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fwdl 23

Begonnen von pionier, 18. Februar 2005, 16:26:12

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pionier

wie ist das eigendlich bekommt man als fwdl miete für seine wohnung bezahl wenn man mitten im wehrdienst sie bezieht?
danke im voraus
anker wirf

schlammtreiber

m.W. nicht, das müsstest Du dann selbst zahlen
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pionier

weil meine mutter arbeitslos geworden ist kann sie sich so eine große wohnung nicht mehr leisten .platzmangel! gibts da keine möglichkeit?p.s. eure seite ist echt spitze!!!

AIR-FORCE

Ne-du musst mindestens ein halbes jahr vor beginn des gwd schon drin gewohnt haben! Ausserdem hatten wir das thema schon mal sehr ausführlich(link weiss ich nicht,musst dich durchblättern)

Zebra

Wenn deine Mutter dich de facto vor die Tür setzt, müsste die Unterhaltssicherungsbehörde eigentlich einspringen.
Vielleicht einfach Mal bei denen nachfragen.

MkG Zebra

Simon

Hier muss ueberhaupt niemand einspringen, dem Wehrdienstleisten steht eine  unentgeltliche Unterkunft zur Verfuegung. Davon abgesehen wurde hier bereits an anderer Stelle beschrieben, das die Unterhaltssicherungsbehoerde bei einer Wohnung die weniger als ein halbes Jahr vor Beginn des Wehrdienstes bezogen wurde 50% des Mietanteils des Antragsteller uebernimmt....dabei ist es unerheblich, ob man 5 Monate und x Tage vor Beginn des Wehrdienstes oder mitten drin einzieht, es ist in jedem Fall weniger als ein halbes Jahr davor.

mfg,
Simon