Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Musterung Einstellungstest ?

Begonnen von whatever146, 02. Mai 2011, 11:22:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

whatever146

Moin,
Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar hatte ich damals bei der Musterung t2 (t1 wohl nicht wegen meiner Sehschwäche ^^)

Nach der ärztlichen Untersuchung kam der Quark am Pc (wie das genau hieß weiß ich nicht mehr, aber das müsste der Einstellungstest gewesen sein) Den ich innerhalb von 5 Minuten mit der "2-Finger Technik" absolviert habe.

In der man Fragen beantworten musste wie zbs das ausrechnen eines Grundstückes. Oder wie auch immer.

Nunja da hab ich irgend etwas eingetippt. Weil damals ging es einfach nur so bei mir "schnell raus da"

Dementsprechend das schlechte Ergebnis. Ich war geeignet als Munitionsträger und Putze :D

Die Frage ist nun. Kann man diesen diversen Test noch einmal erledigen ? Denn nach längeren Beraten wäre eine Zukunft in der Bundeswehr wohl doch nicht so verkehrt.

Lg

KlausP

Fragen Sie Ihr Kreiswehrersatzamt und/oder Ihren Wehrdienstberater.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

whatever146

Sicher könnte man das auch tun. Wäre doch interessant zu wissen ob es jemand so ging wie mir ;)


Andi

Die EUF hat drei Jahre Gültigkeit und ist neben der Erfüllung von grundsätzlichen Einstellungsvorrausetzungen neben (Hoch-)Schul- und Ausbildungszeugnissen einzige Basis für die Bewerbervorauswahl.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau