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Trennungsgeld

Begonnen von stueve112, 17. Juli 2006, 16:29:35

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stueve112

Moin

Ich habe mich schon einwenig durch das Forum gekämpft finde aber keine genauen angaben zu diesem Thema, und zwar geht es ums Trennungsgeld!!!!!

Geboren, 28.01.1985
Dienstort Entfernung: 500 Km
Dientzeit:12 JAHRE
Status: eignende Wohnung eine WG momentan.
Bin nicht Verheiratet.

Jetzt zur meine Frage:
1:Wann steht mir Trennungsgeld zu ???????
2:Wie Wo ist der grenzsatz
3: Ist es eine Pauschale oder richtet es sich nach Kilometer  
4:wie lange steht es einen zu ??????


Ich bitte euch um schnelle und ehrliche Antworten  danke.
Tut mir bitte ein gefallen leute die es nicht genau wissen müssen nicht antworten ist auch besser wollte gerne mal wissen welche Reglung es nun genau gibt
Helfe den, den zu helfen ist, wenn du nicht helfen kannst wähle die 112.

Huey

Du bist nicht verheiratet und zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet:

Für die Bw ist die Stube in der Kaserne deine Wohnung; TG bekommst du nur, wenn du auf Lehrgang gehst-und auch dort nur während der Dienstreise (ReFü´s korrigiert mich).


mib

Steht alles in der Trennungsgeldverordnung... einfach mal googlen.
Wenn Du es ein wenig bunter aufbereitet haben möchtest findest Du alles noch mal in der 'Umzugsfiebel' unter 'Service' bei www.bundeswehr.de
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

aetchkey

Trennungsgeld steht dir nur zu wenn du einen anerkannten Hausstand hast und Kommandiert wirst bzw. Versetzt.....

Andi

...den wird er aber nicht bekommen, wenn er eingestellt wird, weil sich der Hausstand dazu im Einzugsbereich des Standortes befinden muss...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

stueve112

den wird er aber nicht bekommen, wenn er eingestellt wird, weil sich der Hausstand dazu im Einzugsbereich des Standortes befinden muss...



Das heist allso das ich vor dientsbeginn eine wohnung ihn der nähe des stadoretes haben muss vor dientsbeginn ?????? um den trennungsgeld zu bekommen wenn ich áuf lehrgänge gehe ???? Bitte noch mals um antwort un kannn mir bitte noch mal einer sagen wie hoch das trennungsgeld den pro kilometer ist oder ist es eine pauschale ???? danke Kammaraden
Helfe den, den zu helfen ist, wenn du nicht helfen kannst wähle die 112.

Huey

Dir steht Trennungsgeld zu, wenn du einen "anerkannten" Hausstand hast.

Wenn du als Lediger eine  Wohnung hast, musst du dir diese über die Truppenverwaltung anerkennen lassen.

Bei verheirateten wird die Wohnung "automatisch" anerkannt.

Es geht dabei hauptsächlich um die Feststellung, ob die Wohnung eine "richtige" Wohnung ist, und zur Niederschrift, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Als Lediger wird erwartet, das du in die Nähe der Kaserne ziehst....

gast1

Sevus,
sehe ich das richtig, dass ein lediger der wärend der dienstzeit heiratet automatisch eine wohnung anerkannt bekommt (muss der mietvertrag vor der heirat schon bestehen oder kann er auch nach der Heirat geschlossen werden)?
Somit wäre er ab der nächsten Versetzung trennungsgeldberechtigt?
Für Wie lange?
Auch wenn die Wohnung vor und nach der Versetung nicht im Einzugsgebiet des Standortes ligt?

danke

griesgrenni

Hallo,

ist zwar schon über ein Jahr her, aber die letzte (unbeantwortete) Frage interessiert mich auch.

Also: Ich beziehe kein TG und habe auch keine anerkannte Wohnung.

Frage: Wenn ich jetzt heirate, wird dann die eheliche Wohnung automatisch anerkannt, auch wenn sie hunderte Kilometer vom Standort entfernt ist. Bekomme ich dann Trennungsgeld?


Gast 007

Hallo,

dass würde mich jetzt aber auch mal intressieren, da ich 4 Monaten heirate und mein Verlobter rund 1000 km von unserer Wohnung stationiert ist. Bekommen wir dann Trennungsgeld, obwohl er schon vorher da stationiert war und wir erst nach seiner Versetzung dorthin zusammengezogen sind und jetzt erst heiraten??

LG

Denise24

Guten abend,

Also das mit dem TG und mit dem Heiraten und Ledig und so intressiert mich aber jetzt auch mal!

Meine frage:

Dort steht geschrieben das "verlangt" wird das man in die nähe des Standortes zieht wenn man Ledig ist?
Was ist aber wenn man NICHT verheiratet ist man aber ein Kind hat,wie sieht es dann aus mit TG?

Lg Denise24  ??? ??? ??? ??? ???


Kazzam311

Also da ZNWG ist ,als Instanz deiner "Karriere", dafür Zuständig deinen Mietvertrag anzugucken und dann den Hausstand anzuerkennen. Ob man nun verpflichtet zur Gemeinschaftsunterkunft  ist oder nicht, tut da nix zur Sache.
Der Einzugsbereich ist auch relativ egal - je nachdem welchen § das Trennungsgeld erfolgt (tägliche Heimkehr oder eben nicht). Hast du einen anerkannten Hausstand, steht das immer auf deiner Kommandierung/ Versetzungsverfügung oben drauf.
Manchmal hat aber auch das ZNWG geschlafen :D Das ist auch nicht weiter schlimm, dann wendest du dich an deine ReFü-Liga in deiner Einheit. Die wollen dann meist auch nochmal den Mietvertrag sehen etc und bewilligen das dann nach.

Zu den Sätzen.. das ist nen fester fürs jeweils §3 und §6 - die an die Anzahl der Tage gebunden an denen du nicht mehr als 24h am Dienstort warst. Dazu kommt bei dir im besonderen noch EINE bezuschusste Heimfahrt. Bei 500 km kannst dir schon sicher sein, dass die BW einfach mal 250 Ocken drauf rechnet beim ersten mal und du dann ne theoretische "Bahncard 50" hast :D Da sich die Heimfahrt nach dem Bahnticket-Preis richtet. Wenn du mit dem Zug fährst - kaufen.. bezahlt ja quasi die BW.

Du musst allerdings auf die UKV verzichten und dann wird dir eben der Lebensmittelpunkt bei dir zu hause gesetzt und das wars schon - Umzug bezahlt die BW dann allerdings nicht mehr.
Kleines Gimmick: (Weiß ich, da ich es selbst benutzt habe) Die BW stellt dir in deiner Stammeinheit NICHT NUR eine Stube bereit, sondern sogar ein bezahltes Zimmer mit Futterzubereitungstelle bereit ;)

Also musst du nun ein Peptites-Eiweißzenturm mal anwerfen und überlegen ob du den Mietvertrag schon im ZNWG abgegeben hast und eine Mitteilung über anerkannten Hausstand bekommen hast oder Das beim Dienstantritt getan hast - oder die UKV genommen hast, dann ist es Pech!

Öhm hattest du die Wohnungs chon "weit" vor Dienstantritt oder erst neulich? :)

MfG
Kazzam

JuleGebJgFA

hallo,
habe auch noch mal eine Frage dazu.
Trete am 4.10 meinen Dienst an. In meiner Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass ich als Unverheiratete mit Wohnung keine Umzugskostenvergütung bekomme.
Heißt das nun dass ich Trennungsgeld bekomme? Und bekomme ich TG bereits während der Grundausbildung? Und wieviel ist das ungefähr?

Danke im Voraus

Gruß

Jule

Kazzam311

Ja du bekommst vom ersten Tag Trennungsgeld. das sind je nach Entfernung round about 250€ also mit Heimfahrt.

Das mit dem Kind.. hmm.
Also das wird eher auf die Familienheimfahrten (ne Art Sonderurlaub) auswirken. Das ist wieder ne andere Verordnung - und zwar bekommst du aller 15 Tage einen halben Tag als unverheirateter und einen ganzen Tag als verheirateter Urlaub. Den kannst du dann Stellen. Also unverheiratet MUSS die BW dich einmal im Monat nach hause lassen (Lehrgang oder nicht ist dabei vollkommen wumpe).
Diese Heimfahrten bekommst du ja nur dann wenn du nich in deinem familiären Einzugsgebiet bist - bei TG-Empfängern ja Voraussetzung für TG :D Also hast du die Sache sicher. Solange du bei einem/deinem Freund oder Bekannten etc am aktuellen Standort nächtigst (Gründe dafür sind egal) bekommst du sowohl TG als auch den Urlaub - Wenn du bei deiner Tante schläfst, die zufällig am Standort wohnt - Pech... dann hast beides nicht :D

(Auch eigene Erfahrung).
Also Jule - wegen der Menge der Heimfahrten, sowie Bezuschussung mit Kind musst du wohl mal den ReFü fragen, bzw wegen des Urlaubs den Inspektions-/Kompaniechef.

MfG
Kazzam

JuleGebJgFA

danke schonmal für die schnelle Antwort, also während der Aga sind es 337km und zur Stammeinheit 675 km ;)
Und eine Heimfahrt im Monat wird bezahlt wenn ich das richtig verstanden habe oder?

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