellt? Und das KWEA beruft Sie eben JETZT ein, weil der Grund der Zurückstellung nicht mehr vorliegt.
Einmal zum Anfang meiner Ausbildung und einmal wegen meines Arbeitsvertrages. Das schlimme ist nichtmal die Einberufung an sich, sondern, das ich meine Einberufung zum 1.1.2011 am 26.12.2010 bekommen kann und das ich somit keine Chance sehe, noch alle möglichen Sachen zu regulieren, gerade meinen Umzug und die ganzen Kosten. Und laut Gesetz heißt es ja, das ich mind. einen gleichgestellten Arbeitsplatz nach dem Grundwehrdienst bekomme, aber wer Entscheidet ob es gleichgestellt ist?
Zitat von: HG MOK am 27. November 2010, 21:56:06
@ Etienne

Darf ich Ihnen ein Taschentuch reichen?

Dann hätten Sie in ein Land auswandern müssen wo es keine Wehrpflicht gibt!

Meinen Sie nicht das es schon Tausend andere Wehrpflichtige geschafft haben, nicht zu vergessen die Wehrpflicht war Früher Erheblich Länger!
Früher war früher und jetzt ist jetzt. Früher hatten die, jungen Leute nicht soviel Geld zur Verfügung als jetzt und konnten sich somit halt kein "eigenes" Leben erarbeiten.

HG MOK

Klasse Theorie wo haben Sie das her das sich die Jungen Leute früher kein Eigenes Leben erarbeiten konnten???

Etienne

Zitat von: HG MOK am 27. November 2010, 22:20:38
Klasse Theorie wo haben Sie das her das sich die Jungen Leute früher kein Eigenes Leben erarbeiten konnten???
Ein eigenes Leben schon, aber bestimmt nicht soviel, das man eine hochwertiges Auto, Wohnung + Einrichtung hat

BUND-aner

@ HG MOK: Is jetzt grad in Mode: Abstrakte Geschichtsinterpretation. ;D Ganz gefährlich. ;D

@Etienne: Wo lebten die jungen Leute denn Ihrer Ansicht nach früher? Mal am Rande: "früher" ist man auch nich 350€ für ne primitve Wohnung losgeworden.

MkG


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