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Was zahlt die Bundeswehr alles?

Begonnen von CRZ, 02. Mai 2011, 15:59:04

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CRZ

Hallo Leute, wollte mal wissen, was die Bundeswehr so alles zahlt. Zahlt sie eigentlich auch meine Wohnung und meine Fahrten mit dem Auto???

Lg Mo

Hei-Ko

Als was werden Sie denn eingestellt? Oder als was haben Sie sich beworben?

Der SaZ bekommt Dienstbezüge, eventuell Trennungsgeld und als lediger glaube ich eine Heimfahrt pro Monat. Allerdings die nur zum Preis des 2. Klasse tickets der Deutschen Bahn. Sie können natürlich trotzdem mit dem Auto fahren.

KlausP

#2
Die Bundeswehr zahlt Ihre Wohnung in keinem Fall. Wenn Sie sich als SaZ verpflichten, bekommen Sie gar nichts, wenn Sie sich als FWDL verpflichten, können Sie einen Antrag an Ihre zuständige Unterhaltssicherungsbehörde stellen, die dann einen Teil der Mietkosten übernimmt. Für die Heimfahrten am Wochenende können Sie als FWDL mit Ihrem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" kostenlos mit der Bahn fahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Zahlt der zivile Arbeitgeber auch die Wohnungsmiete, die Fahrtkosten, Verpflegung etc?

Also manchmal....

Falls der Threadstarter es noch nicht mitbekommen haben sollte.
Die Bundeswehr ist eine Armee und Arbeitgeber wie jeder andere auch und kein Sozialhilfswerk
MkG Flex
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KlausP

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dadschke

Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.

Andi

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.

Ne noch nie und auch in Zukunft mit absoluter Sicherheit nicht.

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.

In den Besoldungsgruppen bis A7, in Ausnahmefällen auch A8.

Gruß Andi
the rest is silence...

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wolverine

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet
Anders allerdings das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html
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Flexscan

#9
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.

Erzähl hier keinen Schwachsinn!

Das gilt für FWDL aber nicht für Soldat auf Zeit!
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Megawaldi

@dadschke
Wenn man keine Ahnung hat sollte man hier ned einfach mal was posten...und schon gar ned was wo man in 5 minuten mit google nachlesen hätte können.
Wegen diesen Aussagen entstehen dan Threats wie "ich habe gehört die Bw zahlt meine Wohnung und jetzt bekomm ich nix...wie komm ich wieder raus..."

Grüße
Megawaldi

KlausP

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss. Ob dasdie Bw zahlt oder die Unterhaltssicherungsbehörde,weiß ich nicht genau. Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.

Verbreiten Sie nicht solch gefährliches Halbwissen. SaZ bekommen von der USG-Behörde rein gar nichts !
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Hutzliputz

Zitat von: Andi am 02. Mai 2011, 16:44:17
Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Wenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.

Ne noch nie und auch in Zukunft mit absoluter Sicherheit nicht.

Zitat von: dadschke am 02. Mai 2011, 16:41:46
Ebenfalls bekommtman als SaZ 50% einer BahnCard50 erstattet.

In den Besoldungsgruppen bis A7, in Ausnahmefällen auch A8.

Gruß Andi

Zusätzlich noch A6 - A10 an den Universitäten der Bundeswehr  :P

KlausP

Nochmal zum Thema "USG"

§ 1 Sicherung des Unterhalts
(1) Der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes einberufene Wehrpflichtige und seine Familienangehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe dieses Gesetzes. Dies gilt auch, wenn Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes geleistet wird.
(2) Ein Anspruch auf Unterhaltssicherung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der Wehrpflichtige Dienstbezüge als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhält. Das Gleiche gilt mit Ausnahme des § 13c Abs. 2, soweit der Wehrpflichtige als Beamter oder Richter Dienstbezüge oder Unterhaltszuschuss oder als Arbeitnehmer Arbeitsentgelt erhält.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957.html
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dadschke

ZitatWenn man aber sich als SaZ verpflichtet und schon 6Monate vor Dienstantritteine eigene Wohnung hat,gibt es bis zu 50% der Miete als Zuschuss.
So wurde es aber beim WDB und an der OPZ gesagt. Deswegen hat sich ein bekannter extra vor demeintreten alsOA eine Wohnung zugelegt. Es wurdeoffiziell an der OPZ als Mietzuschuss bezeichnet

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