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OSG beförderung

Begonnen von Schwundi, 27. November 2008, 17:45:17

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Schwundi

Hallo,

Bin mob.Resi wurde beordert und SG mache seid 3 Wochen übung und mir wurde gesagt werde OSG,jetzt heisst es es gibt eine Änderung(seid 2 Tagen per lono)der SDbw oder einer anderen Stelle weiss nicht so genau....mann kann erst 1 Jahr nach dem Dienstzeitende befördert werden.bei mir is mein DZE als SaZ erst ein halbes Jahr her......und ich ich könnte also erst ab 1.04.09 werden"Klar so lange bin ich nicht da"jetzt werde kein OSG es geht wohl nicht mehr nach Wehrübungstagen!!!!Stimmt das alles so???

Oder veraschen die mich....


Sitze auf ner OSG Stelle




SO DA BIN ICH MAL GESPANNT

Danke

Pioneer

Hallo,

Du benötigst nach der ZDv 20/7 mindestens 12 WÜ Tage im Dienstgrad SG und brauchst mindestens 48 Monate seit Eintritt in die Bundeswehr...

Die Beförderung in den nächsten Dienstgrad darf allgemein erst ein Jahr nach der letzten Beförderung vorgenommen werden.

Ich vermute, Du bist zur Entlassung vom HG zum SG d. R. befördert worden. Und somit läuft das Jahr erst ab dem Entlassungstermin...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Schwundi

Nein bin als SG abgegangen....wurde in meiner aktiven zeit nach 3 jahren SG ......und nach 4 ging ich raus.
Und im Nov wieder rein wieder als SG und die sagten ich werde nach ca 20 tagen OSG ....meine beförderung war schon da sagen die mir...aber laut dieser neuen Regel seid letzter Woche..geht das nicht mehr...........


also

wer kennt sich da aus?

Pioneer

Hmmm,

die Änderung ist bei mir noch nicht angekommen...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Schwundi


Pioneer

Wie gesagt, ich kann das weder dementieren noch bestätigen...

Aber normalerweise saugen sich die Leute sowas nicht aus den Fingern...

Nach Wehrübungstagen wird es wohl trotzdem noch gehen, jedoch könnte ich mir denken, daß für Reservisten (explizit ehemalige SaZ) ein Jahr "Stehzeit" nach der Beendigung des aktiven Dienstes eingeführt wurde.

Was ist denn so schlimm daran? Dann wirste halt bei der nächsten WÜ befördert... Klar im ersten Moment enttäuschend. Aber versuche doch gleich noch einen neuen WÜ Termin mit dem S1 auszumachen, normalerweise würde es dann ja auch klappen, daß Du am 1. Tag der Übung gleich befördert wirst, die erforderlichen WÜ-Tage sind ja hinreichend vorhanden...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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wolverine

Es ist auch zulässig nachzufragen, wo es geschrieben steht und die entsprechende Vorschrift bzw.den genannten Erlass einzusehen. Wird das Sicherste sein...
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GebJgOffz

Nur weil ein Soldat auf einem höher bewerteten DP sitzt hat er noch keinen Anspruch auf Beförderung. Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie Stehzeit, Eigung, Leistung, etc. ist bei Reservisten auch die Vergleichbarkeit des Beförderungszeitpunktes mit aktiven Kameraden maßgebend. Die Mindestbeförderungszeit für aktive Soldaten zum OSG beträgt vier Jahre. Diese Mindestzeit erreichen aber nur die besten Soldaten und dies auch nur bei freien Haushaltsmitteln. Die Beförderung zum OSG stellt somit eine Leistuzngsbeförderung da - auch bei Reservisten. Häufig müssen auch noch zusätzliche ATN'en erworebn werden (z.B. TrpFhr).

Für die Beförderung von Mannschaften ist im übrigen der Verband in dem der Reservist beordert ist zuständig Die SDBw ist für Uffz / Fw das PersABw Offz zuständig. 

der Lt

#8
Zitat von: GebJgOffz am 01. Dezember 2008, 18:28:34
Die SDBw ist für Uffz / Fw [...] zuständig. 

Das trifft nicht in jedem Fall zu (mein Kdo ist z.B. selbst für die Beförderung der Uffz o.P./m.P. d.R. zuständig).

In der Regel wird bei entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung mehr oder minder pünktlich befördert. Ob die Leistungen ausreichend sind und denen der aktiven Kameraden entsprechen, liegt hier im Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.

GebJgOffz

Pünktlich ist so ne Sache: Theoretisch kann der Reservist (Fw / Offz) nach 17 Jahre in den jeweiligen Spitzendienstgrad (OStFw / O) befördert werden. Somit wäre es möglich mit 40 Lebensjahren diese DG zu erreichen. Problem hierbei ist nur, das die Auswahlkonferenzen für die Verwendung zum Btl-Kdr erst ab den 39 Lebensjahr stattfinden und die Auswahlkonferenz zum O erst mit Erreichen des 46 Lebensjahr beginnt...

schlammtreiber

Man kann ja auch nicht jeden halbwüchsigen 40jährigen zum Oberst machen  ;D
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der Lt

#11
Dieser Thread dreht sich doch um die Beförderung zu einem Mannschaftsdienstgrad der Reserve. Nur darauf bezog sich meine Aussage. Bei Offz/Uffz m.P. d.R sieht das mit den "realistischen" Beförderungszeitpunkten schon wieder anders aus. Ich jedenfalls leite die Beförderungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (soweit dies in meiner Verantwortung und Zuständigkeit liegt) pünktlich ein. Nur so kann man engagierte, leistungswillige und -fähige Reservisten "bei der Stange halten".

Popken

Was ist denn so schlimm daran? Dann wirste halt bei der nächsten WÜ befördert... Klar im ersten Moment enttäuschend.
Warum hat das bei mir nach 3! Wehrübungen noch nicht gefruchtet? Bin ich zu Blöd oder der Staat zu KLUG?Meine OSG eförderung wäre noch meiner Dienstzeit fällig gewesen aber dann hab ich gedacht läuft bestimmtz erst in der RESI Zeit, aber jetzt nach mehr als ein Jahr als SG-RESI mach ich mir Gedanken?NCKPS

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