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Beschwerde an den Wehrbeauftragten (Briefform)

Begonnen von PainKiller87, 18. Juni 2011, 12:14:54

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PainKiller87

Hallo zusammen.

Wenn man in Betracht zieht sich mit einer Persönlichen Angelegenheit an de Wehrbeauftragten zu wenden,
muss man irgendwelche Richtlinien beachten?

Ist es Erlaubt Dienstgrade und Namen offen nennen ohne Probleme mit dem Datenschutz zu bekommen?
Wie sieht es mit der Formulierung aus? Sollte man ein Vorkommen ausführlich schildern, auch wenn es mehrer Seiten sind
oder eher schlicht und Stichwortartig?
Sollte man sein persönliches Befinden erwähnen und wie sehr man unter einem Vorkommen leidet?

Wie würdet ihr euch über Ereignisse beschweren?

Liebe Grüße

Ralf

wenn du dein problem nicht direkt mit deinen vorgesetzten klären kannst (ich versuche immer zuerst das gespräch zu suchen), solltest du alles schreiben, was zur lagedarstellungund zur urteilsfindung beiträgt. dazu gehören auch namen und dienstgrade und auch dein befinden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Shokk

Was bringt dir das? Du musst es einfach einsehen, dass es keine Einstellung möglich ist in deinem Fall.
Si vis pacem, para bellum

PainKiller87

Was es bringt? würdest du dich mit einem Nein abfinden?
Wenn du nach einer mündlichen Absage aufgiebst, ist es deine Sache.
Ich für mein Teil, will nichts unversucht lassen.
Und der letzte Schritt währe nunmal dieser.

Megawaldi

Hallo
ich denke der Wehrbeauftragte wird dir da ned weiter helfen können.
Ich zitiere mal aus der Wiki:
Jeder Soldat der Bundeswehr hat nach § 7 des WBeauftrG das Recht, ,,sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden".
Zitat ende
Das Problem das ich sehe ist das du z.Z. KEIN Soldat der Bundeswehr bist.

Grüße
Megawaldi

PainKiller87

Nicht ganz richtig.
Da ich der Dienstgrad StGefr d.R. trage,
habe ich als Reserve Soldat und Wiedereinsteller das aller selbe Recht wie aktive Soldaten.

miguhamburg1

Lieber Kamerad,

als Angehöriger der Reserve können Sie das Recht, sich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten zu wenden, nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie ein aktives Dienstverhältnis haben, mithin, wenn Sie dies während einer WÜ tun.

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses können Sie wie jeder andere Bürger auch gegen Bescheide einer Verwaltung Rechtsmittel einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass der an Sie ergangene Bescheid Rechtsmängel aufweist. Wenn Ihren Widerspruch nicht entsprochen wird, können Sie dann Klage be im BVerwGer erheben.

Der Wehrbeauftragte darf Ihre Eingabe nicht bearbeiten, wenn Sie nicht im aktiven Dienstverhältnis stehen und wird Sie auch auf den normalen Rechtsweg hinweisen.

PainKiller87

Leuchtet ein.

Dann bleibt mir wohl nix anderes übrig als mein Anliegen direkt an das Personalamt der Bundeswehr
weiterzuleiten. Soweit ich weiß haben die die Pflicht zur unterstützung der Qualitätssicherung
im Bewerbungsverfahren, welche bei mir zu wünschen übrig ließ.

ulli76

Du müsstest doch nen Bescheid bekommen, dass deine Bewerbung negativ beschieden wird. Da müsste auch ne Rechtsbehelfsbelehrung mit drauf sein. Also wäre der erste Schritt nach der offiziellen Ablehnung der Widerspruch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Eine Eingabe eines "Nichtsoldaten" ist unzulässig und wird dann als Petition behandelt. Kommt dann über das Ministerbüro auf den Dienstweg statt über ZPers. Danach ist der Weg derselbe.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Um was gehts denn hier überhaupt? Anscheinend wissen alle bescheid ausser ich!

ulli76

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/einberufung-zum-unteroffizier-mit-zaw-nicht-mehr-moglich-!!!/
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

History777

Mal klar gesagt ich halte dich für naiv. Nicht nur hier sondern auch in anderen Bords jammerst du rum. Du hast dir eben kein Plan B überlegt und dass ist dein eigenes verschulden. Da du ja mal aktiver warst weißt du ja dass der Staat es eng sieht mit seinen Fristen. Ich würde dir raten jetzt mal nen Termin bei der Agentur für Arbeit zu machen und schnellstmöglich einen Plan B zu erarbeiten. Statt unötig Resourccen und vorallem Zeit zu verschwenden. Wirklich planen sollte man erst mit einer Festen stelle die man unterschrieben hat auf Papier.


MfG

History777

PainKiller87

Zitat von: History777 am 18. Juni 2011, 15:57:36
Mal klar gesagt ich halte dich für naiv. Nicht nur hier sondern auch in anderen Bords jammerst du rum. Du hast dir eben kein Plan B überlegt und dass ist dein eigenes verschulden. Da du ja mal aktiver warst weißt du ja dass der Staat es eng sieht mit seinen Fristen. Ich würde dir raten jetzt mal nen Termin bei der Agentur für Arbeit zu machen und schnellstmöglich einen Plan B zu erarbeiten. Statt unötig Resourccen und vorallem Zeit zu verschwenden. Wirklich planen sollte man erst mit einer Festen stelle die man unterschrieben hat auf Papier.


MfG

History777

Genau so naiv wie andere behaupten ich würde mich nicht um einen Plan B kümmern. Da ich bis vor 2 Wochen als Abteilungsleiter tätig war und meinem Arbeitgeber mitteilen musste das ich für Juli 2011 bei der Bundeswehr vorgeplant bin. eine Führungskraft kann man nicht vertreten sonder muss man ersetzen.
Das bin ich meinem Arbeitgeber und meinen Mitarbeitern unter Fürsorge schuldig. Seit mitte April arbeite ich meinen Nachfolger ein und hatte fest mit der Einberufung gerechnet. Wurde mir früher eröffnet dass ich nicht Einberufen werde währe eine Verhandlung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber des kleinste Problem gewesen. Die Bundeswehr war stets Plan B!!!

Und jetzt????

Ich sitze hier mit einem 6 monate altem Sohn und habe nichts!!!!

Von wegen naiv. Dass es überhaupt jemand wagt solche Prognosen über Personen zu stellen die er nicht mal kennt.

Wenn du dir in meiner Lage keine Sorgen und alles versuchen würdest doch noch ins grüne zu kommen: Dein Ding!!!

Wahnsinn....

Megawaldi

Jetzt komm mal wieder runter...
Als ehem. Fürhrungskraft und ex Soldat solltest du doch wissen, das mündliche Zusagen bei der Bundeswehr nix wert sind.
Einen Job zu kündigen ohne einen schriftlichen Einberufungsbescheid ist ned nur naiv sondern schon fahrlässig...
Ich hoffe für dich und deinen Sohn das du bald wieder ne Arbeit findest, aber bei der Bundeswehr wird es nix mehr werden.

Grüße
Megawaldi

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