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Fw allg. Fachdienst

Begonnen von BadenTobi, 11. März 2011, 11:07:07

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BadenTobi

Hallo,
ich bin 28 (ab Mai 29), und interessiere mich für eine Wiedereinstellung in die Bundeswehr.
Habe 2003 meinen GWD geleistet.
Habe mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung zum Werkzeugmacher.
Ausbildung ist verwertbart, also Einstellung als Stuffz (FA).

Wenn es klappen würde und ich zum Spätjahr eingestellt werden würde, wär ich ja 29 Jahre alt!
Also wär ich als SaZ 12 beim DZE über 40.
Gibt es da dann irgendwelche Sonderregelungen?
Oder wir dann als SaZ 10 eingestellt? Würde dann der BFD gekürzt?
Oder wird garnicht eingestellt?

Wie ist das mit Übernahme zum BS?
Ich hätte ja dann nur einmal die Chance einen Antrag auf BS zu Stellen, oder?
Stimmt es, daß man trotzdem als BS übernommen wird, obwohl sein Jahrgang voll ist, wenn sein Gesamtergebnis besser ist als das des schlechtesten der BS wurde?????

Vielen Dank für eure Antworten!!

KlausP

ZitatWenn es klappen würde und ich zum Spätjahr eingestellt werden würde, wär ich ja 29 Jahre alt!
Also wär ich als SaZ 12 beim DZE über 40.

Dem steht § 40 Soldatengesetz entgegen.

Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1. Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr
    hinaus,

Eine Verpflichtung als SaZ 12 ist also nicht möglich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BadenTobi

Geht SaZ 10, oder gibts dann nur SaZ 8?

Wie ist das mit BS, weiß das jemand??

Rollo83

Wenn ihre Jahrgänge schon durch sind trifft für sie die "Erstbewerberregel" zu. Kann auch sein das die ganze Sache einen anderen Fachausdruck hat den ich aber grad nicht kenne.
Ihnen wird ermöglicht BS zu werden auch wenn ihre Jahrgänge schon durch sind.
Es gibt ja auch immer mal wieder BS die aus verschiedensten Gründe aus dem Dienstn ausscheiden, ob durch Krankheit oder Beendigung des Dienstverhältniss oder was auch immer.

Ob SAZ 10 geht oder sie SAZ 8 bekommen kann ich ihnen nicht beantworten und wird wohl auch niemand anders hier. Fakt ist Regelverpflichtungen wäre 4, 8(9) oder 12(13) Jahre.
Abgewichen kann immer. Ob es dann bei ihnen auf SAZ 10 oder 8 hinaus läuft wird ihnen dann wohl die SDBw sagen.

BadenTobi

Kann mir jemand einigermaßen genau sagen was man als

Stuffz, 29 Jahre, Verheiratet
Fw, 30 Jahre, Verheiratet
OFw, 32 Jahre, Verheiratet

Verdient??

KlausP

Ja, die Bundesebesoldungsordnung A und die dazugehörigen Besoldungstabellen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2011i