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Feldwebel vorläufig zurück in Mannschaftslaufbahn?

Begonnen von Sternchen42, 22. Mai 2011, 13:48:00

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Sternchen42

Hallo Kameraden ich bin etwas verunsichert und ein wenig hilflos.Ich bin seit 8 Jahren aktiver Reservist und seit 2 Jahren ausgestattet mit dem Dienstgrad Fw Vorl.
Eine Wehrübung habe ich dieses Jahr absolviert,ich habe eine Kasse geführt und vor 3 Wochen an meinen Nachfolger übergeben und auch eine positive Beurteilung erhalten.Nun hat 2 Wochen nach Beendigung der WÜ mein Vorgesetzter(Zivilist) angerufen,das mein Nachfolger bereits abgelöst wurde und ich nicht geeignet sei zum Führen einer Kasse in einer WÜ.Er sagte mir ich werde meine Nächste WÜ wieder als SG ableisten.Geht das per Telefon?Und wenn...muss mir das nicht schriftlich mitgeteilt werden?Kann man im Nachhinein eine positve Beurteilung in eine negative umwandeln?Da ich ja alle Vorraussetzungen habe für die Umwandlung in einen festen Dienstgrad(Beurteilung liegt schon bei SdBW)kann man das doch nicht mehr zurücknehmen?Oder?Fragen über Fragen.Bitte helft mir.

KlausP

Wer hat die Beurteilung denn erstellt? Doch bestimmt nicht der zivile Zahlmops?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sternchen42


ulli76

#3
Was sacht der denn dazu?
Jedenfalls finde ich den Anruf von dem Zivilmokel merkwürdig- sprich auf jeden Fall mal mit deinem Chef, was es damit auf sich haben soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... die Beurteilung ändert so einfach niemand mehr .. schon garnicht am Telefon.


KlausP

Wenn die Beurteilung bei der SDBw liegt, müsste erstmal der Beurteilende oder einer der Stellung nehmenden Disziplinarvorgesetzten einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung stellen, sonst passiert gar nichts in der Richtung. Und der Zahlmops hat doch bestimmt einen fachlichen Beurteilungsbeitrag erstellt, oder sehe ich das falsch?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sternchen42

Nein der Zahlmops hat gar nix erstellt.Der sagt einfach nur es wären Sachen falschgelaufen obwohl mein Nachfolger alle Bestände gezählt und unterschrieben hat.Wie gesagt,die beurteilung liegt schon beim SbBW.Wie soll ich mich jetzt verhalten?

KlausP

Einfach ignorieren. Der Zahlmops hat in dem Verfahren nichts zu melden. Der kann täglich bei dir anrufen und nerven, er wird so ohne weiteres nichts ändern.

Ach ja: deine Beurteilung liegt bei der SDBw - der Stammdienststelle der Bundeswehr  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sternchen42

Der Zahlmop ist ja gar kein Zahlmops in dem Sinne.Er ist in dem Zivilen Unternehmen für das ich auch arbeite der Bundeswehrbeauftragte.Genaues kann ich hier nicht sagen.Er hat am Telefon wortwörtlich zu mir gesagt :   SIE MACHEN JETZT MAL EIN JAHR PAUSE UND WENN SIE DANN NOCH MAL EINE WÜ MACHEN DANN NUR ALS MANNSCHAFTSDIENSTGRAD.......Das wars.Kann dieser Typ jetzt vom Kaleu (DisziPlVorg) verlangen das ich meinen vorläufigen Fw verliere?Er sagte "ENTWEDER RUFEN SIE DA AN ODER ICH".Soll ich mir einen Anwalt für Soldatenrecht nehmen?

KlausP

Nö, lass es auf dich zu kommen. Ich würde das erstmal aussitzen, ohne dich zu beteiligen kann niemand an der Beurteilung rumschrauben. Und dein "netter" Vorgesetzter hat keine Ahnung vom militärischen Beurteilungswesen. Er kann ja gerne den beurteilenden Disziplinarvorgesetzten anrufen, der wird den Teufel tun und seine eigene Beurteilung aufheben (lassen).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

#10
Ich würde auch erstmal abwarten. Solang keine offizielle Schreiben vorliegen sind Telefonate und mündliche Aussagen doch eh nur Schall & Rauch (vor allem wenn sie von zivil Bediensteten getätigt werden ;) )
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Ich würd mal mit dem KptLt sprechen und ihm mal schildern, was der zivile Mokel da abzieht. Mit dem Zivilunken würd ich erstmal gar nicht mehr sprechen.
Wenn da mit der Kasse was bei der Übergabe nicht gestimmt hätte, müsste er dich wohl eh zur Vernehmung "bitten". Das wäre ja ne größere Sache.
Und wenn dein Nachfolger nicht geeignet ist, hast du ja nix damit zu tun.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Sternchen42

Also kann es durchaus sein das ich meinen Dienstgrad Fw behalte bzw er in einen endgültigen umgewandelt wird?

KlausP

Ja, natürlich, die SDBw interessiert in dem Zusammenhang nur die Beurteilung, die dir eröffnet worden ist - sonst nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Ob ihr vorläufiger DstGrd in einen endgültigen umgewandelt wird, entscheidet die SDBw. In einigen Fällen müssen Soldaten, die ihren DstGrd vorläufig verliehen bekkommen haben, erst noch Lehrgänge absolvieren bis die SDBw den DstGrd endgültig verleiht.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

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