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Volljurist in der Bundeswehr

Begonnen von HuoYuanJia, 22. März 2011, 00:21:45

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HuoYuanJia

Hallo,

im Internet habe ich gelesen, dass die Volljuristen direkt als Major eingestellt werden können. Welche Examennoten musst man dafür haben? Wie liegen die Chancen als Volljurist angestellt zu werden? Wenn mein NC nicht für das Medizinstudium reicht möchte ich Jura studieren deswegen interessiert es mich. Musst man eine Prüfung in "OPZ" machen um eingestellt zu werden oder ist nur die Note wichtig?

ARMY STRONG

Mit Verlaub, in dem anderen Tread hast du noch erwaehnt dass du kaum ein verstaendliches Deutsch sprechen kannst und nun willst du Jurist werden... (das sind die, die das gesprochene Wort zur Waffe werden lassen) ...was kommt als naechstes?  ???

miguhamburg1

Genau gesagt wollte er Arzt werden...

Aus meiner Sicht erheblicher Trollverdacht!

BulleMölders

Von verdacht würde ich hier schon nicht mehr reden!

HuoYuanJia

Zitat von: miguhamburg1 am 22. März 2011, 08:50:27
Genau gesagt wollte er Arzt werden...

Aus meiner Sicht erheblicher Trollverdacht!

Ich möchte Jura oder Lehramt studieren wenn es mit Medizin nicht klappt. Ich habe keine Hoffnung als Sanitätsoffizieranwärter eingestellt zu werden. Aber wenn ich Volljurist werde können die mich annehmen. Ich habe in der Bundeswehr Internetseite gelesen, dass eine mittlere Examennote reicht für die Einstellung als Volljurist. Ich bin mir sicher, dass ich das Jurastudium mit guten Noten abschließen kann. Was hat es mit Troll zu tun? Ich wollte schon immer als Höherer Beamte arbeiten.

KlausP

Ach! Und das schlechte Deutsch spielt da plötzlich keine Rolle mehr? Beamte des gehobenen Dienstes haben ja mit der deutschen Sprache auch so gar nichts am Hut.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: HuoYuanJia am 22. März 2011, 16:43:11
eine mittlere Examennote reicht für die Einstellung als Volljurist.

Dann ist Dir sicher auch schon bekannt, dass die Juristen berühmt-berüchtigt dafür sind, den Durchschnitt ihrer Noten unten zu halten? Ernsthaft. Gab dazu im Gefolge der Guttenberg-Affäre in letzter Zeit diverse gute Artikel u.a. im Spiegel. Dort wurde die "Noteninflation" in den meisten Fächern beklagt: immer mehr Abschlüsse werden immer besser, der Notendurchschnitt wird immer überdurchschnitlicher. Ausnahme sind die Juristen. Deren Durchschnitte verharren seit Ewigkeiten auf demselben Niveau. Nicht, weil die dümmer sind als die anderen. Sondern weil die ihre Examen streng schwer halten, um ein wenig elitär zu sein.

Wer also eine "mittlere" Examennote hat, muss schon gut dabei sein.
Semper Communis
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miguhamburg1

1)  Kein einziger Jurist wird bei der Bundeswehr "angestellt", wie Sie schreiben.

2)  Entweder Sie bewerben sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Rechtsberater/Rechtslehrer der Bundeswehr,
     dann treten Sie als Beamter der Bundeswehrverwaltung als Regierungsrat z.A. ein, wenn Sie genommen werden.

3)  Oder Sie treten nach dem zweiten Staatsexamen als RechtsberaterStOffz in die Bundeswehr ein. Allerdings
     müssen Sie auch dafür das EFV an der OPZ erfolgreich durchlaufen.

4)  Bei beiden Fällen ist der Umfang verfügbarer DP sehr begrenzt - und die Auswahlmöglickeiten der OPZ sehr gut.
     Und dass unser Forumsjurist Wolverine Ihnen bereits aufführte, dass Juristen Virtuosen der Worte in deutscher
     Sprache sein müssen, ist Ihnen doch hoffentlich bewusst geworden!

5)  Fazit: Die Wahrscheinlichkeit, mit allenfalls durchschnittlichen Anwendungskenntnissen der deutschen Sprache
     als Jurist Beamter oder Offizier zu werden, ist mehr als gering.

6)  Empfehlung 1: Sie sind jetzt 17 Jahre alt und haben noch ein Jahr bis zu Ihrem Abitur vor sich: Anstelle hier Zeit
     im Forum zu verbringen und uns immer wieder mit neuen Berufswünschen und damit einhergehenden Fragen zu
     beschäftigen, sollten Sie intensive Nachhilfe in der deutschen Sprache  nehmen, damit Sie Ihre Chancen deut-
     lich verbessern, ein Medizin-, Lehrer- oder Jurastudium überhaupt erfolgreich abzuschließen.

7)  Empfehlung 2:  Sollten Sie kein Troll sein, verzichten Sie doch ganz einfach auf einen Kommentar hierzu oder
     weitere Fragen zu den letzten beiden oder noch wieder neuen Berufsvorstellungen bei der Bw...

justice005

#8
ZitatAber wenn ich Volljurist werde können die mich annehmen. Ich habe in der Bundeswehr Internetseite gelesen, dass eine mittlere Examennote reicht für die Einstellung als Volljurist. Ich bin mir sicher, dass ich das Jurastudium mit guten Noten abschließen kann.

Das ist Unfug. Man benötigt zwar nach allgemeinem Sprachgebrauch "mittlere Examen", allerdings bedeutet das im Klartext, dass man "vollbefriedigende Examen" braucht, was immerhin als Prädikatsexamen gilt. Dasd ist also de facto keineswegs mittelmäßig, sondern ziemlich gut. Das schaffen nur wenige.

ZitatEntweder Sie bewerben sich auf eine ausgeschriebene Stelle als Rechtsberater/Rechtslehrer der Bundeswehr, dann treten Sie als Beamter der Bundeswehrverwaltung als Regierungsrat z.A. ein, wenn Sie genommen werden.

Nicht ganz. Von außen kann man sich in diesem Fall nicht auf eine konkrete Stelle bewerben. Man bewirbt sich vielmehr beim Bundesamt für Wehrverwaltung für eine Einstellung in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Dienstes. Wenn man das Einstellungsverfahren bestanden hat, wird sodann entschieden, ob man in die rechtspflege der Bundeswehr kommt (Rechtsberater/Rechtslehrer in der Truppe) oder aber, ob man Jurist in der Wehrverwaltung wird.

In der Rechtspflege wird man bundesweit eingesetzt und auch alle 2-3 Jahre versetzt. Dazu kommen Auslandseinsätze, denn auch der Kommandeur in Afghanistan oder am Horn von Afrika oder im Kosovo will Rechtsberatung.

In der Wehrverwaltung ist man entweder mit Personalangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten (z.B. Verträge mit Rüstungsfirmen etc., Schadensbearbeitung und vielem mehr betraut.  

Zitattreten Sie als Beamter der Bundeswehrverwaltung als Regierungsrat z.A.

Das z.A. (zur Anstellung) ist abgeschafft. man ist jetzt gleich vollwertiger Regierungsrat, allerdings im Verhältnis "Beamter auf Probe". Nach 3 Jahren wird man üblicherweise zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern vollumfänglich an.





Sylvia Reich Renojobs

Guten Abend,
ich bin juristische Personalberaterin und habe gerade einen Kandidaten, der beide Examen im vollbefriedigen Bereich  in Baden Württemberg abgeschlossen hat. Seine Schwerpunkte lagen im Bereich Strafrecht. Er ist Reserveoffiziersanwärter und aktiver Reservist. Ich berate ihn hinsichtlich seiner Möglichkeiten. Eine davon wäre eine Tätigkeit als Dozent oder in der Bundeswehrverwaltung. Er möchte allerdings den Stuttgarter Großraum nicht verlassen. Wie sehen Sie die Möglichkeiten. Hätten Sie einen konkreten Ansprechpartner für mich?
Freundliche Grüße
Sylvia Reich, sylvia.reich@krp-personal.de

justice005

Zitatder beide Examen im vollbefriedigen Bereich  in Baden Württemberg abgeschlossen hat. Seine Schwerpunkte lagen im Bereich Strafrecht. Er ist Reserveoffiziersanwärter und aktiver Reservist.

Diese Kurzbeschreibung klingt auf den ersten Blick nach einer sehr guten Eignung für die Rechtspflege der Bundeswehr, und weniger für eine Tätigkeit in der Wehrverwaltung.

Allerdings wird er in der Rechtspflege regelmäßig bundesweit versetzt, wohingegen in der Wehrverwaltung die Chancen deutlich besser sind, "seßhaft" werden zu können.

Trotzdem klingen die Fakten "Strafrecht" und "aktiver Reserveoffizier" sehr viel mehr nach Rechtspflege als nach Wehrverwaltung.

Ich empfehle diesen Link hier, um sich einen Eindruck über die Rechtspflege zu machen. http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Rechtspflege.html

Aber wie gesagt, bundesweite Mobilität ist eine Voraussetzung.


justice005

Kleine Ergänzung. Soweit mir bekannt ist, stellt die Wehrverwaltung aufgrund der Umstrukturierungen in der Bundeswehr dieses Jahr keine Juristen mehr ein, bin mir aber nicht 100%ig sicher.  Die Rechtspflege wird zumindest den ein oder anderen dieses Jahr noch einstellen. Die Chancen wären da besser. Aber wie gesagt... bundesweite Mobilität....


Ralf

Hier setzen sich aber zumeist Bewerber mit guten bis sehr guten Abschlüssen durch, weil es erheblich mehr Bewerbungen als freie Stellen gibt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

Ich frag mich nur, warum ein ROA und aktiver Reservist nen juristischen Personalberater braucht, um an die gewünschten Infos zu kommen.
An sich sitzt er ja noch näher an den Informationsquellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatIch frag mich nur, warum ein ROA und aktiver Reservist nen juristischen Personalberater braucht, um an die gewünschten Infos zu kommen.
An sich sitzt er ja noch näher an den Informationsquellen.

Die Frage ist berechtigt. Allerdings dürften wohl die meisten Mannschaftssoldaten ebenso wie Fahnenjunker der Reserve in einer normalen Kompanie noch nie etwas von der Rechtspflege der Bundeswehr gehört haben. Ich hatte es zumindest damals während meines Grundwehrdienstes und den ersten Wehrübungen als ROA noch nicht. Ich selbst hatte erstmalig etwas von der Rechtspflege erfahren, als ich bei meinem Offizierslehrgang an der OSH Wehrrecht bei einem Rechtslehrer hatte. Näheren Kontakt hatte ich dann erst viel später bei meinen Wehrübungen im Offiziersdienstgrad in einer Kommandobehörde.

Auch im Jurastudium wird das Wehrrecht bis einschließlich dem zweiten Staatsexamen nicht mit einer einzigen Silbe erwähnt.

Insofern will ich nicht ausschließen, dass dieser Beruf bisher bei dem in Rede stehenden ROA vorbeigegangen ist.