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BW Führerschein(e)

Begonnen von Kampferdbeere, 26. Juni 2011, 20:09:21

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Kampferdbeere

Moin Moin,


wer kann mir schreiben ab welchem Dienstgrad/ auf welchem Posten man z.B. den LKW Führerschein machen darf?


MkG
:)
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

KlausP

Den Dienstführerschein (egal, welcher Klasse) erwirbt man dann, wenn man auf einem MKF-Dienstposten sitzt und das ist dienstgradunabhängig. OA und FA erwerben in der Regel den Führerschein ihrer Truppengattung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sasko87

guten abend habe mal eine frage und zwar gehe ich jetzt am 4.7. nach dornstadt meine aga machen und danach nach speyer zu den spezpi habe mich für 8 jahre verpflichtet und auf dem einen schreiben steht vorraussetzung an den stammtruppenplatz ist kraftfahrer ce wie soll ich das verstehen mach ich den jetzt in der aga oder in speyer oder überhaupt ? da steht ja es wäre vorraussetzung !

danke im vorraus !

KlausP

Den werden Sie nach der AGA in Ihrer Stammeinheit erwerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sasko87

auch wenn ich noch nicht mal einen autoführerschein habe

KlausP

Die Bundeswehr bildet in ihren Kraftfahrausbildungszentren auch Anfänger aus. Wie gesagt, wenn für Ihren Dienstposten der Dienstführeschein erforderlich ist, werden Sie auch entsprechend ausgebildet (natürlich Ihre Kraftfahrererwendungsfähigkeit vorausgesetzt).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sasko87

danke schön für die information bin ich mal gespannt wie schwer er ist !

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CtD

moin ich dachte da es hier eh um führerscheine der BW geht kann ich auch einfach mal meine fragen loswerden...

komme ab 04.10 nach kerpen zum 6./ObjSRgtLw als Manschafter (SaZ4) habe auf meiner stellenbeschreibung auch kraftfahrer stehen also CE
jetzt frage 1 : Weiß jemand wann ich ungefähr auf den CE lehrgang geschickt werde (vor der CR-Ausbildung) ?
frage 2 : Wo ist die nächste "Fahrschule der BW in der umgebung Kerpen?
frage 3 : Wie lang is der CE lehrgang? (habe bis jetzt nur B im zivilen)

danke schon mal im vorraus...
01.04.10 - 31.06.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (AGA)
01.07.10 - 31.12.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (Gwdl)
01.10.11 - heute 7./ObjSRgtLw Kerpen

ulli76

Nein, das können wir dir nicht sagen. Wir wissen noch nicht mal ob du kraftfahrverwendugnsfähig bist.
Selbst wenn es direkt in Kerpen ne BW-Fahrschule geben würde, heisst das noch lange nicht, dass du da auch hin kommst.
Der Lehrgang geht 6 Wochen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

CtD

01.04.10 - 31.06.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (AGA)
01.07.10 - 31.12.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (Gwdl)
01.10.11 - heute 7./ObjSRgtLw Kerpen

chicco93

Ich hätte auch eine Frage...
Ich werde erst 2 Monate nach Dienstantritt 18. Und wie ist es dann mit dem PKW Führerschein? Muss ich den Privat machen? Und wenn ja wo und wann? Also ich würde den gerne während der Zeit bei der Bundeswehr machen, weil ich mir dann auch ein Auto kaufen wollte.

wolverine

#12
Ihren privaten PKW-Führerschein? Ja, den müssen Sie in einer zivilen Fahrschule machen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Wenn für Ihren Dienstposten kein Führerschein benötigt wird, werden Sie auch in de Regel keinen von der Bundeswehr "geschenkt" bekommen. Ansonsten gilt auch für Sie das von mir bereits Geschriebene.

ZitatIch werde erst 2 Monate nach Dienstantritt 18.

In der Zeit Ihrer AGA weden Sie definitiv keinen Dienstführerschein erwerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

chicco93

Wenn es was ändern würde ich bin für den Nachschub eingeplant. Und ich wollte auch wissen ob ich den Privat machen kann. Oder ob man dafür keine Zeit hat?

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