Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reservist Ja/Nein ?!?

Begonnen von Micky, 16. März 2003, 12:00:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Peter M. Keltsch

Die Aussage muss korrigiert werden, Reservist ist grundsätzlich jeder (männliche) deutsche staatsbürger der einmal in der Bundeswehr gedient hat. Durch Dienstzeiten in anderen deutschen Armeen ist man nicht automatisch Reservist der Bundeswehr.

Peter M. Keltsch
VdRBw LG Berlin

Sven W.

Ungediente Wehrpflichtige und nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind ebenfalls sogenannte "Ersatz-Reservisten"

Artillerist

Was ist denn die Ersatz-Reserve?
Ist das sowas, wie der Rest vom Rest? ;D
nec aspera terrent

Sven W.

Ja so kann man es nennen. Die KWEAs führen eine Liste aller ungedienten Wehrpflichtigen. Sie im V- oder Spannungsfall dann ebenfalls herangezogen

Artillerist

Naja, zum V-Fall wird es ja nie kommen. Aber was sind denn nun "Spannungsfälle"?

Unruhen im Inneren?

Herr Struck will die BW ja gerne im Inneren einsetzen, was ich persönlich befürworte!
nec aspera terrent

Sven W.

#20
Nein Unruhen im Innernen sind es nicht. Unruhen im Inneren werden in Art. 35 II GG benannt. Damit ist aber nicht der Spannungsfall gemeint.
Der Spannungsfall hat im GG leider keine Legaldefinition, was eine Schwachstelle darstellt, die behoben werden sollte.
In Art. 115a I 1. Satz GG hat der Verteidigungsfall seine Legaldefinition. Der V-Fall ist gegeben, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. An das unmittelbar sind sehr enge zeitliche Voraussetzungen zu stellen. Es muss praktisch jede Minute bei sachlich objektiver Betrachtung mit einem konkreten Überschreiten der Landesgrenze durch feindliche Einheiten gerechnet werden. Der Spannungsfall ist meines Ansehens dann gegeben, wenn sich eine internationale Kriese zu zuspitzt, daß mit einem Angriff auf das Bundesgebiet bei sachlich objektiver Betrachungsweise gerechnet werden muß, das Kriterium der Unmittelbarkeit aber noch nicht erfüllt ist.

Artillerist

nec aspera terrent


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau