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Frage zum UZwGBw §4

Begonnen von Rollo83, 06. Dezember 2010, 21:13:35

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Rollo83

Naja das ganze wird jetzt über eine riesen Beschwerde bearbeitet.
Selbst die Schule versteht die ganze Sache nicht so richtig und ermittelt da auch was schiefgelaufen ist.
Wieso unsere Klausuren von verschiedenen Dienstorten berichtigt wurde konnte mir bis jetzt auch niemand beantworten.Echt bischen komisch was hier so ab läuft.
Mal schauen was der Wehrbeauftragte dazu sagt.

APDSFS-T

#46
Irgend etwas muss man Ihnen doch als Begründung für die Versendung der Prüfungsunterlagen zu zwei weiteren Lehrgruppen und nach Dresden genannt haben. Und da die Unterlagen eher nicht an das Landeskommando oder in den SanBereich verschickt wurden, bleibt nur noch die OSH als Empfänger übrig. Und die hat, ausser dem gemeinsamen Vorgesetzten und der entsprechenden Dienststelle aber rein gar nichts mit der USH zu tun. Dies erscheint mir eher unglaubwürdig.

Rollo83

Genau vom Rechtslehrer der OSH denn von dort kam auch einer von den verschiedenen Rechtslehrern der uns unterrichtet hat.
Es wurden z.B. die Klausuren von der 13. nach Delitzsch geschickt die von der 14. nach Münster usw.
Also jede Inspektion wurd zu einem anderen Standort geschickt.Ich glaub sogar bei uns in Weiden wurde gar nichts nachgeschaut.Der Rechtslehrer aus Weiden befindet sich auch im Einsatz wurde uns gesagt.Unsere Rechtslehrer kamen immer von anderen Standorten.Mir ist das mitlerweile egal, ich hab ja noch meine 2 bekommen.Aber damit war ich auch der einzige aus meinem Hörsaal.Was ich halt unverschämt finde ist das jeder der bei der Einsicht war einige Punkte dazu bekommen hat.Manche bis zu 11 Punkte.
Ich hab meine Klausur ja gesehn und mich echt gewundert wie ich für eine komplett richtig beantwortete Frage nur 2 von 4 Punkten bekommen habe.Dies wurde sofort bei der Einsicht korrigiert.Also Antwort hab ich dann nur bekommen das der Rechtslehrer das auch nicht weiss wieso nur 2 von 4 Punkten gegeben wurden obwohl die Frage komplett richtig beantwortet war.

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