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SAZ 17 + Wideruf

Begonnen von Godmode, 09. Mai 2011, 21:05:14

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Godmode

Hi,

bin nicht so oft auf dem Forum aktiv und bitte um Verzeihung wenn dieses Thema nicht hier reinpasst. Hab extra noch ein bisschen die Suchfunktion genuzt um sicher zu sein, dass ich kein bereits angesprochenes Thema anspreche.
Also ich hab folgende Frage:

Ich habe meine Einstellung als SanOA erhalten und werde am 04.07.2011 in Sanitätslehrregiment in Feldkirchen meine AGA beginnen. Hab mich beworben für das Studium der Humanmedizin.
Der Einplanungsoffizier fragte mich am Telefon ob ich mich mit Widerrufsrecht verpflichten möchte oder ohne was ich mit letzterem beantwortete.

Daraufhin sagte er dass damit die Chancen für einen Studienplatz auch besser sind was mich veranlasste zu fragen was das heißen soll.
Er sagte mir dass nicht alle SanOAs einen Studienplatz kriegen sondern erstmal die ohne Widerruf und zwar die besten. Und sollten von denen, die das Widerrufsrecht in Anspruch genommen haben, ein Großteil dieses zurückziehen,
dann wird es eng mit dem Studium zum Oktober, da dann evt. nicht mehr genügend Plätze da sein werden.

Folgende Fragen:

1. Wie lange hat man die Möglichkeit das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, vor Dienstantritt oder sogar mittendrin?
2. Ich habe mich ja als Offizier mit Studium beworben, was mache ich aber wenn ich nicht Studiere obwohl es so vorgesehen ist?
3. Wer ist noch alles dabei am 04.07.2011

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

ulli76

Du musst vorher mit Widerruf unterschreiben- später geht nicht.
Wenn du als SanOA eingestellt wirst, bekommst du auch einen Studienplatz- ggf. halt später, weil inzwischen mehr SanOAs eingestellt werden als die Bundeswehr Studienplätze zur Verfügung hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Sanipeter

2. Du wirst ggfs. Lehrgänge machen (Offz-lehrgang) und Krankenpraktikum (die geforderten 90Tage), der Rest könnten zum Beispiel Truppenpraktika sein.

Und um auf das Thema mit dem Widerruf zu sprechen zu kommen, bei uns wurde angesagt das jeder, der auf seinen Widerruf besteht definitiv keinen Studienplatz erhält, was ja auch Sinn macht, da sonst viele nen Platz abstauben und dann widerrufen könnten. Also wenn du vorhast gleich zu studieren und dir mit dem Beruf SanOA sicher bist, verzichte auf den Widerruf. Denn ein paar Wochen Aga werden da keinen Unterschied machen, da die Plätze ja relativ früh bekannt gegeben werden.

Lg

Godmode

Hi,

sorry ich habe mich da glaube ich verschrieben. Ich hatte nicht vor das Wiederrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Ich wollte eigentlich wissen wie lange jemand seinen Widerruf zurückziehen kann. Muss er das vor Dienstantritt
getan haben oder kann er das auch mitten in der AGA? Ich schätze mal wenn letzteres zutrifft, dann werden ja wohl 95% derjenigen mit der Widerrufsoption diesen zurückziehen...

dadschke

innerhalb der ersten 6 Dienstmonate kannst du diesen zurückziehen.

ulli76

Um den Beitrag vom Dadschke noch zu ergänzen- du kannst innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit auf die Widerrufsmöglichkeit verzichten- oder sie nutzen.

Nicht dass du in der AGA merkst, dass die Bundeswehr nix für dich ist und du nich raus kommst.
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Godmode

Ich glaube ich muss da noh etwas hinzufügen: Da man als SanOA an zivilen Unis studiert, kommt der Personalberater am 13.07 (also die in die Kaserne und vergibt zu diesem Zeitpunkt die Studienplätze. Wäre es dann nicht logisch zu sagen, dass die die noch zum Wintersemester studieren wollen, ihren Widerruf bis zum 13.07 zurückziehen müssen?

KlausP

ZitatWäre es dann nicht logisch zu sagen, dass die die noch zum Wintersemester studieren wollen, ihren Widerruf bis zum 13.07 zurückziehen müssen?

Warum? Es kann niemand gezwungen oder genötigt werden, auf sein Widerspruchsrecht zu verzichten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ich denke, das ist einer der großen Schwachpunkte an der aktuellen SanOA-Laufbahn.
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Godmode

#9
ZitatWarum? Es kann niemand gezwungen oder genötigt werden, auf sein Widerspruchsrecht zu verzichten.

Aber angenommen jemand hat sich bis zum 13.07 noch nicht dazu entschlossen auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, dann wird der Studienplatz nicht ihm sondern jemand anderem gegeben.
Wenn jetzt aber dieselbe Person erst nach dem 13.07. auf sein Widerrufsrecht verzichtet, dann kriegt er keinen Studienplatz mehr für das aktuelle Semester oder?
Ansonsten müsste man jemandem dem man einen Studienplatz gesichert hat, diesen wieder wegnehmen was extrem unfair wäre!?!?

Sanipeter

Die Ansage ist eindeutig: Du willst den Widerruf ---> Studium beginnt im folgenden Sommersemester oder erst in einem Jahr im Wintersemester.

Der Platz wird keinem ohne triftigen Grund weggenommen.

Stibsus

Hey zusammen..

ich hoffe zunächst einmal es ist ok, dass ich diesen alten Thread ausgegraben habe.. ist halt der Zwiespalt zwischen SuFu benutzen und alte Threads ruhen lassen  :-\

Naja.. Ich darf diesen Juli in Feldkirchen als SanOA zur AGA und frage mich gerade ob es einen Unterschied macht (und wenn ja welchen), ob man
a) sofort auf das Widerrufsrecht verzichtet,
b) zunächst mit Widerrufsrecht unterschreibt, dann aber noch vor Dienstantritt darauf verzichtet, oder
c) nach Dienstantritt, aber vor bzw. anlässlich der Studienplatzvergabe darauf verzichtet?

Als Backgroundinfo: Bisher habe ich mir die Möglichkeit des Widerrufs offen gehalten und hatte vor an dem Punkt, an dem es für die Vergabe notwendig ist, darauf zu verzichten. Ich denke schon, dass die BW für mich die richtige Wahl ist, aber wenn die Option der widerruflichen Verpflichtung angeboten wird, kann man davon doch auch Gebrauch machen - zumal uns das bei der OPZ ausdrücklich empfohlen wurde. Ich will dadurch nur keinen Nachteil haben, weil ich wie gesagt eigentlich nicht daran zweifel, dass das für mich der richtige Weg ist.
Da es bei dieser Thematik ja darum geht, dass die BW verständlicherweise keine Studienplätze an "Widerrufer" verlieren möchte dürfte der Zeitpunkt des Verzichts doch eigentlich keine Rolle spielen?

Darüber hinaus würde mich mal eure Meinung dazu interessieren ob die ersten sechs Monate oder nur die AGA überhaupt ein guter Maßstab sind, wenn es darum geht ob man sich für 17 Jahre verpflichten möchte oder nicht.. Die Tätigkeit als Stabsarzt ist ja doch eine etwas andere.. (versteht mich nicht falsch, ich weiß durchaus dass bei der BW auch Ärzte Soldaten sind usw..) Es geht mir darum, dass es doch andere Aspekte sind (Einsätze, mögliche Versetzungen) über die man sich im Klaren sein muss - und darüber sollte man sich ja schon bei der Bewerbung Gedanken machen und nicht erst bei der AGA...

Sanipeter hat ja schon sowas ähnliches empfohlen
ZitatAlso wenn du vorhast gleich zu studieren und dir mit dem Beruf SanOA sicher bist, verzichte auf den Widerruf. Denn ein paar Wochen Aga werden da keinen Unterschied machen
Sehen das alle so oder gibt's gewichtige Argumente die gegen diese Position sprechen?

lg Stibsus
Wenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P
SanOA im Studium

ulli76

#12
Ob du von Vorneherein ohne Widerrufsmöglichkeit unterschreibst oder kurz vor Dienstantritt darauf verzichtet,macht keinen Unterschied.Bis zum Dienstantritt kannst du jederzeit zurücktreten.
Interessant ist die Zeit zwischen Dienstantritt und Einladung zum Studium.Wenn du da schon merkst dass dir das Soldaten nicht liegt,könntest du dann noch kündigen.Oder du bist dir noch nicht so ganz sicher,wartest die 6 Monate und studierst später.
So ganz den Einblick bekommt man in der Zeit oft noch nicht.Da hilft an sich nur,sich vorher gut zu informieren(ich empfehle da gerne die "bösen " Einsatzvideos auf youtube und das von liveleaks vom Karfreitag), vielleicht vorher mal ein Praktikum zu machen und viel zu fragen.
Und ein heißer Tipps für Feldkirchen:unterhalten euch mal mit den Lehrgangsteilnehmern vom ZEUS.Die findet man z.B. im Mannschaftsheim und vor dem Block gegenüber vom MannHeim.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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