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Ausländische Spezialverbände

Begonnen von Niggel09, 03. Februar 2011, 22:07:12

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Rollo83

ZitatDann stellt man hier mal ne ernsthafte Frage und bekommt sowas?!

LOL ;D ;D

Irgendwie seh ich die ernsthafte Frage nicht so ganz.

Ballisto

ZitatIrgendwie seh ich die ernsthafte Frage nicht so ganz.

Naja, immerhin hatte er einen Satz mit Fragezeichen im Ausgangsposting, das wollen wir doch mal beantworten, also:

Nein, Du kannst als deutscher Staatsangehöriger nicht in die Streitkräfte eines fremden Staates eintreten, das stellt in Deutschland sogar eine Staftat dar.
Nein, die Briten würden Dich auch nicht nehmen da sie komischerweise darauf bestehen in ihre Armee nur britsche Staatsangehörige aufzunehmen.
Deine persönliche Fitness setzt weder deutsche noch britische Gesetze außer Kraft und spielt damit keinerlei Rolle.
Kein deutscher "Spezie'" wird Dir Tipps für die Bewerbung bei ausländischen Einheiten geben.

btw.
Eine derartige Frage in einem Bundeswehrforum zu stellen diskreditiert Dich automatisch für eine eventuelle spätere Bewerbung bei der Bundeswehr. Auf rtl2 und vox laufen regelmäßig Auswandererserien, hol Dir doch dort die Tipps für das bessere Leben jenseits der Grenzen.

hbmaennchen

Das ist Unsinn, Ballisto.

Ich glaube, das Ministerium des Inneren würde in seiner FAQ darauf hinweisen, wenn der Eintritt in ausländische Streitkräfte eine Straftat wäre.

Es gibt keinen § im deutschen Strafrecht, der den Eintritt unter Strafe stellt - das Anwerben dafür aber ggf. schon.

Also bitte keine Falschinformationen liefern und etwa weiter kolportieren, was auf der Bekannte eines Schwagers eines Kameraden neulich erzählt hat.

BulleMölders

Ich frage mich auch immer, woher sich so hartnäckig das Gerücht hält, dass der Dienst in einer Ausländischen Streitkraft strafbar ist.

Einig das Anwerben für fremden Wehrdienst ist Strafbar.
Zitat§ 109h StGB
Anwerben für fremden Wehrdienst
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Timid

Was aber passieren könnte, wäre, dass man die Staatsbürgerschaft verliert.

Und wie oben dargestellt, muss man nicht unbedingt britischer Staatsbürger sein, um in der britischen Armee zu dienen, siehe die Gurkhas. Aber als Deutscher hätte man wohl trotzdem ganz schlechte Karten.
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ARMY STRONG

Zitat von: Timid am 05. Februar 2011, 11:22:42
Was aber passieren könnte, wäre, dass man die Staatsbürgerschaft verliert.
Und selbst das auch nur wenn mann Doppel-Staatler ist.

Ballisto

Dann relativiere ich meine Aussage mal, der TE macht sich nicht strafbar wenn er in die Streitkräfte eines anderen Landes eintritt. Ob das allerdings hier in Dtld. völlig ohne Konsequenzen bleibt möchte ich, offerbar bin ich da nicht auf dem aktuellen Stand, nicht beurteilen, gerne gesehen wird es wohl kaum. Tatsache ist allerdings daß Militärdienst etwas ist was man üblicherweise, eigentlich selbstverständlicherweise, im eigenen Land ableistet und nicht im Ausland mit den "cooleren" Einheiten. Vielleicht steht es ja auch nur deshalb nicht unter Strafe weil einen ohnehin keiner nimmt? Frankreich und Belgien mal ausgenommen.

ARMY STRONG

Zitat von: Ballisto am 07. Februar 2011, 00:10:02
gerne gesehen wird es wohl kaum.
Von wem??
Verstehe deine Aufregung ehrlich gesagt nicht. Wer sollte einem, welche Schwierigkeiten machen, nur weil er in einer anderen Armee als der BW gedient hat. In diesem Zusammenhang moechte ich gerne mal daran erinnern, dass auch die ehem. Angehoerigen der NVA als rein formal als "gedient in einer fremden Armee" gelten. Ist das dann auch "nicht gerne gesehen?"

wolverine

#23
Oh, die Ex-NVAler haben durchaus Nachteile gehabt. Z. B. dürfen sie nicht ihren Reservedienstgrad tragen soweit sie nicht in die Bw übernommen wurden. Sie waren eben ´mal "Feind". Aber in Europa, dem Zeitalter der Bündnisverteidigung und der Geimeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik? Deutsch-Französische Brigade und Multinational Task Forces?

Und bei den Briten kommt man ganz schnell ganz groß ´raus wenn man weiß welche Farbe das Bootshaus in Herefort hat.
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snake99

Zitat von: wolverine am 07. Februar 2011, 10:05:46
Oh, die Ex-NVAler haben durchaus Nachteile gehabt. Z. B. dürfen sie nicht ihren Reservedienstgrad tragen soweit sie nicht in die Bw übernommen wurden. ...

... und die, die übernommen wurden, wurden erstmal 1-2 DstGrd'e herab gestuft. Da wurde z.B. aus den SF (NVA) erstmal wieder ein OF (Bw) ...

Im TV lief zu diesem Thema vor ca. 2 Monaten eine Reportage. Die Ex NVA'ler hatten wirklich nicht viel zu lachen ... vielen tat es einfach nur weh, dass sie im Grunde ihren Stolz nach der Übernahme verloren hatten.

Die Bw Kameraden staunten jedoch auch nicht schlecht als sie sahen, unter welchen harten Bedingungen die NVA Soldaten teilweise dienen mussten. Selbst die vergammelste Bw Kaserne war für NVA Verhältnisse noch ein 5-Sterne Hotel ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat... und die, die übernommen wurden, wurden erstmal 1-2 DstGrd'e herab gestuft. Da wurde z.B. aus den SF (NVA) erstmal wieder ein OF (Bw) ...

Das stimmt so pauschal auch nicht. Sicher, bei vielen Offizieren war das so. Bei den Feldwebeln resultierte das hauptsächlich aus den unterschiedlichen Dienstlaufbahnordnungen. So war die Mindestverpflichtungszeit bei Berufsunteroffizieren 10 Jahre. In dieser Zeit sollten alle Dienstgrade durchlaufen werden. DerBU der NVA wurde wie folgt befördert:

- 6 Monate Grundausbildung und Unteroffiziersschule, also nach 1/2 Jahr Beförderung zum Uffz
- nach insgesamt 1 1/2 Jahren Beförderung zum Unterfelwebel (entspricht StUffz)
- nach insgesamt 3 Jahren Beförderung zum Fw
- nach 6 Jahren Beförderung zum OFw
- nach 8 Jahren Beförderung zum StFw

Die Dienstgrade HptFw und OStFw kannte die NVA nicht, nach der Beförderung zum StFw war Ende der Fahnenstange, auch wenn der Kamerad noch weitere 15 Jahre diente (was durchaus keine Seltenheit war). Wenn er die bildungsmäßigen Vorausstzungen hatte und eine entsprechende Stelle verfügbar war, konnte er ab 1973 in die Fähnrichlaufbahn wechseln. Diese war eine eigenständige (Spezialisten-)Laufbahn und hatte nichts mit den Offizieranwärtern zu tun, wie die Bw sie kennt. Die Laufbahn setzte eine Mindestverpflichtungsszeit von 15 Jahren voraus und sollte nach Möglichkeit ein Fachschulstudium beinhalten.

Beförderungen in der Fähnrichlaufbahn:

- 2 Jahre Fähnrichschule (mit Fachschulstudium), allerdings in der Regel nicht für "Laufbahnwechsler", Ernennung zum Fähnrich
- nach weiteren 2 Jahren Beförderung zum Oberfähnrich
- nach weiteren 3 Jahren zum Stabsfähnrich   und
- nach 4 Jahren zum Stabsoberfähnrich

Die Fähnriche wurden mit Beitritt in die Unteroffizierlaufbahn zurückgeführt und genauso wie die BU der NVA an die Stehzeiten der UmP der Bw angepasst. Deshalb wurde aus dem StOFä der NVA KlausP nach bis dahin 18 Jahren und 11 Monaten (und 15 Feldwebel-Dienstjahren) der HptFw KlausP.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Hinzu kam noch das Verhältnis von Dienstgrad zu Aufgabe/Verwendung. Viele Posten, die in der Bw regelmäßig von Unteroffizieren besetzt wurden, waren in der NVA Offizierstellen. Da war der WaKa-Stuffz eben schon mal Leutnant  ;)
Semper Communis
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KlausP

ZitatDa war der WaKa-Stuffz eben schon mal Leutnant

Näää, da konnte man auch bei der NVA keinen Offizier ranlassen.  :D In den meisten Einheiten, die keinen Waffenunteroffizier (und den hatten die wenigsten) hatten, war neben dem KpChef nur noch der Spieß zutrittsberechtigt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG


KlausP

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