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ärztliche Behandlung melden?

Begonnen von Stabsuffz93, 07. Juli 2011, 22:37:11

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Stabsuffz93

Hallo Forum :P

Folgendes. Im ZnWG wurde ja unterschrieben das man ärztliche behandlungen melden muss. So jetzt wurde bei mir eine Prophylaxe gemacht und ein Zahn wird noch gezogen.
Jetzt meine Frage. Muss ich dies melden?

Lg

Paramedic

Sie sind verpflichtet jegliche Änderungen des Gesundheitszustandes zu melden, denn die Wunde eines gezogenen Zahnes muss auch erstmal abheilen.

Wurden Sie denn schon verbindlich eingeplant?
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Schamane

Also melden müssen sie es! Aber dies hat meist nur zur Folge, dass der Dentalfitnesscode sich eher in positive Richtung verschiebt. Da sich die Bundeswehr hier ja etwaige Kosten für die Zahnbehandlung erspart. Denn es gibt auch Fälle wo die Herstellung eines besseren Dentalfitnesscodes eine Einstellungsvoraussetzung ist.

ulli76

Die Prophylaxe muss nicht gemeldet werden, das ist keine Behandlung im engeren Sinne.
Die Entfernung des Zahns musst du schon melden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Stabsuffz93

Ja ich bin fest engeplant. ab Oktober. Und auf den Zettel den ich bekam steht bei einer einstellung müssen ihre zähne in ordnung sein.
Daher war ich ja nochmal ZA

@Ulli76 Danke, wie muss ich das denn anstellen? in der zukünftigen Truppe anrufen oder im ZnWG? Oder soll ich das schriftlich machen?

KlausP

Zitat von: Stabsuffz93 am 08. Juli 2011, 09:39:43
Ja ich bin fest engeplant. ab Oktober. Und auf den Zettel den ich bekam steht bei einer einstellung müssen ihre zähne in ordnung sein.
Daher war ich ja nochmal ZA

@Ulli76 Danke, wie muss ich das denn anstellen? in der zukünftigen Truppe anrufen oder im ZnWG? Oder soll ich das schriftlich machen?

Steht das nicht auf dem "Zettel", den Sie bekommen haben? Was soll Ihre zukünftige Einheit damit? Die hat vermutlich noch nicht mal Ihre Akte und selbst wenn, könnten die in Ihre G-Akte nicht reinsehen, weil das nur der Arzt darf.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Stabsuffz93

Ja KlausP es steht auf einem Beiliegenden Zettel neben der Aufforderung zum Dienstantritt
okey also das ZnWG. In schriftlicher Form? oder anrufen?

ulli76

Ruf erstmal an. Vermutlich werden die aber das Ganze nochmal schriftlich haben wollen.
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Stabsuffz93

schriftlich mit attest dann vom arzt oder wie? weil es ist ja eher eine verbesserung wenn der zahn raus ist.

Timid

Ruf da einfach an, dann wird man dir schon sagen, was benötigt wird.
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miguhamburg1

Lieber Stabsuffz,

ich bin erstaunt, mit welcher Unselbstsändigkeit Sie von der Bundeswehr angenommen wurden: Jede noch so banale Frage, obgleich präzise beantwortet, mehrfach stellen. Meinen Sie, wir Mituser hier haebn Lust, Dasselbe andauernd zu wiederholen? Ullis Antwort und Ihre Nachfrage lassen dies jedenfalls stark vermuten. Lesen Sie eigentlich das, was Ihnen geantwortet wurde und versuchen, den jeweiligen zusammenhang zu verstehen?


Stabsuffz93

So ich habe dort angerufen und die nette Frau meint man muss die entfernung eines zahns nicht melden. esseidenn es ist was mit dem knochen oder dem zahnfleisch..dann muss man es melden.

schlammtreiber

Liege ich jetzt völlig falsch, oder IST ein Zahn ein Knochen?
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Stabsuffz93

öhm keine ahnung..Die ärztin am telefon sagte nur wenn der knochen angegriffen ist etc ist es meldepflichtig^^

Paramedic

Eventuell könnte die Unversehrtheit des Kieferknochens gemeint sein, denn wenn der angegriffen ist, wäre ggfs. eine weitere Behandlung nötig und das würde Kosten aufwerfen.
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Hauptfeldwebel d.R.

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