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Erzieherische Maßnahme gerechtfertigt??

Begonnen von Anonymous, 18. Februar 2011, 15:36:37

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Anonymous

Hallo
Ich habe eine Frage an euch.
Wenn man im Dienst "einnickt" bzw. schläft und mein Ausbilder dies durch einen Anruf von einem anderen Kameraden erfährt, kann mein Ausbilder natürlich eine erzieherische Maßnahme (EZM) verkünden. Diese lautet: Eine DIN A4 Seite zum Thema "Schlafen im Dienst". Nur 2mal in der Woche zum Sport á 90 min. (Natürlich mit Fahrzeit und duschen. Sporthalle ist 5min mit Auto entfernt). Es dürfen keine Hausaufgaben in der Dienstzeit gemacht werden. (Dies wurde vorher geduldet > Abendschule, vom Bfd aus). Nun hat man nur noch 45min in der Mittagspause zur Verfügung.
1.   Sehe ich das richtig, dass Hausaufgaben das Lesen von Fachbüchern (für die  Abendschule) einschließt oder kann ich mir ein Fachbuch nehmen und dies lesen, solange der Dienst nicht eingeschränkt wird?
2.   Kann er mir Hausaufgaben bzw. das Lesen von Fachbüchern überhaupt verbieten, wenn keine Arbeit anliegt bzw. wenn der Dienst nicht eingeschränkt/vernachlässigt wird?
3.   Kennt sich jemand mit dem Sport in der Bundeswehr aus? Sind 90min gerechtfertigt? Denn auf dem Dienstplan sind 120min vorgesehen, 3mal in der Woche.
4.   Wenn dieser Ausbilder mir nur noch 45min Mittag verordnet, und die andern Kameraden 2h (von 11-13Uhr) Karten spielen, Romane, Bildzeitung lesen etc. ... bleibt dies gerechtfertigt?

Bitte um fachliche und ehrliche Antworten.

KlausP

Haben Sie Ihre Beschwerde schon formuliert? Wenn auf dem Dienstplan der Einheit 3 x 120 Minuten Dienstsport befohlen wurden, kann der Ausbilder das nicht ohne Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten, um dessen Befehl es sich ja schließlich handelt, ändern. Genauso kann er nicht so ohne weiteres ständig die Mittagspause eines einzelnen Soldaten einschränken, schließlich ist auch dioe Mittagspause im Routinedienstplan der Einheit befohlen.
Was das Ganze jetzt aber mit der Erzieherischen Maßnahme wegen Schlafens im Dienst zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anonymous


Vorstellung: Es sind 2 Gebäude. In einem Gebäude sitzt sozusagen der "Werkstattleiter"(Ausbilder - siehe oben) an seinem Schreibtisch.
In einem anderen Gebäude habe ich geschlafen. Hab dies zugegeben, nachdem ein Kamerad sich beim Werkstattleiter telefonisch beschwert hat.
Die handschriftliche Ausarbeitung über das Thema (schlafen im Dienst) sehe ich ein. Muss ich zwar noch machen, wird wohl am Wochenende geschehen.

Wenn sie mir helfen könnten eine zu schreiben, wäre das hilfreich, aber nur wenn es gerechtfertigt ist.
Ob ich diese dann auch einreiche, ist die andere Sache. Dies werde ich dann Montag entscheiden.

Flexscan

Zitat von: KlausP am 18. Februar 2011, 15:45:01
Was das Ganze jetzt aber mit der Erzieherischen Maßnahme wegen Schlafens im Dienst zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz.

Ich kann es nachvollziehen.
Wer sich halt im Dienst mit privaten Sachen beschäftigt, die anstrengen, und man dadurch nicht in der Lage ist, den täglichen Dienst zu erfüllen, muss man eben Abhilfe schaffen, das die Leistungen für den täglichen Dienst gewährleistet sind.

Gleiches gilt für Sport, was ebenso ermüdet wie das lernen.

Mittagspause ist zum Erholen da.

Lernen dazu noch Sport strengt eben an. Und wenn man beides nicht unter einem Hut bekommt zieht halt der Ausblider die Reißleine.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Megawaldi

Zitat von: Anonymous am 18. Februar 2011, 15:36:37
1.   Sehe ich das richtig, dass Hausaufgaben das Lesen von Fachbüchern (für die  Abendschule) einschließt oder kann ich mir ein Fachbuch nehmen und dies lesen, solange der Dienst nicht eingeschränkt wird?

Nein, denn das lesen von Fachbüchern für deine Abendschule ist dein Privatvergnügen und hat im Dienst nix zu suchen.
Wenn du zu wenig zu tun hast, dann melde dich und lass dir weitere Aufgaben geben oder bilde dich für deine laufende Ausbildung weiter.

Grüße
Megawaldi

Flexscan

Zitat von: Megawaldi am 18. Februar 2011, 17:33:19
Nein, denn das lesen von Fachbüchern für deine Abendschule ist dein Privatvergnügen und hat im Dienst nix zu suchen.
Wenn du zu wenig zu tun hast, dann melde dich und lass dir weitere Aufgaben geben oder bilde dich für deine laufende Ausbildung weiter.

Dann müsste man allerdings auch das Lesen von Bildzeitungen etc verbieten denn das ist auch Privatvergnügen. Zwar nicht ganz so anstrengend wie Fachliteratur aber halt auch Privatvergnügen.
MkG Flex
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BulleMölders

Oh man, wenn wir jedes mal eine Beschwerde geschrieben hätten, wenn unser Radarmeister unsere Privaten Bücher, die wir Verbotenerweise auf langweiligen Nachtwachen gelesen haben, in den Bach geschmissen hat, dann hätten wir viel zu tun gehabt.

Sein Spruch dazu: "Wenn ihr lange weile habt, dann lest Vorschriften und bildet euch damit weiter!"

Megawaldi

@Flexscan
Ich wüsse auch nicht in welcher ZDV des lesen der Bildzeitung im Dienst erlaubt worden ist.
Ich kann hier nur Tips geben die auch Dienstlich "Wasserdicht" sind.
Was soll ich dem Jungen den sonst sagen?
...Mach was du willst? ...das macht der Rest der  Bundeswehr auch!?
...dein Ausbilder kann dir eh nix...?

Anonymous

und was ist wenn der Werkstattleiter auch in der Mittagspause ein "schläfchen" hält(bzw. die Augen zu machen)???
und auch Bildzeitung ließt, und das nicht nur in den 45min Mittagspause.......

und bitte bleibt ruhig.......Es ist nicht einfach im Leben, soll es auch nicht sein ;-)

Flexscan

wie ich oben schrieb. Die Mittagspause dient der Erholung. Da is ein Schläfchen nunmal nicht verkehrt.
ebenso Bildzeitung usw....

@Mega
Das ist schon klar. :)

Ich denke man sollte die Verhältnismässigkeit wahren.

Bildzeitung oder sonstiges lesen stregnt halt nicht an. Les ich aber zb iwelche Physik oder Chemibücher muss mir Formeln merken usw aber schon.

In meinen Augen ist die EM vollkommen gerechtfertigt.
MkG Flex
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KlausP

Natürlich ist sie gerechtfertigt. Das gestattet dem Teileinheitsführer aber nicht, sich über die Festlegungen über die Dauer der Mittagspause oder über den Umfang der Sportausbildung hinwegzusetzen. Und nur darauf bezog sich meine Empfehlung mit der Beschwerde. Was da nun genau befohlen ist, kann hier nur der TA wissen, weil ich ja die Gegebenheiten in seiner Einheit nicht kenne (es sei denn, er dient in der 5./401  ;D - aber die hat keinen Werkstattleiter).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG MOK

Wo ist denn jetzt das große Problem, ich würd die Seite schreiben abgeben und die Sache ist gegessen.
Mal ne andere Frage was geht es Sie denn an ob der Werkstattleiter in seiner Pause schläft?

Anonymous

Was mich das angeht?...schadet zum Beispiel das Ansehen der Werkstatt, wenn fremdes Personal in die Werkstatt kommt.


Ich meine ja den Sport, und ne Bildzeitung kann auch anstregnen, bzw Ablenkung vom Dienst sein....Jeder Mensch reagiert anders.

3/10: Die Ausbildungszeit pro angesetzte Sportausbildung berägt mind. 45min und max 90min (ohne Ab- und Anmarsch)

Also hat er schon mal gegen eine ZDv verstoßen, sehe ich das richtig??

KlausP

Das kann man so einfach nicht beantworten, kommt drauf an, was im Dienstplan steht, genauso mit der Mittagspause. Und da ist, wenn er das ständig nach Gutdünken auslegt, der Disziplinarvorgesetzte gefragt, nämlich seine Befehle durchzusetzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HG MOK

Suchen Sie jetzt unbedingt in jeder ecke um Ihren Werkstattleiter eins reinzuwürgen?