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Karriere als Resioffz

Begonnen von AlfredYoga, 14. April 2011, 11:52:37

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der Lt

...meine Aussage bezieht sich auf Beamte der Bundeswehrverwaltung bzw. solche, die fachbezogen beordert sind.

Andi

Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Über den Generalfeldpostmeister und die Anfänge der Feldpost im Rahmen der "alten" Bundespost müsste es doch gesetzliche Grundlagen geben, zumal ein solcher Posten wahrscheinlich mehrmals besetzt worden sein muss.

Nein, dazu wird es sicherlich keiner gesonderten gesetzlichen Grundlage bedürfen, um einen Dienstposten zu rechtfertigen.
Die Bundespost und ihre Nachfolger (DPAG, Postbank), bzw. seit dem 01.04.2011 alle Postunternehmen
sind gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz und Feldpostverordnung dazu Verpflichtet auf Anforderung Personal und Material zur Feldpostversorgung zu stellen. In der Deutschen Bundespost gab es - wie beispielsweise auch bei der Bundesbahn - entsprechende Dienstposten mit Bundesbeamten, die im V- oder S-Fall automatisch zu Soldaten geworden wären. Dem Bund ist es egal, wo ein Bundesbeamter sitzt, der zum Soldaten wird, der muss nicht in der Wehrverwaltung sitzen.

Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.

Wie kommst du darauf?

Gruß Andi
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miguhamburg1

@ Andi: Vielen Dank für die zusätzlichen Hinweise zum Generalfeldpostmeister, das half entscheidend, der Sache auf den Grund zu gehen.

In der Tat verhielt es sich bei besagtem Herrn um die Regelung, die auch für sonstige Beamte der Wehrverwaltung gelten: Nämlich, dass Sie im Falle des aktiven Bw-Dienstes einen Dienstgrad führen, unabhängig davon, ob sie überhaupt einmal aktiv gedient haben. Wir kennen das ja auch von den TrPsychologinnen, die im Einsatz dann auch als Maj/OTL unterwegs sind.

Allerdings: Sie alle sind nicht automatisch Reservisten, wenn sie nicht im aktiven Dienstverhältnis als Soldat sind, sie sind also nicht berechtigt, ihren jeweiligen "Amtsdienstgrad" mit der Bezeichnung d.R. zu führen!

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 17. April 2011, 11:33:44
Allerdings: Sie alle sind nicht automatisch Reservisten, wenn sie nicht im aktiven Dienstverhältnis als Soldat sind, sie sind also nicht berechtigt, ihren jeweiligen "Amtsdienstgrad" mit der Bezeichnung d.R. zu führen!

Ich dachte darauf hätte ich hingewiesen...?
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miguhamburg1

Das bezog sich überhaupt nicht auf Ihre Aussagen, sondern auf die anderer User sowie auf das, was oft in den Medien (auch im letzten, verlinkten Artikel) steht...

StOPfr

Zitat von: Andi am 17. April 2011, 11:31:06
Zitat von: StOPfr am 14. April 2011, 17:14:04
Es wird im Artikel bzw. im Buchhinweis am Ende vom "letzten Amtsinhaber" gesprochen. Länger als etwa 15 Jahre scheint es dieses Amt nicht gegeben zu haben.

Wie kommst du darauf?

Gruß Andi
Hier (weiter unten im grauen Kasten) ist von den beginnenden 80er Jahren als Beginn der Geschichte "unserer Feldpost" die Rede und vom "letzten General-Feldpostmeister" 1995 und da habe ich dann "etwa 15 Jahre" errechnet...
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Schamane

Also ich kannte nur einen Fall das jemand um 2002 von der Deutschen Bundespost zu einem privaten Anbieter wechselte und damit, weil er noch nicht die notwendigen Wehrübungstage hatte vom Feldwebel (vorläufig) wieder auf OG d.R. zurückgestuft wurde. Dies müßte ja dann seit der Regelung vom 01.04.11 entfallen sein, oder habe ich das mißverstanden.
ZitatAndy schrieb: Die Bundespost und ihre Nachfolger (DPAG, Postbank), bzw. seit dem 01.04.2011 alle Postunternehmen
sind gemäß Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz und Feldpostverordnung dazu Verpflichtet auf Anforderung Personal und Material zur Feldpostversorgung zu stellen.

snitch

Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Heute:
Höchste möglicher Dienstgrad Oberst d. R.

1960er/70er Jahre:
Bei guter politischer Führung... ;) und den entsprechenden Kontakten gings auch schon mal bis zum Brigadegeneral d. R.!

Hier ein belegtes Beispiel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45124776.html
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

justice005

ZitatRegierungsoberamtsrat=A13 --> Major

Im Prinzip stimme ich dem Gesagten zu, aber just an diesem konkreten Beispiel habe ich meine Zweifel, bin aber natürlich nicht ganz sicher. Einen Oberamtsrat A13 (Enddienstgrad gehobener Dienst) würde ich eher mit dem Stabshauptmann vergleichen. Der Regierungsrat A 13 hingegen (höherer Dienst) ist mit dem Major vergleichbar.

Andi

Kommt drauf an. In Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.

Gruß Andi
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justice005

ZitatIn Auslandseinsätzen wird der OAR zum Major, bei Wehrübungen im Inland zum Stabshauptmann.

Faszinierend. Gibts da auch eine irgendwie logische Begründung ?  ???


miguhamburg1

Das liegt daran, dass es für den Stabshauptmann keine internationale Entsprechung gibt und dieser DG eben von Soldaten anderer Staaten nicht verstanden wird. Da er als A 13 dem Major entspricht, trägt er eben diese DGAbz...

bayern bazi

#27
dann is er nur  ein OF 2 laut natotabelle   ;D

also hauptmann

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

rocoo

Es gab e Brigadegenerale der Reserve der Bundeswehr aus dem Feldpostwesen:

1) Hans Wilhelm Busch
2) Dr. Peter Dade
3) Dieter Seegers-Krückeberg.

Alle 3 waren Angehörige der Deutschen Post.

Gruß

Tommie

Die waren alle von Franz Josefs (Strauss!) Gnaden und heute gibt es sie nicht mehr! Also, was möchten Sie uns damit sagen?

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