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KDV-Antrag nach Aussetzung der Wehrpflicht?

Begonnen von Süd-Ost, 22. Dezember 2010, 00:28:30

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Süd-Ost

Hallo zusammen,
eine Frage über die wir uns heute ergebnislos den Kopf zerbrochen haben:
Wird es nach Ende bzw. Aussetzung der Wehrpflicht noch die Möglichkeit geben einen KDV-Antrag zu stellen? Eigentlich ist dieser ja für Soldaten die sich freiwillig verpflichtet haben ohnehin irgendwie anachronistisch; ich bin bisher immer davon ausgegangen daß es das nur gab um eine Ungleichbehandlung von SaZ und GWDL zu vermeiden. Gilt jetzt dann: ohne Wehrpflicht keine Kriegsdienstverweigerung, oder liege ich da ganz falsch, und beides hat nicht grundsätzlich etwas miteinander zu tun?
Vielen Dank schonmal

Smoover

Auch SAZ und sogar Berufssoldaten können einen KDV-Antrag stellen. Ist aber die Ausnahme, insbesondere natürlich bei BS. Die Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern, wird es aber weiterhin geben. Allerdings in der praktischen Anwendung sehr viel seltener als früher, weil es für viele dann keinen Anlass mehr gibt. Aber auch heutzutage gibt es z.B. schon die Möglichkeit, erst NACH abgeleistetem Wehrdienst einen KDV-Antrag zu stellen. Machen aber nicht viele, weil sinnlos.

Ich würde außerdem nicht sagen, dass ein KDV-Antrag von freiwillig Dienenden generell anders zu beurteilen ist als der eines einfachen Wehrpflichtigen. Manche Leute merken erst während des Dienstes, wenn sie das erste mal eine Waffe in der Hand haben, dass sie dies mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Eine Verweigerung aus Gewissensgründen ist also ohne Weiteres auch dann denkbar- wobei sicherlich niemand verschweigen will, dass es sich idR gerade bei den Wehrpflichtigen wohl doch nur um ,,gewisse Gründe" handeln wird.

Andi

Zitat von: Süd-Ost am 22. Dezember 2010, 00:28:30
Gilt jetzt dann: ohne Wehrpflicht keine Kriegsdienstverweigerung, oder liege ich da ganz falsch,

Richtig, du liegst da ganz falsch, denn die Wehrpflicht wird es weiterhin geben, sie wird nur nicht vollzogen.
Und das recht den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern ist ein Grundrecht eines jeden deutschen Bürgers.

Gruß Andi
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KlausP

ZitatWird es nach Ende bzw. Aussetzung der Wehrpflicht noch die Möglichkeit geben einen KDV-Antrag zu stellen? Eigentlich ist dieser ja für Soldaten die sich freiwillig verpflichtet haben ohnehin irgendwie anachronistisch; ich bin bisher immer davon ausgegangen daß es das nur gab um eine Ungleichbehandlung von SaZ und GWDL zu vermeiden.

Den letzten Teil verstehe ich komplett nicht. Was für eine "Ungleichbehandlung von GWDL und SaZ"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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