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Frage zum UZwGBw §4

Begonnen von Rollo83, 06. Dezember 2010, 21:13:35

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Rollo83

Hatte leider auch nur eine 3 in Wehrrecht 2.
Hat jetzt meinen Durschnitt auf 2,1 runter grissen.Aber kann ich noch mit leben.
3 war auch die beste Note im Hörsaal.Ich muss aber auch zugeben Wehrrecht bzw UZwGBw liegt mir nicht so unbedingt.

Megawaldi

Solltest mal ein bisschen gas geben mit dem Notenschnitt falls du Ambitionen auf BS hast.
Grüße
Megawaldi

Rollo83

1.Will ich ehr nicht zumindest im Moment aber sowas kann sich ja immer ändern.
2.Sie wollen mir jetzt sagen das eine 2,1 im FwLhg AMT schlecht ist?Also ich war der 2. beste aus meinem Härsaal und auch einer der Besten in der ganzen Inspekton.
Ich weiss nicht was sie für Vorstellungen haben aber 2,1 find ich persönlich jetzt nicht so schlecht.Immerhin hab ich im Gefechtsdienst ne 1 und im Schießen eine 2.

Megawaldi

Hmm...was soll ich dir jetzt sagen? Das was du hören willst? Also auf meinem FwLg war das eher der (obere) Durchschnitt.
Aber ich lass mich gerne belehren...wollte dich ned angreifen damit.
War eher ein Kameradschaftlicher Rat...

apollo98

Im Vergleich ist eine 2,1 eher als mittelmäßige Leistung zu sehen. Besonders wenn man sich eventuell als BS in einem bereits geschlossenen Jahrgang durchsetzen will.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

#35
Ich fühl mich damit keineswegs angegriffen sollte jetzt nicht so rüber kommen.
ich war nur etwas verwundert weil wie gesagt bei uns ist 2,1 schon oben mit dabei.
Es wurden alleine wegen der Wehrrechtklausur heute noch einige viele abgelöst und auch wegen der Gefechtsdienstprüfung wurden einige noch abgelöst.
Also ich für mich bin mit der 2,1 zufrieden und für ne BS Bewerbug in meiner AVR würde das meiner Meinung nach locker reichen.

Wie gesagt ich kann die Note jetzt nur mit den Leuten hier vergleichen und da ist die 2,1 im guten oberen Drittel.
Aber gut jetzt will ja hier nicht über meine Note disskutieren die Hauptsache ist ich bin damit einigermaßen zufrieden.
Der MFT kommt ja auch noch dazu.

Megawaldi

Was ist denn deine AVR? Denke eher das es fast schon knapp wird? Wenn du Fachdienst bist kommt ja noch der FachLg dazu...
Im Truppendienst kann es schon eng werden.

apollo98

Nach dem Fachlehrgang brauch er auch noch die Anlaßbeurteilung (nach einem Jahr auf Dienstposten), aber eine Chance (Erstbewerberregelung) hat ja jeder. Aber wir schweifen jetzt zu sehr vom Thema ab.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

Ja sag ich ja der AMT zählt 60% und der MFT 40% dazu.
Also im Truppendienst kenn ich mich da jetzt so nicht aus aber bei uns im Fachdienst sollte das reichen.
Ich weiss ja nur z.B. was die anderen bei mir inner Einheit die BS werden so für Noten haben und da gehts auch bis 2,5 runter.
Klar spielen ja noch andere Kriterien dazu wie Beurteilungen und das Verfahren im ZnWG.Aber stimmt wir schweifen ab.

snake99

Die Noten der Laufbahnlehrgänge spielen zwar eine Rolle bei der BS Auswahl, doch man sollte die Bedeutung der Beurteilungen nicht unterschätzen. Letztendlich entscheidet das Gesamtpaket.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Megawaldi

Das war mal so...Mittlerweile kommt es sehr stark auf die Noten an. Die Beurteilung ist (fast) nur noch beiwerk.
Sind wir mal ehrlich...wenn man nur nach den Beurteilungen geht kann ja heuter jeder über wasser gehen.

Rollo83

Also hatte grad einsicht in meine Wehrechtsklausur.Hab jetzt eine 2 bekommen weil.
Es gibt Leute die sind mit 11 Punkte mehr aus der Nachbesprechung gekommen.Kein wunder das die Durchschnitte alle so mies waren.
Echt eine unverschämtheit.Bei 3 verschiedenen Rechtslehrern den Unterricht und dann gehn die Klausuren noch zum Bewerten nach Delitzsch Dresden und Münster.
Die Lehrere bringen uns was bei und dies wird dann in Delitzsch oder den anderen Standorten als falsch gewertet.
Als kleines Beispiel.
Wir haben bei UZwGBW gelernt das es reicht zu schreiben (+) Brechtigte Person und (+) MSB.
Nein in Delitzsch heisst es dann dort muss noch die Begründung hin.

Bei mir war der Fall eine Befehlsrechtfrage hab ich mit Unverbindlich,Rechtswiedrig unjd braucht nicht ausgeführt werden beantwortet und alle 3 Punkte noch Begründet.Bekommen hab ich 2 von 4 Punkten.Der Rechtslehrer hier liesst sich das durch, liesst meine Antwort und ohne eine Sekunde zu überlegenm bekomme ich alle 4 Punkte.Also sowas hab ich ja noch nie erlebt.
Es steht die ganze Lehrgruppe an um Einsicht zu nehmen und bei 90% kommen mehrere Punkte dazu und so auch bessere Noten.Also da ist wohl etwas extrem schief gelaufen.
Naja mein Durschnitt schiebt sich so auf 1,89 hoch.

APDSFS-T

Was machen denn Ihre Klausuren in Dresden, Delitzsch und Münster??

KlausP

Frag 3 Rechtslehrer/Rechtsberater und du hast 4 "Musterlösungen" - mindestens  man könnte :D wenn es nicht so  :'( wäre.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Rechtsnormen sind nun einmal abstrakt und generell; wenn man versucht die Vielgestaltigkeit des Lebens in direse Normen zu pressen, ist nun einmal Raum für persönliche Wertungen. Darum gibt es eben auf viele Fragen keine so eindeutigen Antworten. Alles andere wäre unehrlich und würde auch wieder nicht verstanden und zu Unverständnis führen.
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