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Afghanistan: Bundeswehr-Soldat mit geladener Pistole am Kopf

Begonnen von hbmaennchen, 31. Januar 2011, 23:10:53

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miguhamburg1

@ Auge: Mal vollkommen unabhängig davon, welchen Vorfall Sie hier meinen, DARF kein nebenamtl. PresseOffz derartiges ohne Einvernehmen mit dem LdP - in diesem Fall der DSO - tun, auch wenn e selbst dann die Presse betreuen sollte (Im Ausnahmefall). Nur die Ausnahme ist weder Vorgabe, noch Regel!

Und der Streit um Henne und Ei ist doch vollkOmen überflüssig, hbmaennchens Kommentar sagt doch alles!

snake99

#46
Lieber Migu,

ehrlich gesagt sehe ich das alles (mittlerweile) ein wenig entspannter .... bestimmt ist letzte Woche auch ein Bauarbeiter (irgendwo in DEU) von einem nicht ordnungsgemäss aufgebauten Baugerüst gefallen und tödlich verunglückt ... wen hat es interessiert? Niemanden! Warum? Wie heißt es so schön: "Wo gearbeitet wird, da fallen Späne" ...

Und auch in der Bw fallen Späne. Richtig ist, dass alle nicht vorschriftenkonformen Vorgänge bearbeitet werden müssen und notfalls dies sogar der Staatsanwalt machen muss. Doch bei allem Respekt ... die Bw ist immer noch eine Armee und in einer Armee kann es hin und wieder rauer zugehen. Wer damit ein Problem hat, sollte vielleicht lieber den Beruf wechseln, als seine "ach so skandalöse Geschichte" irgendeinem Schmierfinken äh Journalisten zu unterbreiten.

Ich bin schon verdammt froh, dass nicht publik wird, was alles auf manch einer Uffz Taufe passiert ist ... ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

Lieber Snake - der Unterschied zur Bau- oder sonstigen Firma ist bei der Bw der Art 1GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu bewahren ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Heißt eben auch, wenn durch Tun oder Unterlassen von Vorgesetzten Menschen zu Schaden kommen, zieht das allein aus dem Grund mehr Aufmerksamkeit auf sich, als in anderen Berufen.
Trennung: Und wenn im selben TrTl nach einem tödlichen Unfall durch Waffengebrauch ein anderer Soldat seine P 8 einem Kameraden an den Kopf hält, dann sollte es einen doch nicht wundern, wenn die Presse dies aufgreift!

Auch wenn wir es nicht wollen: Die Zeiten haben sich geändert: Kaum etwas bleibt den Medien verborgen, weil auch von Beteiligten viel an sie herangetragen wird...

sliderbp

Ich sehe das ähnlich. Kalle von der Baustelle nebenan ist eben nicht vergleichbar mit einem Soldaten der Bundeswehr. Soldaten repräsentieren ihr Land und sind als Staatsbedienstete auch verpflichtet dies in einer positiven Art zu tun. Dieses verharmlosende "sind halt Jungs und da passiert sowas mal" oder "die sind im Einsatz, da muss man mal Dampf ablassen" ist mir äußerst befremdlich. Genau wie von Polizisten und im Grunde von jedem anderen Beamten erwarte ich ein tadelloses Benehmen im Dienst bzw. in Uniform.

wolverine

Zitat von: snake99 am 03. Februar 2011, 14:06:02
Zitat von: ARMY STRONG am 03. Februar 2011, 11:36:04
Unehrenhafte Entlassung gibt es m.W. in der BW gar nicht.
Nennt sich "vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis mit dem Verlust an Anspruch auf weitere Bezüge", wenn ich richtig informiert bin.
Etlassung aus disziplinaren Gründen. Aus Gründen des bereits zitierten Art. 1 GG kann man keinem Menschen die Ehre absprechen Das machen wir bei Mehrfachkindermördern nicht und erst recht nicht bei Soldaten, die ein Dienstvergehen begangen haben.
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