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Frage zum UZwGBw §4

Begonnen von Rollo83, 06. Dezember 2010, 21:13:35

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Rollo83

Ja, ist bei uns auch so.
Aber ein Kamerad aus meinem Hörsaal hat mir erzählt das seine Freundin die OA ist die Wehrrechtklausur mit Unterlagen bearbeiten darf.
In wie weit das jetzt richtig ist kann ich nicht sagen aber sowas find ich schon echt komisch wenn es so sein sollte.Denn mit Unterlagen sollte es wohl gar kein Problem darstellen.
Montag bekomm ich die Ergebnisse von meiner Klausur, ich hoffe ja doch noch irgendwie auf ne 2.

Timid

Zitat von: Rollo83 am 11. Dezember 2010, 11:17:09Denn mit Unterlagen sollte es wohl gar kein Problem darstellen.

Man kann in dem Fall aber wohl davon ausgehen, dass in so einem Fall nicht die selben Aufgaben zu bearbeiten sind, sondern dass man, wenn Hilfsmittel wie Gesetzestexte vorliegen, auch wesentlich komplexere Aufgaben stellt ;)
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snake99

Ganz ehrlich ... ich würde auch Hilfsmittel zur Prüfung zulassen. Es ist schwer den ganzen Wust an §§ auswendig zu lernen ... letztendlich muss man später nur wissen, wo was in welchen Gesetzen zu finden ist. Aber wie schon gesagt, es wird keine Kompetenz geprüft, sondern nur dumpfes Vorschriftenwissen ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Rollo83

Bei mir hats eigentlich vom auswendig lernen und verstehn recht gut geklappt.
Man bekommt ja so ein Prüfschema das man im Kopf durch gehn kann, ähnlich wie beim Befehlsrecht.
Was ich aber total unzweckmäßig finde ist das die Zeit so knapp bemessen wird das man kaum Zeit hat das Schema durchzugehn.
Am besten überfliegt man nur die Frage und beantwortet ohne eine Sekunde nachzudenken.
Also wenn man etwas abprüft sollte man doch wenigstens ein bischen Zeit geben um zu schauen ob der Lehrgangsteilnehmer das System wirklich verstanden hat.
Hab dies auch direkt angesprochen.Also Antwort kam nur das mir recht gegeben wird aber es wird so vom Heeresamt vorgegeben und es ist wohl gewollt das niemand 100% schafft.
Naja Kommenare dazu hab ich mir dann gespart.

snake99

Fragwürdig ist jedoch die Tatsache, dass sehr viele Kameraden nach diesem Laufbahnlehrgang auf ihre 2-jährige ZAW (oder militärische Fachlehrgänge wie z.B. Kampfmittelbeseitiger) gehen, danach eine Art "militärisches Reintegrationsseminar" besuchen und dann in die Truppe auf ihren vorgesehenen DP gehen. Viel sollte dann von dem Wissen des Laufbahnlehrgangs nicht mehr vorhanden sein ;)
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Timid

Zitat von: snake99 am 11. Dezember 2010, 11:23:39letztendlich muss man später nur wissen, wo was in welchen Gesetzen zu finden ist.

Wo ist dann also das Problem?
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ARMY STRONG

Zitat von: snake99 am 11. Dezember 2010, 12:36:01
Viel sollte dann von dem Wissen des Laufbahnlehrgangs nicht mehr vorhanden sein ;)
Ach was, Soldat sein ist wie Fahrradfahren, das verlernt man nicht.  ;D

erdpichel

um das ganze mal von snake und rollo aufzugreifen:
leider ist auch der lehrgang in sich nicht stringent! wir zB haben erste ne halbe woche recht (I) gehabt, dann zwei wochen schiessausbilder, dazwischen das wochenende noch ne bildungsreise nach berlin, am ende der zweiten woche donnerstags die prüfung schiessausbilder und freitags die rechtI-klausur... der notenschnitt war dementsprechend!
schießausbilder 1, recht II später auch 1, aber recht I aufgrund des zeitmangels nur ne 3....
sowas ist einfach ärgerlich!!!
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Rollo83

#23
Genau so wie bei uns.
Am Beginn des Lehrgangs die kompletten Rechtsunterrichte durchgerattert und am Ende des Lehrgang wo die Unterrichte schon fast 6 Wochen vorbei sind kommt dann die Prüfung.
Vor allem was besonders intelligent ist das man eine Vertiefungsstunde Recht macht Freitags von 1115 bis 1200 und das 4 Wochen vor der Klausur.
Also die Planung hier ist absolut unzweckmäßig.Das weiss allerdings mein Hörsaalleiter und Inspektionschef auch nur die können da auch nichts dran ändern.

@erdpichel
Kennst du einen SU P...., der ist auch grad in Münster?

wolverine

Haben wir für Klarnamen denn keine PN-Funktion? ;)

Und gerade der Fw muss für die Handlung "vor Ort" die rechtliche Situation auswendig kennen; er kann gerade nicht nachschauen. Der Offizier muss (hinterher) bewerten (z. B. bei der Beschwerdeentscheidung). Dabei hat man Unterlagen zur Hand und kann nachlesen.
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Andi

Zitat von: Rollo83 am 11. Dezember 2010, 13:35:31
Genau so wie bei uns.
Am Beginn des Lehrgangs die kompletten Rechtsunterrichte durchgerattert und am Ende des Lehrgang wo die Unterrichte schon fast 6 Wochen vorbei sind kommt dann die Prüfung.
Vor allem was besonders intelligent ist das man eine Vertiefungsstunde Recht macht Freitags von 1115 bis 1200 und das 4 Wochen vor der Klausur.
Also die Planung hier ist absolut unzweckmäßig.Das weiss allerdings mein Hörsaalleiter und Inspektionschef auch nur die können da auch nichts dran ändern.

Mit Verlaub hat jeder Lehrgangsteilnehmer nach Dioenst und am Wochenende mehr als ausreichend Zeit den Stoff zu vertiefen. Und vier Wochen zeit zum Üben und Lernen zu haben ist wohl ziemlich optimal. Vermutlich liegt es hier wohl eher daran, dass die Lehrgangsteilnehmer nicht Willens sind Freizeit für Dienstliches zu opfern. Pech gehabt...

Gruß Andi
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Rollo83

Vieleicht hat man in den 4 Wochen auch Jeden Tag Gefechtsdienst bis abends und ist bis Abends auf der Schießbahn und hat auch andere Prüfungen.
Es geht aber auch gar nicht um die Zeit zum lernen die ist nämlich ausreichen in meinen Augen.
Es ist ehr dumm geplant den Unterricht zu Beginn des Lehrgangs zu machen und dann den ganzen Gefechtsdienst und alles dran zu hängen und zum Ende die Prüfung erst.
Es wäre passender den Unterricht zu machen und direkt im Anschluss die Prüfung.
Aber ich will hier nich rum heulen oder sowas denn so lässt sich auch alles regeln nur etwas komplizierter.

Andi

Zitat von: Rollo83 am 12. Dezember 2010, 22:02:34
Es wäre passender den Unterricht zu machen und direkt im Anschluss die Prüfung.

Nein, nicht wenn man Rechtsgrundlagen auswendig lernen muss und wenn das Gelernte etwas länger als bis nach der Klausur vorhalten soll.

Gruß Andi
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erdpichel

ach "andi", wenn immer alles so leicht wäre und mit "isso" abgetan...
wie gesagt, einfaches beispiel:

woche 1: Mo-Fr rechtsunterricht
woche 2: Mo-Do Schießunterricht
Donnerstag mittag bis sonntag abends PolBil Reise
woche 3: mo/do FüHa-Trainings, mi/do Schießprüfungen, freitags Rechtprüfung

wenn man da ne gute schießausbildung hinbekommt UND ne gute rechtsprüfung, dann herzlichen glückwunsch, hat bei uns keiner geschafft!
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-Friedrich Alfred Krupp-

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Andi

...was haben da nur die Generationen vorher gemacht, die mit noch mehr Dienstzeit und noch höheren Ansprüchen an ihre Leistung gebeutelt waren?  ::)
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