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Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt

Begonnen von Forenmitglied, 08. Juli 2010, 10:49:19

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AriFuSchr

#45
war das der Betrag den Du erhalten hast, oder wurde er um die von Dir geltend gemachten Aufwendungen gekürzt?


wenn er nicht gekürzt wurde, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ( 1 Monat nach Bekanntgabe ) Einspruch einlegen. Als Begründung anführen, dass die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen unzutreffend ermittelt wurden und diese noch um die bereits dargestellten Aufwendungen (s. Deine Aufstellung) zu kürzen sind.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

oberlandler

Hallo nochmal,

also der Betrag der in dem vorhergenden Satz erwähnt wurde ist um 1000€ reduziert worden als ich tatsächlich von der US-Behörde erhalten habe.
Passt das?

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

oberlandler

Hallo,

834€ ist die Differenz zwischen erstatteten Reisekosten und meinen entstandenen Reisekosten.
Der Betrag mit dem Progressionsvorbehalt ist ein anderer als der den ich von der Unterhaltssicherungsbehörde erhalten habe und zwar genau 1000€ weniger.


AriFuSchr

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann hattest Du 834 € eigene Aufwendungen. Diese müssten dann von den Leistungen der USG abgezogen werden und der Rest dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Wenn das FA nun 1.000 € abgezogen hat, dann kann ich dies mit den mir vorliegenden Informationen nicht nachvollziehen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

oberlandler

Ja, genau 834€ eigene Aufwendungen für die Fahrten.
Lt. Erläuterung hat das Finanzamt 1000€ abgezogen, keine Ahnung warum.

Dann besser nichts sagen oder?

Danke und viele Grüße

oberlandler

Hallo nochmal,

habe gerade mit einem Progressionsrechner des Finanzamtes nachgerechnet und festgestellt,
das tatsächlich nur der gekürzte Betrag unter Progressionsvorbehalt gestellt wurde. Festzusetzende Einkommenssteuer ging genau auf.

Dann müsste es ja passen.


AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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