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KDV - DU

Begonnen von Natalie91, 30. Juni 2011, 09:40:29

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Natalie91

Hallo Leute,

ich hätte mal eine frage... und zwar, bin ich seid ca 2 wochen KDV möchte aber später evt weider zum bund, geht das den  dann überhaupt?
ich muss noch dazu sagen, dass ich von meinen vorgestetzten dazu gedrenkt worden bin einen KDV zu stellen, weil eig hatte ich das nich vor...

und dann noch eine frage wegen der DU, ist DU immer beständig?
also wenn ich den KDV jetz zurük ziehen würde, wäre ich dann trozdem DU?

Bitte um schnelle antwort
LG natalie

schlammtreiber

#1
edit: nach zusätzlicher Erklärung wieder geöffnet
Semper Communis
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ARMY STRONG

Zitat von: Natalie91 am 30. Juni 2011, 09:40:29
bin ich seid ca 2 wochen KDV möchte aber später evt weider zum bund
Was ist denn das für ein Unsinn?
Weisst du überhaupt was KDV bedeutet??? Da geht es um eine Gewissensentscheidung zum Dienst an der Waffe, das ist doch kein Kippschalter den ich je nach Lust, laune oder wirtschaftlicher Situation an-oder abschalte.  ??? ::)

ulli76

Wieso hast du denn nen KDV-Antrag und nen DU-Verfahren laufen. Und wieso lässt man sich zu nem KDV-Antrag drängen ???
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Natalie91

ich hab ihn auch noch an oder ab geschalten...

weil mein vorgestezter mich unter druchgesetzt hat..

wolverine

Ich verstehe hier gar nichts: Sind Sie jetzt dienstunfähig, ja oder nein? Das dürfte Ihr größtes Problem sein. Wenn Sie gesundheitlich untauglich sind, war es das mit Ihnen und Armee. Ob sich de Zustand jemals wieder ändert weiß nur der Arzt.
Und KDV: Die Verweigerung zum Dienst an der Waffe ist eine individuelle Gewissensentscheidung; da funkt einem keiner ´rein und das Gewissen ist auch wieder wandelbar. Wie glaubwürdig jedoch mancher Sinneswandel ist und wie er dann von anderen bewertet wid, steht auf einem anderen Blatt. Wenn jedoch oben DU zutrifft, kommt es auch das Gewissen nicht mehr an.
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KlausP

Da Sie ja Ihren KDV-Antrag mit mit Ihrem Gewissen begründet haben und nicht damit, dass Ihr Vorgesetzter (welcher auch immer ...) Sie unter Druck gesetzt hat, dürfte es schwierig werden, in 2 oder 3 Jahren bei einer erneuten Bewerbung das Gegenteil zu behaupten und zu begründen. Und genau darauf wird Sie spätestens der Psychologe festnageln.

Zur Frage mit dem DU-Verfahren: wenn der Arzt bescheinigt, dass Sie "vorübergehend nich verwendungsfähig bis in ... Monaten" sind, könnten Sie nach Ablauf dieser Frist sich wieder neu bewerben und wüden erneut untersucht werden. Steht da drin, dass Sie entlassen werden weil Sie "nicht verwendungsfähig" sind, geht das nur, wenn Sie nachweisen können, dass Ih Gesundheitszustand sich entscheidend gebessert hat, wobei Sie keinen Anspruch darauf haben, wieder auf Verwendungsfähigkeit untersucht zu werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen