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Doch nicht zum Dienstantritt Warum nicht ???

Begonnen von chiko86, 30. Juni 2011, 11:21:15

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chiko86

hallo , ich habe mal eine frage undzwar geht es darum ich sollte am 04.07 zum dienstantritt nach holzminden als FDWL gestern bekam ich vom Kreiswehrersatzamt ein anruf das ich doch nicht zum dienstantritt soll .... .
was können die gründe dafür sein ?? sie sagte mir am telefon auch nicht warum
Möchte unbedingt meine 23 monate machen


Mfg Dennis

ARMY STRONG


Nessa_89

Vielleicht hättest du dort mal nachfragen sollen warum du nciht mehr dorthin sollst ;)

chiko86

Sie konnte mir das am Telefon auch nicht sagen aber ich denke mal ich bekomm noch post aber was könnten die gründe dafür sein ?

miguhamburg1

Sie haben also eine Einberufung nach Holzminden.

Nur mit einem Anruf ist diese Einberufung nicht aufgehoben. Dafür bräuchte es einen Widerruf.

Es gibt jetzt für Sie eine Möglichkeit, um eine Antwort zu bekommen:

1) Sie rufen bei der Person an, deren Telefonnummer auf dem E-Bescheid steht, erklären ihr den Sachverhalt und bitten um Klärung und Antwort. Lassen Sie sich da nicht abwimmeln und bestehen darauf, den Grund genannt zu bekommen. Lassen Sie sich dazu ggf. die/den Vorgesetzten der für die Einberufung zuständigen FWDL geben.


chiko86


miguhamburg1

Nein, nicht wirklich, denn dafür kann es sehr viele Ursachen geben, und Sie würden damit nur noch mehr verunsichert werden.


chiko86

ich habe heute denn brief bekommen vom Kreiswehrersatzamt und da steht drinne das bei der untersuchung ( musterung ) gründe bekannt geworden sind die meiner eignung für denn Freiwilligen Wehrdienst entgegenstehen . Bin aber bei der musterung T2 gemustert
Ich versteh das einfach nicht hab mich auf montag schon vorbereitet

KlausP

Ja, dann wird es wohl Befunde gegeben haben, die z.B. erst nach Auswertung abgegebener Proben in das endgültige Musterungergebnis einbezogen werden konnten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

chiko86

was kann man denn jetzt noch machen ? will unbedingt zur bundeswehr !!!
und wenn es doch was mit einer strafsache zutun hatt hätte es doch im brief gestanden oder nicht ?

KlausP

Steht dort eine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben? Wenn ja, können Sie Widerspruch einlegen, was Ihnen aber bis Montag nichts bringen wird. Wurde mit dem Schreiben Ihr Einberufungsbescheid aufgehoben?

Ob es eine Strafsache gibt, müssen Sie doch besser wissen als wir.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

chiko86

nee steht nicht drinne . aber das der dienstantritt aufgehoben wurde das steht drinne

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