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wehrdienst 23 m. gehalt

Begonnen von perle, 24. März 2011, 22:05:06

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perle

Hallo

wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse

Dennis1990

1. bekommst du kein Gehalt, sondern Wehrsold.
2. lässt du dich nicht verpflichten, wenn überhaupt verpflichtest du dich.
3. sind 23 Monate kein verpflichten, sondern FWDL

Wie's jetzt allerdings mit dem Sold als Rekrut aussieht, weiss Ich leider nicht, da Ich mein FWDL-Sold erst ab Dienstgrad Obergefreiter bekommen habe...
Fernmelde! HURRA!

StOPfr

#2
Zitat von: perle am 24. März 2011, 22:05:06
wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse
Wenn du dich verpflichten lässt, gibt es gar nichts  ::). Wenn du ab 1. Juli 2011 Freiwilligen Wehrdienst leisten solltest schau bitte hier. Da das Wehrrechtänderungsgesetz heute im Bundestag angenommen wurde, dürften die Beträge stimmen.  

@Dennis1990
Auch für den FWD verpflichtet man sich. 
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OneLove

Zitat von: StOPfr am 24. März 2011, 22:12:41
Zitat von: perle am 24. März 2011, 22:05:06
wie viel ist mein anfangsgehalt wen ich mich für 23 monate verpflichten lasse
Wenn du dich verpflichten lässt, gibt es gar nichts  ::). Wenn du ab 1. Juli 2011 Freiwilligen Wehrdienst leisten solltest schau bitte hier. Da das Wehrrechtänderungsgesetz heute im Bundestag angenommen wurde, dürften die Beträge stimmen.  

Aber kommt dann ab dem 1.7 mit dem normalen Wehrsold, noch zuschläge drauf? Oder ist das dann 100% das entgeld?

StOPfr

#4
Zitat von: OneLove am 24. März 2011, 22:28:30
Aber kommt dann ab dem 1.7 mit dem normalen Wehrsold, noch zuschläge drauf? Oder ist das dann 100% das entgeld?

???

In der Übersicht stehen doch Sold, Zuschlag und der Gesamtbetrag für einen Monat untereinander. >> Sold x 30 und Zuschlag x 30 = Wehrsold für einen Monat.
Die angesprochenen möglichen Zuschläge und Zulagen sind dienstlich bedingt und lassen sich hier nicht beziffern.
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OneLove

Achsooo ok danke :)

Aber kommt auch drauf an ob man isst oder ?

z.B am We ist man ja bestimmt garnicht weil man zuhause ist und dann bekommt man Ja verpflegungsgeld oder? :D

Knuelch

Was für fragen, das ist doch kein Basar  :o


Jetz hab ich aber mal noch eine frage, warum sagt ihr ab dem 1.7?

1. steht es doch jetz schon bei der Bundeswehr.de seite
2. in meinen Unterlagen (beginn 4.4) wurde gesagt siehe dort nach dies gilt für dich, also ist es doch ab dem April schon gütlig oder hab ich was verpasst?

fliegerass

auch wenn das heute wohl angenommen wurde wird das erst ab dem 01.07.2011 durchgesetzt jeder der seinen dienst früher antritt wird bis zum 01.07.2011 zu den alten konditionen eingestellt

übrigens steht bei weihnachts- und entlassungs geld das die beträge auch abhängig davon sind wie lange man sich verpflichtet ^^

Knuelch

Zitat von: fliegerass am 25. März 2011, 11:26:34
auch wenn das heute wohl angenommen wurde wird das erst ab dem 01.07.2011 durchgesetzt jeder der seinen dienst früher antritt wird bis zum 01.07.2011 zu den alten konditionen eingestellt

übrigens steht bei weihnachts- und entlassungs geld das die beträge auch abhängig davon sind wie lange man sich verpflichtet ^^

und wo steht das?
ist ja ok wenn du es mir sagst nur merkwürdig das mir im März geschickt wird siehe dort nach und du siehst deinen Sold (bei den Broschüren steht nirgends ein datum wann es "beginnt"), daher geht man doch normalerweise von aus das es ab jetz ist oder nicht?!
Ich lass mich überraschen, wenn es aber die alten Konditionen sind wäre es recht schlecht, da man ja so eine Info brauch um auch sein Leben planen zu können!

OneLove

Jaaa aber es kann alles sein, ich weiß auch nur vom 1.7 :)

Aber auf der Bundeswehrseite steht:

Ihre finanziellen Vorteile
Für Freiwilligen Wehrdienst Leistende ist ein steuerfreier
Wehrsold und Wehrdienstzuschlag vorgesehen
von monatlich:
1. bis 3. Monat 777,30 Euro
4. bis 6. Monat 800,40 Euro
7. bis 12. Monat 1.003,50 Euro
13. bis 18. Monat 1.086,30 Euro
19. bis 23. Monat 1.146,30 Euro

aber da steht nirgendswo ab dem 1.7 deswegen find ich es komisch :D

Aber wär cool wenn es wirklich soviel gibt ab dem 4.4 :)


KlausP

#10
Zitat... Aber kommt auch drauf an ob man isst oder ? ...

Das mit dem Essen ist aber kein, Wunschkonzert. Alle Wehrsoldempfänger sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung  verpflichtet . Das gilt also für alle GWDL (okay, galt ...), alle FWDL und alle Wehrübenden. Nur dann, wenn man mit Genehmigung nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, erhält dieser Personenkreis das Verpflegungsgeld ausgezahlt. Das trifft zu, wenn man am Wochenende nicht in der Kaserne bleibt sowie im Urlaub oder auch, wenn man "Krank zu Hause" geschrieben wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Hier gibt es weitere Informationen zum neuen Gesetz, unter anderem auch den Hinweis gegen Ende des Threads, dass Änderungen im Wehrsoldgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Alles was ihr schriftlich habt, ist verbindlich; alles was man euch nur erzählt hat, kann sich ändern...
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fliegerass

als ich im kreiswehrersatzamt war hat mir mein berater dort alles haarklein erklärt und auch schriftlich mitgegeben und dort steht das drauf ich bin bis zum ersten siebten normaler gwdl und das geht dann in den fwd über 1-3. monat 282€ danach 800,40€ usw. so ists geplant und ich denke mal dagibts keine extra wurst die jetzt schon als fwdl gilt :P ^^

KlausP

Ja, und wann war das? Das Wehrrechtsänderungsgesetz ist genau gestern durch den Bundestag verabschiedet worden und tritt zum 01.07.11 in Kraft, was ist daran so schwer zu verstehen, auch, dass die Fragen des Wehrsoldes rückwirkend zum 01.01.11 gelten sollen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fliegerass

War vor ca 1 1/2 wochen da aber wenn das gesetzt auch rückwirkend bis zum 01.01 in kraft tritt freu ich mich natürlich dann danke für die Info