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Unpassende Kommandierung - Was tun?

Begonnen von Metrics, 13. Dezember 2006, 21:41:29

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Metrics

Hallo Kameraden,

Ich, OG, stationiert im Sanitätshauptdepo Lorch Rheingau habe ein Problem.
Folgendes: Habe heute über 3 Ecken erfahren das ich im Januar nach Rennerod kommandiert werden soll, um dort als Rollenspieler für Auslandseinsatzvorbereitende Ausbildung zu fungieren. Seit einiger Zeit mache ich jedoch in Lorch bei einer zivilen Fahrschule meinen Führerschein. Sobald ich in Rennerod bin ist mir jedoch nicht mehr möglich zu den Unterrichten zu gehen.

Meine Frage:
Habe ich irgendeine Möglichkeit diese Kommandierung unwirksam zu machen? Gespräche mit Vorgesetzten? VP? Pfarrer? KpChef? Zur Info, bin W9er.


Ich hoffe hier kann mir jemand einen Rat geben!

Kameradschaftliche Grüße,
Semper fidelis. Immer treu.

mailman

Grundsätzlich hast mußt du der Kommandierung folgen. Aber da du W9er bist hilft es vielleicht wenn du erst mal mit dem Gruppenführer oder evtl. mit dem Spieß sprichst.

Ansonsten wird es dort auch eine Fahrschule geben.

Ich würde sowieso erst mal warten bis du es schwarz auf weiß hast.

Metrics

Hallo Mailman,

danke für die schnelle Antwort. Mir ist klar, das ich der Kommandierung folgen muss, wenn es nicht anders geht. Werd ich auch machen. Das Problem ist halt nur, das meine Fahrschule mich nicht einfach aus dem Vertrag "entlässt". Die getätigten Zahlungen bekomme ich daher nicht zurück. Ein Haufen Geld geht mir so verloren, und für mich als W9er sind das mehrere Monate Sold.

Ich werde aufjedenfall mal mit meinem Spieß quatschen, und hoffe das er mir da weiterhilft. Ansonsten sieht es ziemlich schlecht aus, für mich. Ich bin echt stocksauer, weil das sicherlich schon seit einiger Zeit feststeht, das ich wegkommandiert werde.


Kameradschaftliche Grüße,
Semper fidelis. Immer treu.

Timid

W9, und schon im Dezember OG, wenn der Dienst noch im Januar andauert? ???

Zitat von: Metrics am 13. Dezember 2006, 21:54:16Die getätigten Zahlungen bekomme ich daher nicht zurück. Ein Haufen Geld geht mir so verloren, und für mich als W9er sind das mehrere Monate Sold.

Allerdings hast du das Geld ja nicht zum Fenster rausgeworfen, sondern dafür Unterricht/Fahrstunden gehabt. Dementsprechend sollte es kein großes Problem darstellen, in Rennerod dann in entsprechend kürzerer Zeit und mit weniger finanziellem Aufwand den Rest der Fahrschul-Ausbildung zu absolvieren.

ZitatIch bin echt stocksauer, weil das sicherlich schon seit einiger Zeit feststeht, das ich wegkommandiert werde.

Da traust du der Bundeswehr etwas zu viel zu ;D  So eine Kommandierung kann auch eine recht kurzfristige "Hau-Ruck-Aktion" sein ("Soldat X, ab nächstem Montag werden sie abkommandiert nach Y", aber auch "Soldat X, ihre Kommandierung ab Montag nach Y ist hiermit widerrufen, sie werden uns noch etwas länger beehren dürfen").

Auch würde ich erstmal abklären, ob an diesem "über 3 Ecken erfahren" überhaupt etwas dran ist! Der Flurfunk sendet viel, wenn der Tag lang ist, und nicht weniges davon ist ... nicht 100%ig den Tatsachen entsprechend ...
Abgesehen davon, dass eine Kommandierung zeitlich begrenzt ist, und bei einer "einsatzvorbereitenden Ausbildung" wohl in wenigen Wochen beendet sein sollte, wenn es denn überhaupt so lange dauert. Die entsprechende Ausbildung, für die wir damals (als "Funktioner", nicht als Teilnehmer) kommandiert werden sollten, war beispielsweise für uns für 4 Wochen ausgelegt. Und am Mittwoch vorher ("Herr Zugführer, wat is dann nu mit der Übung?") wurde unsere Teilnahme gecancelt.

Also: Nicht übermäßig verrückt machen lassen, solange du die Kommandierung nicht schriftlich mitgeteilt bekommen hast, bringt das recht wenig. Und wenn es soweit ist, kann die Fahrschulausbildung noch immer, abhängig von der Kommandierungsdauer, abgebrochen oder unterbrochen werden. Oder, wenn die Zeit bis dahin reicht, du legst bis dahin die noch fehlende Ausbildung und Prüfung(en) ab :)
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FWDL23

Guten Morgen,

also als ich meinen Führerschein gemacht habe, sind wir von Berlin nach Osnabrück gezogen. Da war ich Dummerweise mitten drin. Da habe ich mit meine Fahrlehrer gesprochen und die haben das so zu sagen überschrieben. Als ich mich dann bei einer anderen Fahrschule angemeldet habe, brauchte ich nur noch ein paar Fahrstunden machen und anschließend meine Prüfung.
Sprech doch mal mit Deinem jetzigen Fahrlehrer, vielleicht kann er das ja auch so hin Drehen.

Gruß 

McKenzie

also mal klartext:

eine fahrschule "MUSS" beim wechsel zu einer anderen Fahrschule einen überweisungsschein mit deinen geleisteten Fahrstunden ausfüllen, diesen kannst du in der anderen fahrschule vor legen und dort nahtlos anknüpfen wenn du dich gut anstellst, das ist überhaupt kein problem, fahlehrer anquatschen das das gezwungenermaßen sein muss und dann machen die das gleich, manche ham sich da nen bisle affig aber die sind dazu verpflichtet !

Greetz

Dinah

Hallo Leute,

ich hab folgendes Problem: Mein Mann (SU) und ich erwarten Mitte Juli 2011 unseren ersten Nachwuchs. Nun haben wir einen Antrag auf Kommandierung gestellt, dass er heimatnahm abkommandiert werden kann. Er fängt auch im August 2011 seine Ausbildung über den BfD an. Also geht es bei uns gerade mal über ein paar Monate. Nun hat der Chef gesagt, dass die Kommandierung ok ist aber nicht erwähnt auf welche Stelle. Nun haben wir gestern erfahren, dass aus der Kommandierung eine Versetzung wurden an den Standort der bei uns um die Ecke liegt aber auf einen Posten für was mein Mann gar nicht qualifiziert ist. Das nächste ist ja der Hammer, er kann die Versetzung nur annehmen wenn er auf seinen FvD verzichtet da die dort wohl jemanden haben wollen, der fast keinen Urlaub mehr hat. Regulär hat mein Mann noch 4 Tage Urlaub für das Jahr 2011 da er seine ganzen BfD-Maßnahmen über seinen Erholungsurlaub abwickelt, da die hier ganz schön be... sind mit der Bearbeitung gewisser Anträge - na ja... Nun soll er also auf seine FvD Tage verzichten nur damit er versetzt werden kann? Das gibts doch gar nicht vor allem war die ursprüngliche Kommandierung so gar nicht ausgelegt gewesen... Habt ihr ne Idee was wir nun machen können?

schlammtreiber

Semper Communis
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

.. einfach freuen weil der Mann heimatnah versetzt wird und die paar Tage FvD auszahlen lassen? Manchmal ....

KlausP

ZitatDas nächste ist ja der Hammer, er kann die Versetzung nur annehmen wenn er auf seinen FvD ...

... womit die aufnehmende Einheit sogar im Recht ist, da mit Ausnahme von Lehrgängen Ansprüche auf FvD dort abzugelten sind, wo sie erworben wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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EinStuffz

Also, zum ersten Kollegen.....

Deine Fahrschule ist verpflichtet dir einen Nachweis der geleisteten Stunden auszustellen, ferner musst du ja eigentlich entsprechende Quittungen bekommen haben, ich kenne nämlich keine FS die Stunden nicht quittiert.....
Von daher kann man problemlos nachweisen welche Stunden man hat und welche nicht.


Zur zweiten Frage :

Wenn dein Mann kurz vor seinem BFD steht gehe ich stark von aus das er mind. 6Jahre in der Truppe war und wissen muss das erworbener Dienstausgleich ausschließlich in dem Truppenteil in dem der DA erworben wurde abgegolten werden kann.
Dein Mann hat nun 2 möglichkeiten, entweder Auszahlen und sich freuen (wenn ein Kind kommt sind paar Euros mehr nich verkehrt wie ich denke) oder er baut die Tage die er hat vor seiner Kommandierung / Versetzung ab.


grüße

KlausP

Das mit der Fahrschule beim TE dürfte sich seit Dezember 2006 aber schon erledigt haben - oder er hat so viele Fahrstunden gebraucht, dass ihm die Fahrschule mittlerweile gehört.  :D :D :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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