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Familienzuschlag ab dem 3.Kind erst beantragen?

Begonnen von Jasus, 09. Mai 2011, 09:48:24

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Jasus

Hallo Com,

ich bin gerade durch Zufall auf die Information gestoßen das ich als SAZ 8, Verheiratet, drei Kinder ab dem dritten Kind einen erhöhten
Familienzuschlag bekommen kann?

Ich habe leider zur Zeit keine Besoldungsbescheinigung hier (zu Hause),bin mir aber ziemlich sicher das ich auch für meine drittes Kind die 97,83 EUR bekomme die ich für die beiden ersten Kinder bekomme.

Laut mehrerer Quellen im Internet sollte sich dieser Betrag aber ab dem dritten Kind auf 304,81 EUR steigern.

Ich Zitiere hier mal den Satz der unter der Besoldungstabelle steht:
"Für jedes berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle BesGr ein Betrag von 97,83 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 304,81 Euro gewährt."

Muss ich das (wie auch im Internet hier und dort andeutungsweise zu lesen) erst beantragen???

Ich wäre über jede Hilfe dankbar.

MkG

J.

instfw

Nicht der Ortszuschlag muss beantragt werden sondern das Kind muss bei der Dienststelle "gemeldet" werden. Diese Meldung solllte normalerweise einen Automatismus in Gang setzen. Dadurch sollte die WBV - Gebührniswesen- auch eine Ausfertigung der Änderungsmeldung bekommen und der Rest geht eigentlich automatisch. Es kann aber sein das es sich etwas verzögert da es einen Stichtag gibt, bis zu dem Änderungen für den nächsten Monat Gebührnisswirksam werden. Da kann der ReFü oder auch der Spiess helfen. Was ist den mit dem Kindergeld für das dritte kommt das denn schon, Der Ortszuschlag ist u.U. abhängig von der Kindergeldzahlung.