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Musterung? Thc?

Begonnen von Bizeps, 15. April 2011, 14:30:06

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KlausP

ZitatIch dachte dass der Konsum nicht strafbar ist, sondern "nur" der Besitz bzw. das Führen eines KFZ unter Drogeneinfluss.

Es sind Besitz, Handel, Erwerb und Weitergabe strafbar. Um zu konsumieren, muss man es ja wohl vorher erwerben und/oder besitzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

thorander

ZitatEs sind Besitz, Handel, Erwerb und Weitergabe strafbar.

Wobei Handel, Erwerb und Weitergabe erstmal zu beweisen wären. Dies tut ja aber nichts zur Sache.

Nochmal zum TE:

Versuch dein Glück und du wirst sehen wie weit du kommst. Vielen (oder evtl. allen) von uns wäre es lieber du lässt es sein. Auf jemanden mit einer Drogenvergangenheit kann man sich nicht verlassen und möchte man im Notfall auch nicht neben/hinter sich haben.

mailman

Ich weiß ja nicht, warum einige es immer so toll finden zu "kiffen". Zu meiner Jugendzeit, die noch gar nicht so lange her ist, war sowas keinesfalls üblich.

Eine Karriere als SaZ wird hier evtl schwer aussehen, und auch im freiwilligen Wehrdienst könnte es Einschränkungen geben. Kann auch sein das man gar nicht einberufen wird dann.

Wir hatten in meiner Einheit auch ein paar "Drogen-Gefreite" wie wir sie nannten. Einer davon Status GWDL, durfte keine Waffe mehr in die Hand nehmen und keine Wache mehr schieben. Die anderen zwei FWDL waren dann GWDL mit den selben Folgen.

Meine persönliche Meinung ist, das so jemand überhaupt nichts bei der Bundeswehr verloren hat, gleich in welchem Status oder welcher Verwendung.
Und das man  eine "ganze Woche" "clean" ist zeugt ja schon von enormer Disziplin..

KlausP

Ein SaZ, bei dem illegaler Drogenkonsum festgestellt wird, wird - jedenfalls nach meinen Erfahrungen - innerhalb der ersten 4 Dienstjahre gemäß § 55 (5) Soldatengesetz fristlos entlassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Timid

#34
Zitat von: Bizeps am 15. April 2011, 16:26:24In unserer Gesellschaft wird Cannabis als eine schlimme Droge dargestellt. Ich Persönlich finde Alkohol schlimmer als den den konsum von Marijuana.

Das ist ein sehr gerne genommenes Argument von Drogenkonsumenten - "die anderen sind viel schlimmerer". Nur haben Drogen eben ihre eigenen, teils ganz massiven Nebenwirkungen, durch die sie ebenfalls nicht "harmlos" sind!

Und, was jetzt schon mehrfach geschrieben wurde: Betäubungsmittel (und Cannabis ist in Deutschland ein BtM!) unterliegen strengen Auflagen, was die Weitergabe und Nutzung betrifft, und wer sich nicht daran hält, begeht im Fall der üblichen Drogen in der Regel eine Straftat. Da spielt die persönliche Meinung auch keine Rolle, sondern das ist ein Fakt.

ZitatKlar das es nicht gerne gesehen wird. Aber man kann auch trotz damaligem Konsum mit allem gut zu recht kommen.

Du möchtest, auch wenn es nur im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes ist, in den Staatsdienst. Dort wird Drogenkonsum nicht nur nicht gerne gesehen, sondern er wird regelmäßig massiv disziplinarisch geahndet, wenn er während der Dienstzeit passiert.


Natürlich ist Drogenkonsum kein grundsätzliches Ausschlusskriterium - Menschen ändern sich, und auch die Bundeswehr vergibt Jugendsünden.

Nur hast du dir mit dem Konsum selber einen ziemlichen Knüppel zwischen die Beine geworfen: Bei der medizinischen Untersuchung kann er sogar zu einer Untauglichkeit führen - wir reden hier ja schließlich nicht von einem einmaligen, sondern jahrelangen Konsum! Sollte es zu einer Tauglichkeit führen, kann es dennoch dazu führen, dass du nicht genommen wirst, weil dir auf Grund des jahrelangen Konsums die nötige charakterliche Reife nicht bescheinigt wird. Und bei einem Zeitraum von wenigen Wochen zwischen Ende des Konsums und dem Test kann man auch nicht mehr glaubhaft mit Meinungswandel und Jugendsünde argumentieren ...

Übrigens ist es vollkommen irrelevant, ob du positiv getestet wirst: Es wird auf jeden Fall die Frage nach dem Drogenkonsum kommen, und die muss wahrheitsgemäß beantwortet werden (ansonsten ist man schon bei der nächsten potentiellen Straftat, dem Einstellungsbetrug ...)!


Insofern: Deine Chancen stehen eher schlecht ...
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Mr. O'Donnell

Abgesehen davon, dass es sich ja um eine - potentielle - Straftat handelt.
→ Ihrem Körper (sprich Ihrer Gesundheit, Kondition usw.) tuen Sie
auch keinen Gefallen damit....

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ulli76

Machen wir das ganze mal ganz einfach:
THC kann noch nach mehreren Wochen nach Konsum nachweisen. Bei den Musterungsuntersuchungen wird generell ein Urintest auf Drogen gemacht- nicht zu verwechseln mit dem normalen Urin-Test.

Als (angehender) Soldat ist man 6 Monate nach dem letzten Konsum eh untauglich- von dem her stellen sich manche Fragen gar nicht.
ABER: Es gibt keine Garantie, dass man danach wieder tauglich geschrieben wird- das ist kein Automatismus. Wenn der Arzt nicht davon übezeugt ist, dass man sich vom Drogenkonsum distanziert, wird es weiterhin nichts.

Übrigens zum Thema "Kiffen ist ja gar nicht so schlimm": Es kann -selbst nach einmaligem Konsum- bis 6 Monate danach zu Flashbacks und Realitätsverzerrungen und regelrechten Horrortrips kommen. Alkohol macht so was in normalen Mengen nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

EinStuffz

Zitat von: KlausP am 15. April 2011, 17:06:05
Ein SaZ, bei dem illegaler Drogenkonsum festgestellt wird, wird - jedenfalls nach meinen Erfahrungen - innerhalb der ersten 4 Dienstjahre gemäß § 55 (5) Soldatengesetz fristlos entlassen.


jupp, allerdings kann dies auch nach den ersten 4 Jahren dennoch geschehen.

schlammtreiber

@TE:   kiff einfach weiter, ist für alle Beteiligten besser. Du hast Deinen Rausch und die Bw ihre Ruhe vor Dir  :D
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Mr. O'Donnell

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Firehawk

Happiness is a belt-fed weapon!

Timid

Das haben wir schon mehrfach versucht, aber Schlammtreiber war bislang immer hartnäckiger als wir  :-[
:P ;D
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