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Kann ich FWD auch trotz abgeschlossenem GWDL machen?

Begonnen von Idealist, 10. März 2011, 21:02:24

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Idealist

Moin Moin,

ich habe vom 1.4.09-31.12.09 meinen GWDL 9 Monate abgeleistet. Bei meiner Stammeinheit gab nach der AGA in meiner TE keine freien FWDL 23 stellen, so musste ich leider raus aus der Truppe obwohl ich noch verlängern wollte.

Nun bin ich leider arbeitslos, kann ich den freiwilligen Wehrdienst (FWD) 23 Monate jetzt noch im nachhinein machen, obwohl ich schon meinen GWDL abgeschlossen habe?

Ich war in der Zwischenzeit auf vielen Reserveübungen u. bin der Truppe treu geblieben.


Gruß

Idealist

MarcTheMan

Eine weitere Verwendung geht imo nur als Wiedereinsteller, nicht als FWDL.

Idealist

Ich meinte den neuen FWD wg. der ausgesetzten Wehrpflicht, nicht FWDL!

Es gibt ja einen Riesenpersonalbedarf u. noch Riesenlücken, ich habe gelesen das sich für den neuen FWD erst 10 % Freiwillige gemeldet haben.

Ich habe keine Lust zu Hause herum zu sitzen und möchte lieber was sinnvolles beim Bund machen. Die, die dürfen, wollen nicht und ich als der, der immer gerne Soldat war, darf nicht?! Da ich meinen GWDL 9 Monate u. die AGA schon hinter mir habe, sowie viele Reserveübungen u.a. Resfor III, viele Lehrgänge, solche Leute werden doch gebraucht u. gesucht.


Vielleicht weiß jmd. anderes noch weiter.

Gruß


Idealist


KlausP

ZitatIch meinte den neuen FWD wg. der ausgesetzten Wehrpflicht, nicht FWDL!

Das ist doch das Gleiche: FWD ist freiwilliger Wehrdienst, den ein FWDL (Freiwilligen Wehrdienst Leistender) anleistet.

Fragen Sie bei Ihrem KWEA nach, aber auch ich bin der Meinung, dass das nur als Wiedereinsteller SaZ geht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen