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Pflichtbeförderung

Begonnen von Otti, 06. Juli 2011, 08:43:13

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Otti

Guten Morgen Kameraden,

Ich habe eine Frage bezüglich der Beförderung zum Hauptgefreiten, dazu erstmal die Vorgeschichte:

Ich bin seit April'10 dabei und somit mittlerweile im 16. Dienstmonat. Im Moment bin ich auf ZAW und habe die Zwischenprüfung nicht bestanden, da ich in den Wochen davor wegen Krankheit nur teilweise bzw. fast gar nicht am Unterricht teilnehmen konnte.
Das war im Mai'11, und da hätte ich dann ja Uffz werden sollen, da ich die Zwischenprüfung aber nicht bestanden habe, wurde das erstmal nichts.
Meine Kameraden mit der selben Dienstzeit wurden im April alle noch HG's und ich habe mir nichts gedacht, weil ich im August'10 meinen Führerschein verloren habe :-X und das auch einen Diszi zu Folge hatte, wegen B-Kurz usw...
Dort habe ich allerdings keine Beförderungssperre bekommen, sonst wäre ich auch kein OG geworden.

Auf Anfrage beim PersUffz (ZAW) hieß es: "Hier liegt keine Beförderung und Sie werden wohl noch bis Mitte August warten können." :o :o >:(
Ab wann ist die Beförderung zum Hauptgefreiten Pflicht und wer kann diese Beförderung durchführen (weil bei der StBW steht ja, dass ich seit 18.April'11 schon Uffz bin [mit Wirkung zum 18.04.....]).

Kann der Chef (ZAW)die Beförderung zum HG persönlich in die Hand nehmen oder muss er dies über die StBW machen? Denn als "ewiger" ;) OG will ich ja auch nicht rumlaufen oder kann mich mein Chef (Stammeinheit) auch befördern, obwohl er (im Moment) nicht mein diszipl. Vorgesetzter ist?

Danke schonmal im Vorraus!! :) :)

schlammtreiber

Zitat von: Otti am 06. Juli 2011, 08:43:13
Ab wann ist die Beförderung zum Hauptgefreiten Pflicht

Einfache Antwort: gar nicht.
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KlausP

Es gibt bei der Bundeswehr keine "Pflichtbeförderungen". Soldaten dürfen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung befördert werden. Der Rekrut muss z.B. nach 3 Monaten nicht einmal zum Gefreiten befördet werden,
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CtD

mal eben so dazwischen fragen:
ab wann kann man eig. zum HG befördert werden?
bin ab 01.10 wiedereinsteller habe 9 monate GWDL hinter mir...
01.04.10 - 31.06.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (AGA)
01.07.10 - 31.12.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (Gwdl)
01.10.11 - heute 7./ObjSRgtLw Kerpen

KlausP

So viel ich weiss, kann die Beförderung zum HptGefr nach 12 Monaten erfolgen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CtD

01.04.10 - 31.06.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (AGA)
01.07.10 - 31.12.10 6.FschJgBtl 313 Seedorf (Gwdl)
01.10.11 - heute 7./ObjSRgtLw Kerpen

miguhamburg1

#6
Lieber Fragensteller,

die für Beförderungen grundlegende Dienstvoschrift (ZDv 20/7, Nr 101) besagt: "Grundlegende Voraussetzung für eine Beförderung ist die persönliche Eignung der Soldatinnen und Soldaten zum höheren Dienstgrad.
Diese kann angenommen werden, wenn die Soldatinnen und Soldaten charakterlich, geistig, körperlich und nach ihrem dienstlichen Können befähigt erscheinen, die Funktionen des höheren Dienstgrades in der
für sie vorgesehenen Verwendung vollwertig auszufüllen."

Insofern gibt es für seinen Soldaten keinen Rechtsanspruch, (zu einem bestimmten Zeitpunkt) befördert zu werden. Ihre Personalführende Dienststelle ist die SDBw. Hier werden Sie und andere UA aufgrund der erbrachten dienstlichen Leistungen und ihrer Führung in eine Eignungsreihenfolge gebracht und im Sinne einer Bestenauslese befördert. Nur die SDBw veranlasst also Ihre Beförderung und Einweisung in die entsprechende Planstelle. Dass Sie bisher nicht zum HG befrdert wurden, liegt also wahrscheinlich an Ihrer Disziplinarmaßnahme wegen des Führerscheinverlusts (charakterliche Eignung). Dies dürfte Sie in der Eignungsreihenfolge einige Plätze nach hinten geschoben haben. Wann Sie also zum HG befördert wirden, liegt allein im Ermessen Ihres Personalführers in der SDBw, und das kann auch nicht von Ihrem jetzigen oder eigentlichen Disziplinarvorgesetzten beeinflusst werden.

Otti

Danke für die schnellen Antworten, dann weiß ich jetzt wenigstens was Phase ist.

Aber kann es dennoch auch damit zusammenhängen, dass die Unteroffiziersbeförderung schon vorhanden ist? Dass die SDBW davon ausgeht, dass ich schon Uffz bin?? Weil das nichtbestehen der Zwischenprüfung wurde nirgends vermerkt, erst beim 2. nichtbestehen.

miguhamburg1

Wenn eine Prüfung nicht bestanden ist und von Ihnen wiederholt werden muss, dann ist das entsprechende Lehrgangszeugnis/Änderungsmeldung natürlich noch nicht erstellt und in den Verteiler geschickt worden. Damit erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Beförderung zum Uffz noch nicht und kommen hierfür bei Ihrem Personalführer logischerweise noch gar nicht in Betracht! Die SDBw ist also durch das Ausbleiben der Ändderungsmeldung sehr wohl über das Nichtbestehen der Zwischenprüfung informiert...

KlausP

Während der ZAW erhält die SDBw mehrmals eine sogenannte "Prognosemitteilung", in der sie darüber informiert wird, ob der Soldat das jeweilige Ausbildungsziel erreichen wird oder nicht. Die Beförderungsunterlagen werden weit vorher erstellt und den Einheiten zugeschickt. Derjenige, der die Beförderung/Ernennung vornimmt, muss prüfen, ob die Beföderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sind sie es nicht, informiert er die SDBw und diese entscheidet, ob der Soldat befördert wird oder nicht. Der Leiter der ZAW-Betreuungsstelle wird sich in Ihrem Fall mit Sicherheit vorher mit der SDBw in's Benehmen gesetzt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Jetzt muss ich doch mal ein wenig schmunzeln, Prüfung vergeigt, Führerschein verloren, Diszi bekommen... und da fragst du noch nach einer Beförderung? Du hast ein gesundes Selbstwertgefühl, alle Achtung.  ::)

Otti

Das mit der Prüfung war Krankheitsbedingt... Hab mich 3 Wochen mit Magen-Darm rumgetrieben und war davon 2 Wochen KzH und es heißt, wenn man 10 Tage unmittelbar vor der Prüfung nicht da ist, bekommt man einen späteren Termin, was nicht der Fall war. Ich habe mich am Prüfungstag im Stande gefühlt die Prüfung zu schreiben und mir hat nur der Stoff von den 2 Wochen gefehlt, in denen ich KzH war, weil ich den nicht verstanden habe.
3 Punkte gefehlt und durchgefallen. Das mit dem Führerschein ist, naja, einfach blöd gelaufen...

miguhamburg1

Nein, lieber Fragensteller, so einfach sollten Sie es sich nicht machen. Wegen zu schnellen Fahrens und einem vierwöchigen Fahrverbot allein bekommen Sie nur dann die Probleme mit der Bundeswehr, wenn dies in Uniform und öffentlichkeitswirksam, also z.B. mit einem Dienst-KFZ geschah. Sonst eigentlich nur, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, z.B., weil Sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben und erwischt wurden. Wie auch immer, der einzig Dumme waren Sie!

Vergessen Sie am Besten eine Beförderung und setzen sich auf den Hintern und lernen für die zweite Prüfung!

schmidti

Ich hab mir über eine Beförderung zum HG auch schon so meine Gedanken gemacht. Dazu mal ne kleine Vorgeschichte mit anschließender Frage.
Ich war 2006/07 als AGAnaut beim Jägerregiment 1 für 9 Monate und bin dort als OG ausgeschieden. Bin jetzt seit 1.4.2011 als OG (UA) bei der Luftwaffe als Wiedereinsteller am Start und befinde mich zur Zeit auf UL an der USLw in Appen. Ich hatte also rein rechnerisch gesehen zum 1.7.2011 meine 12 Monate Dienstzeit erreicht, die es "bedarf" um HG zu werden. Der Lehrgang verläuft zur Zeit nicht übel (Durchschnitt bei noch 2 ausstehenden Prüfungen ist 1,4) und auch so habe ich in meiner soldatischen und privaten Vergangenheit keinerlei "Flecken" stehen. Heißt, weder Diszi noch andere negative Errungenschaften, die es möglicherweise verhindern könnten, befördert zu werden. Ich war IMMER top bei dem was ich in der Bundeswehr geleistet habe (durch Zeugnisse und ATNs belegt).
Jetzt zur Frage: Kann es sein das ich nach bestandenen Lehrgang (22.07.2011 ist Lehrgangsende) zum HG (UA) MbL befördert werde oder gibt es möglicherweise einen anderen Grund warum ich noch nicht befördert wurde? :-\

Danke schonmal im Voraus.

Pat

ARMY STRONG

Hmmm, üblichweise wird man miz bestandenem Lehrgang nicht HG sondern Uffz. Kann aber natürlich sein, dass das bei der Lw anders ist.  ;)

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