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Wehdienst mit Familie (01.05. Wesel / Hilden)

Begonnen von Ekkbert, 27. März 2011, 16:25:29

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Ekkbert

Hallo!!!

Ich wollte euch mal etwas fragen. Habe nun zum 01.05. meine Einberufung bekommen, bin sogar relativ Ortsnah stationiert worden. Die ersten 6 Monate komme ich nach Wesel, die nächsten 6 Monate sogar nach Hilden.

Von mir aus ist Wesel knapp 1 Std 25 Min mit dem Zug und Hilden liegt direkt im selben Kreis wo ich wohne. Mit Familie natürlich Klasse.
Nun habe ich bei der Einberufung ein Bogen für "Meldung gemäß §204" bekommen. Muss ich den nun zur Agentur für Arbeit bringen (derzeitig aufstockender ALG II Empfänger- Zeitarbeiter) oder zur ARGE?

Des Weiteren wollte ich fragen, dass ich ja noch zum alten sold einberufen werde, bleibt der sold auch bestehen bis zum ende des Grundwehrdienstes? Oder wechselt mein Sold dann zum 01.07.11 zum neuen Sold?

Wie ist das mit meiner Familie, bekommen ja jetzt noch aufstockend Leistung der ARGE. Sind mit mir 4 Personen (Meine Freundin, 2 Kinder) bekommt man im Wehrdienst zuschläge? Oder muss ich den Rest auch bei der ARGE holen?

Wer kennt sich aus mit der Kaserne in Wesel und Hilden, wie ist es da so?

Ekkbert


Speznas

Es handelt sich wohl um FWD, so wie ich das verstanden habe.
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FreiwilligerWehrdienst
Ihre finanziellen Vorteile
Für Freiwilligen Wehrdienst Leistende ist ein steuerfreier
Wehrsold und Wehrdienstzuschlag vorgesehen
von monatlich:
1. bis 3. Monat 777,30 Euro
4. bis 6. Monat 800,40 Euro
7. bis 12. Monat 1.003,50 Euro
13. bis 18. Monat 1.086,30 Euro
19. bis 23. Monat 1.146,30 Euro

+  Unterhaltssicherung die man beantragen kann:
wenn man eine eigene Wohnung hat wird bis zu 293€ bezahlt ausnahmefälle bis zu 310 € jeden Monat

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Zwei Monate werden Sie die alten Bezüge bekommen und ab 01.07. 2011 gilt diese Tabelle.

MaDoLa90

Zitat von: Speznas am 27. März 2011, 22:37:19
+  Unterhaltssicherung die man beantragen kann:
wenn man eine eigene Wohnung hat wird bis zu 293€ bezahlt ausnahmefälle bis zu 310 € jeden Monat

Er wird aber nicht die vollen 293€ erhalten. Die Mietkosten werden durch die Anzahl derer geteilt, welche den Wohnraum ebenfalls nutzen. In diesem Fall wird die Warmmiete durch 4 geteilt. Und diesen Betrag übernimmt die Unterhaltssichrrungsbehörde. Stromkosten werden übrigens ebenfalls anteilig übernommen.

Speznas

müsste nicht noch ein zuschlag für familie berechnet werden?

MaDoLa90

Zitat von: Speznas am 28. März 2011, 01:27:55
müsste nicht noch ein zuschlag für familie berechnet werden?

Ja, die Unterhaltssicherungsbehörde zahlt auch für das Kind bzw. die Kinder einen festgesetzten Betrag. Einen Zuschlag für den Partner gibt es nicht. Der wird lediglich in einer Partnerschaft (gleichgeschlechtliche Ehe) oder einer Ehe gezahlt.

Ekkbert

Ok Ok, das sind schonmal gute nachrichten,

Nun weitere fragen:

- Wo kann ich den Antrag für Unterhaltsicherung stellen? Im Rathaus? Bei der ARGE? Bei der Bundeswehr?
- Wenn ich dann weiß, wieviel bezahlt wird, und es quasie immer noch nicht ausreichen würde, muss ich mir den rest bei der ARGE holen?

Knuelch

Also Unterhaltssicherung sollte dort sein wo man auch Wohngeld beantragen kann ect.
Ansonsten mal im Rathaus nachfragen die sollten wissen wo das genau ist.

Und sollte das nicht reichen dann auch noch was von der Arge kriegen, fragen kostet nichts ;) Aber dazu muss man ja erstmal wissen was man alles kriegt.

KlausP

Zitat- Wo kann ich den Antrag für Unterhaltsicherung stellen? Im Rathaus? Bei der ARGE? Bei der Bundeswehr?

Bei der für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde, die entsprechenden Antragsvordrucke liegen Ihrem Einberufungsbescheid bei. Wo die Behörde angesiedelt ist, ist unterschiedlich.

- meist beim jeweiligen Landratsamt
- in größeren Stadten auch beim zuständigen Bezirks- oder ähnlichen Amt,

da müssen Sie sich schon per Telefon oder Internet bemühen, das rauszufinden.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MaDoLa90

Die Unterhaltssicherung musst du bei der Unterhaltssicherungsbehörde beantragen. Genauso wie Zuschüsse für die Kinder. Gib mal bei google "Unterhaltssicherungsbehörde + deine Stadt" ein. Es kann sein, dass Ihr eine Aufstockung vom JobCenter bekommt. Falls nicht gäbe es noch die Möglichkeit sich um Wohngeld zu bemühen. Wohngeld kannst du bei dem Wohnamt deiner Stadt beantragen. Beachte aber, dass es für dich kein Wohngeld gibt, sondern wenn dann nur für deine Partnerin und die Kinder.

Ekkbert