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Urlaubsvorschriften des Soldatengesetzes, der Soldatenurlaubsverordnung

Begonnen von MMGMRX, 17. Februar 2011, 13:40:17

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MMGMRX

Moin moin,

" neue Besen kehren gut" ?!
Neuer Spieß, neues Glück?
Also der "Neue" will die bisherige Form des Urlaubsantrages nicht mehr..und wird wohl auch den Chef davon überzeugen.

Bisher war es so, das ein Soldat der im Tagesdienst eingesetzt ist und eine Woche Erholungsurlaub  einreichte, die dienstfreien Tage vor und nach den Arbeitstagen als gesamten Zeitraum auf dem Urlaubsschein eingetragen hat.  (n.D. und z.D. ist nicht mehr erlaubt).
Somit war man sicher, das im Falle eines Widerrufen des genehmigten Urlaubs ein Rechtsanspruch auf Entschädigung nach den geltenden Bestimmungen entsteht.

Jetzt soll man als Zeitraum nur noch die Arbeitstage eintragen. Was bedeutet, der Disziplinarvorgesetze kann den Soldaten am Wochenende vor und nach der Tagdienstwoche in den Dienst befehlen, ohne die Bestimmungen zum Widerruf eines genehmigten Erholungsurlaubs zu beachten.

Das gleiche gilt auch für die im Schichtdienst eingesetzten Soldaten, die bisher auch die dienstfreien Zeiten als gesamten Zeitraum auf dem Urlaubsschein eingetragen haben.

Das würde bedeuten, wenn ich ein Reise von Sonntag bis Sonntag buche, müsste ich anstatt wie bisher 5 Tage (MO-FR) auch noch den Freitag vorher und den Montag danach Urlaub nehmen, also 7 Tage.
Das kann doch wohl nicht rechtens sein!


Also bevor ich den Beschwerdeweg oder Berlin bemühen muss, wäre ich über Fallbeispiele aus anderen Einheiten dankbar.

Vielleicht kann ich meinen Chef davon überzeugen, das das bisherige Verfahren richtig ist.

mkG
Matthias
 

Andi

Zitat von: MMGMRX am 17. Februar 2011, 13:40:17
Vielleicht kann ich meinen Chef davon überzeugen, das das bisherige Verfahren richtig ist.

Das wäre sicherlich besser für deinen neuen Spieß. ;) So einen Unsinn habe ich noch nicht gehört und da ich Feldjäger bin und ständig mit Schichtdienstleistenden zu tun habe, habe ich eigentlich schon jeden Unsinn gehört, den es dazu gibt...
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MMGMRX


KlausP

Ja, solche Kompaniefeldwebel gibt es immer wieder ("Spieß" wollen sie vielleicht mal werden  ;)) Ich hatte mal so einen als KpFw der 1./-, der glaubte, solchen Unsinn (und noch größeren) durchdrücken zu müssen, und das mir gegenüber, der ich selber 6 Jahre Spieß einer PzGrenKp gewesen bin und seinen Vorgänger mehrfach über Wochen vertreten habe. Da knallte seine Tür öfter mal  :D.
Natürlich steht im Urlaubsantrag was von Arbeitstagen, aber nur für die einfachere Berechnung beim Abbuchen auf der Urlaubskartei. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, steht da "Urlaub vom ... bis ..." und dann "Arbeitstage" im nächsten Feld(?) - ich hab jetzt keinen Urlaubsantrag zu Hause  :D

Wenn er "rumzickt", frage ihn einfach mal, wo das in der SUV steht, dass der Urlaubsantrag so und nicht anders ausgefüllt wird - er wird es dir nicht zeigen können (du ihm die andere Variante aber auch nicht :D muss er ja nicht wissen  ;))
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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MMGMRX

Natürlich bin ich in meiner "dienstfreien Zeit" OHNE Urlaubsschein zu hause :D :D
Das ist ja auch nicht das Problem. ???


wolverine

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MMGMRX

 :) :) ;)
Eigentlich ist man als Soldat ja immer im Dienst... ::)
Aber seit es den "Allgemeiner Umdruck 1/500 Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften" gibt,
kann man davon ausgehen, das auch unsere Führung erkannt hat, das hinter einem guten Soldaten in der Regel auch eine starke Frau steht.
"Einzelkämpfer" werden erfahrungsgemäß irgendwann seltsam.

Andi

Zitat von: MMGMRX am 17. Februar 2011, 18:07:43
Aber seit es den "Allgemeiner Umdruck 1/500 Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften" gibt,
kann man davon ausgehen, das auch unsere Führung erkannt hat,

Nein, höchstens vortäuscht es erkannt zu haben. Der Umdruck hat keinerlei rechtliche Relevanz oder bindende Wirkung, er ist ein Ratgeber für Soldaten und Vorgesetzte und eine ziemlich armseelige Willensbekundung (allerdings ohne das Eingeständnis, dass sich das in Streitkräften in weiten Teilen gar nicht umsetzen lässt).

Gruß Andi
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miguhamburg1

Naja, mit mehr gutem Willen und Inspiration aus anderen Berufsbereichen  ließe sich schon eine ganze Menge mehr zum Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Dienst" realisieren - und dann auch in einer verbindlichen Form umsetzen.

Andi

Klar, aber was bringts, wenns bei Lippenbekenntnissen bleibt und parrallel Strukturen, die die Umsetzung von Teilen des Konzepts erlauben mehr und mehr abgebaut werden.
Wir halten mal fest, dass es vor 20, 30 oder auch 40 Jahren bei weitem mehr Betriebskindergärten in/von Kasernen gegeben hat als heute (im Verhältnis gesehen). Ebenfalls gab es bei weitem mehr Wohnungen in Bundesbesitz, die es Soldatenfamilien im besonderen und Soldaten im allgemeinen erlaubt haben Versetzungsprobleme schon einmal massiv zu begrenzen, von ausreichenden Unterkunftskapazitäten mal ganz zu schweigen.

Jede Verantwortung, die an den Soldaten irgendwie abgedrückt werden kann wird abgedrückt - erst recht, wenn sie mit Kosten verbunden ist. Gleichzeitig wird dann aber so ein obskures Schriftstück wie der allgemeine Umdruck in die Runde geschmissen, der unverbindlich Probleme lösen helfen soll, die primär erst durch Verantwortungsverweigerung des Dienstherren entstanden sind - und die es nicht erst gibt, seit Frauen in alle Laufbahnen dürfen (was ja immer gerne mal vorgeschoben wird).

Gruß Andi
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miguhamburg1

Ich bin vollkommen bei Ihnen. Obgleich ich - seit nunmehr 34 Jahren im Dienst - noch an keinem Standort eine Art "Betriebskindergarten"  bei/in der Kaserne erlebte, liegen Sie natürlich richtig, dass in den letzten Jahren massiv Strukturen, die die Familienfreundlichkeit begünstigen, abgebaut wurden.

Allerdings glaube ich mich zu erinnern, dass die sog. Wohnungsfürsorge, also die kostengünstigere Bereitstellung von Wohnungen im Bundesbesitz nicht zuletzt auch deshalb eingestellt wurde, weil die Nachfrage seit den 1980er Jahren deutlich nachließ, weil eben viele Soldaten vermieden, in "Bundeswehrsiedlungen" zu ziehen. Oder aber weil die Art Bundeswohnungen im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt weniger attraktiv waren.

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