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Re: ZDV 14/5

Begonnen von wolverine, 23. Oktober 2006, 10:28:19

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wolverine

Und wo soll das stehen?
http://www.soldatengesetz.de/
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Timid

Zitat von: Joe am 22. Oktober 2006, 10:36:061. ist die ZDV noch gültig .

Die ZDV 14/5 ist das Soldatengesetz. Und das ist natürlich noch gültig!

Zitat2.In dieser ZDV wird geregelt das ein SAZ im Falle das er den Einstellungstest des öffendlichen Dienstes während seiner Dienstzeit besteht sofort wechseln kann ohne seine Restdienstzeit bei der BW zu erfüllen !

Siehe wolverines Frage - es gibt zwar alle möglichen Gründe, weshalb das Dienstverhältnis eines SAZ enden kann, aber "bestandener Einstellungstest für den öffentlichen Dienst" gehört da, nach Soldatengesetz, eher nicht dazu.
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meikschmidt

Im Intranet der Bundeswehr unter "Vorschriften-online" kann man sehen welche Vorschriftten aktuell gültig sind. Darunter fällt auch die gefragte "Zentrale Dienstvorschrift". Ansonsten sollte der Vorschriftenverwalter Aushilfe geben können.

ralf

hallo
hätte da mal ne frage... wenn ich heute eine Zusage über eine Lehre oder ein Praktikum für einen Ausbildungsplatz und habe noch eine Restdienstzeit von 5 oder 6 Monate... WIE komme ich nun schnellstens aus der BW raus?? Gibt es da Sonderkündigungsrechte oder ist das ermessenssache der HFW oder Spiess??
Wer kann mir hier helfen, wie man den Dienst schnellstens quittert und Formfehler vermeidet??
Danke

KlausP

Gegenfrage: Was haben die damit zu tun?

ZitatHFW oder Spiess

In welchem Dienstverhältnis sind Sie?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ralf

hallo
ein guter freund ist bei der BW im freiwilligem dienst.. normal noch bis mitte des jahres. hat aber nun die möglichkeit erst ein praktikum zu machen und ab april evtl. eine ausbildung.... wie kann er dies lösen?? welche fristen muss er einhalten?
danke für die info und hilfe

KlausP

"freiwilliger Dienst" kann ja nun mehreres bedeuten: Freiwilliger Wehrdienst bis max. 23 Monate oder auch Soldat auf Zeit.

Er kann einen Antrag auf Entlassung wegen besonderer persönlicher Härte stellen. Ob der positiv beschieden wird, kann hier aber niemand voraussagen. Wegen der Formalitätan sollte er sich an seinen Kompaniefeldwebel wenden, der ihn da sicher beraten kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ralf

danke
hört sich gut an, aber wie lange dauert dies..??
es ist ein freiwilliger dienst bis 23 monate.. sind hier aber nur 10 monate ...
also liegt es am kompaniefeldwebel... wenn der will und ja sagt geht dies auch schnell,
wenn er nicht will, .... dann dienst nach vorschrift ???
gibt es nur diesen weg??
hatt hier auch mal gelesen, dass es auch schnell gehen kann... bw legt keine steine in den weiteren weg....
schönen dank nochmal!!!

KlausP

Ich schrieb, dass der Kompaniefeldwebel ihn beraten kann - nichts anderes. Er entscheidet gar nichts, das macht die Entlassungsdienststelle und die sitzt einige Etagen in der Hierarchie über dem Spieß.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ralf

DANKE verstanden....
wenn sie ein solches problem hätten... könnten ab märz ein praktikum machen...
ende des fwd ist juli oder august.
wie würden sie vorgehen...zuerst beratung beim spiess und dann...
ja leider läuft die zeit weiter....

danke für die mühe!

KlausP

Ich war Spieß. Und einen anderen Weg kenne ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Für irgendein Praktikum und eine Hoffnung auf eine Ausbildung die bisherigen Entscheidungen gleich über Bord werfen? Komische Einstellung!
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