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Bundeswehr als SanOA verlassen

Begonnen von flanders, 05. März 2011, 18:30:45

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flanders

Hallo,

mein Problem ist folgendes und falls es hier nicht reinpasst, dann bitte pushen:

Ich bin SanOA seit letzten Jahr und studiere jetzt eben Medizin. Mein Problem ist nur, dass ich seit ca. 3 Monaten Depressionen habe und deswegen auch schon in fachärztlicher Behandlung bin. Die Depressionen haben auch mit der Bundeswehr sowie mit anderen Dingen zu tun, auf die ich aber jetzt nicht weiter eingehen möchte.
Dazu habe ich in der Grundausbildung eine Verletzung am Bein erlitten, die zunächst vom TrpArzt falsch diagnostiziert wurde und mein jetziger Arzt nach umfangreicher Untersuchung (bis hin zu MRT) die Hoffnung aufgegeben hat. Schmerzfreies Laufen o.ä. ist kaum mehr möglich.

Kurz ist das meine Situation, die mir sehr zu schaffen macht und ich möchte die Bundeswehr verlassen. Um Vorwürfen vorzubeugen: ich möchte nicht einfach das Ausbildungsgeld oder den Studienplatz einsacken. Das Geld würde ich zurückzahlen und einen zivilen Studienplatz hätte ich auch bekommen, also sind das nicht meine Gründe.
Auch mit dem Studium bin ich mir nicht mehr sicher, jedoch kann ich da nach so kurzer Zeit noch nicht sagen "ob es wirklich was für mich ist".

Meine Frage wäre nun, ob jemand mit einer solchen Situation Erfahrung hat, was ich denn tun müsste, an wen mich wenden und welche Konsequenzen mich erwarten?

MkG

wolverine

An ihren Chef, der Sie im Studium betreut. Antrag auf Verkürzung/Neufestsetzung der Dienstzeit stellen und Entscheidung abwarten.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

ulli76

Oder DU-Verfahren, wenn du gesundheitlich nicht in der Lage bist, das weiter zu machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

flanders

Was ist, wenn das DU-Verfahren nicht funktioniert, bzw. die das als nicht so schwerwiegend ansehen? Habe keine Kenntnis über den Ablauf des Verfahrens.

ulli76

1. Depressionen kann man behandeln
2. das mit dem Bein- da wirst wahrscheinlich zu nem Orthopäden/Unfallchirurgen müssen, der das einschätzen kann.

Wenn deine gesundheitlichen Einschränkungen in absehbarer Zeit behebbar sind, wird das DU-Verfahren nicht durch gehen. Wenn die Einschränkungen so groß sind, dass du dauerhaft keinen Dienst tun kannst, dann geht es durch.

Die andere Möglichkeit- Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurde ja schon genannt.
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flanders

#5
Danke schonmal für die Antworten!

Gibt es beim Antrag auf Dienstzeitverkürzung feste Zeitintervalle auf die verkürzt werden kann oder ist das variabel gehandhabt? Also z.B. auf 2 Jahre zu "verkürzen" macht die Sache auch nicht unbedingt besser.

KlausP

Gibt es meines Wissens nicht. Man kann aber auch die Entlassung beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

flanders

Das dann nach §55 SG Abs. 3 ? Also Entlassung wegen persönlicher Gründe, wenn diese eine besondere Härte darstellen?

wolverine

ius novit curia - Sie nennen nur Ihre Gründe. Ob dies eine besondere Härte ist oder welche Rechtsgrundlage einschlägig ist, wird dann schon die Behörde oder auch das Verwaltungsgericht herausfinden.
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flanders

Werden die das herausfinden? Ich habe eben irgendwie die Befürchtung dass das alles herabbeschwichtigt wird und damit hat es sich dann am Ende.

miguhamburg1

Was ist denn das für eine Frage? Sie stellen einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung oder Entlassung a.d.D. an das PersABw. Dieser Antrag wird dort bearbeitet und Sie bekommen gegen Empfangsbekenntnis einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Und wenn Ihnen das Ergebnis des bescheides nicht gefällt, legen Sie entsprechende Rechtsmittel ein, so dass dann die für diesen Weg zuständigen Instanzen darüber entscheiden können.