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Wie lang gültig

Begonnen von Mori, 19. Dezember 2010, 12:49:26

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Mori

Hallo Leute

ich habe am 1.7 meinen Dienst als StUffz angetretten ( war vorher noch nicht da) und ihn dann in der EÜ abgebrochen, da mein Vater einen schweren Schlag und Herzinfakt erlitten hatte ,und ich mich in der Pflicht stehen sah, meiner Mutter und meinen Schwestern zu Hause an der Seite zu stehen. Darauf hin habe ich abgebrochen!

Für mich war es eine wirklich schöne Zeit und die möchte ich gerne wieder haben. War am 28.3 im ZnWg Düsseldorf und habe dort alle tests bestanden.
Wie würde eine Einstellung jetzt ablaufen? Muss ich nochmal dahin und alles machen ?
Weil normal sind ja die Daten 1 Jahr gültig?!

Wäre nett wenn ihr mir was schreibt

LG

mailman

Man müßte sich noch mal bewerben und dann überhaupt eingeladen werden. Und dann müßte man einige Teile des Verfahrens wiederholen.

mori

naja denke mal das wird ja gewiss kein Problem werden, das man eingeladen wird. Die Vorraussetzung und Eignung habe ich ja immer noch zu einem StUffz.

wolverine

Und die Bundeswehr ist mächtig scharf auf Bewerber, die innerhalb derb Eignungsübung wieder gehen? Und das dann später auch mal wieder während eines Einsatzes? Versuchen Sie es; die Antwort wird Ihnen die SDBw oder das ZNwG geben.
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mailman

Zitat von: mori am 19. Dezember 2010, 14:39:18
naja denke mal das wird ja gewiss kein Problem werden, das man eingeladen wird. Die Vorraussetzung und Eignung habe ich ja immer noch zu einem StUffz.

Die Vorrausetzung vllt. aber die Eignugn wird neu festgestellt werden. Das einzige was gültig ist, ist m.W. der PC Test und der Sportest.

Und die Einladung kann hier die erste HÜrde sein.

Rollo83

Man muss auch mal überlegen das es mehr als genug Bewerber gibt ohne so eine Vorgeschichte.
Da die BW aus den vollen schöpfen kann, könnte es wirklich schon an der Einladung scheitern.
Ein Versuch ist es allemal wert aber ich würd nicht unbedingt mit rechnen wieder eingeladen zu werden.

Mori

aber gut selbst wenn ich nicht eingeladen werde, kann ich es ja immer wieder probieren oder nicht?
Hab ja nichts zu berennen, da ich eine Festanstellung in meinem erlernten Beruf habe und daher....

mailman

Wenn sie gerne die Zeit von anderen Leuten (WDB, Sachbearbeiter im Zentrum, Postbote) und ihr Geld verschwenden wollen dann können sie das tun.

Wenn immer wieder eine Absagekommt dann ändern auch 1000 Bewerbungen nix.

Mori


snake99

@Mori

Frage: Hätten sie aufgrund des Vorfalls mit ihrem Vater auch ihren zivilen Job gekündigt (sofern sie einen gehabt hätten)?

Ich will damit sagen, dass täglich tausende von Arbeitnehmern und Soldaten mit privaten Schicksalsschlägen fertig werden müssen, aber dennoch kommen sie ihren Pflichten nach. Sicherlich ist dies nicht immer einfach, doch so ist nun mal das Leben. Es läuft nunmal nicht immer alles rund, auch wenn wir dies gerne so hätten.

Bewerben sie sich erneut ... danach werden sie schlauer sein.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Mori

Nein , den hätte ich nicht gekündigt. Da ich ja zu hause bin am Abend und keine 10 Std fahren muss.
Das war ja der Grund. Denke aber es hätten mehrere so gehandelt wie ich.

Aber kann mir jmd. die Frage beantworten ob ich Wiedereinsteller bin?
Klamottten habe ich ja mitgenommen

snake99

Warum haben sie ihre "Klamotten" (auf deutsch: persönliche Ausrüstung) mitgenommen? Wurden sie denn gar nicht ausgekleidet?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Mori

ausgekleidet schon, doch man behält ja einiges an Ausrüstung an sich, die man für eine gewisse zeit behalten muss!
Unter anderem Schuhe, Shirts, pullis, ......

Irgendwie kann die frage mir keiner beantworten mit wiedereinsteller oder nicht, nichtmal das KWEA

schlammtreiber

Semper Communis
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KlausP

Das KWEA hat damit auch relativ wenig zu tun. Ihre Aufforderung zum Dienstantritt als EÜb haben Sie ja von der SDBw oder dem ZNwG erhalten. Und als EÜb stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis, Sie sind weg´der SaZ noch GWDL. Eventuell hilft ein Blick in das "Eignungsübungsgesetz", bin aber nicht sicher.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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