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Musterung ?

Begonnen von alain, 08. Juli 2011, 15:46:42

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alain

Hi ,


Ich weiß dass man die Deutsch Staatsbürgerschaft braucht, um in den Deutschen Streitkräften zu Dienen zu dürfen .
Hab die auch sogesehn schon , nur bekomm ich die erst wenn das Einbürgerungsbüro hier bei uns weiß was ich nach den Ferien mache . Und ich würd gern zu Bundeswehr . Geht das in keinemfall gemustert zu werden und wenns dan T2 is ohne die Staatsbürgerschaft zu dienen ? würde es sofort machen

KlausP

Sie haben sich die Frage in Ihrem ersten Satz doch schon selbst beantwortet. Ohne deutsche Staatsbürgerschaft kein Soldat der Bundeswehr. Siehe auch www.bundeswehr-karriere.de. Die Staatsbürgerschaft ist unabdingbae Einstellungsvoraussetzung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Megawaldi

Schön das du es sofort machen würdest, aber ohne deutsche Staatsbürgerschafft kein Dienst in den deutschen Streitkräften.

Grüße
Megawaldi

alain

also kann ich mich ohne die staatsbürgerschaft nichmal bewerben

wolverine

Doch - nur wird die Bearbeitungszeit eher überschaubar sein!
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KlausP

Oberamtsrat Alfred Clausen lässt grüßen  :D - mit seinem berühmt-berüchtigten "Abgelehnt"-Stempel.  ::)
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alain

quasi : wenn ich mich mit meinem ( nicht EU angehörigen ) staatsbürgerschaft für den FWD bewerbe , wird es endweder abgelehnt oder , die bearbeitungszeit meiner bewerbung wird sie auf ewig hinziehn ?

Megawaldi

Es wird einfach abgelehnt weil du die Anforderungen nicht erfüllst.
Warum willst du überhaupt zur Bundeswehr, wenn du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast?

KlausP

#8
Ganz einfach: die Bewerbung wird wegen fehlender zwingender Einstellungsvoraussetzung abgelehnt. Wozu habe ich eigentlich die Links gepostet, wenn Sie sie doch nicht lesen?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alain

ok , ich dank euch . dann werd ich mir wohl erstmal n schulplatz suchen , offengesagt hat die tusse vom einbürgerungsbüro mir wohl direkt ins gesicht gelogen , in dem sie meinte dass man sie so bewerben kann und den staatsbürgerschaft erstbraucht wenn man den eid schwört .

ich werd eine beschwerde einreichen , weil sowas geht nicht .

wolverine

Wieso? Bewerben können Sie sich ja (s. o.). Nur eingestellt werden Sie so nicht. Und dann brauchen Sie auch keinen Eid schwören.
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Rollo83

Kann ich zwar nicht so ganz glauben das die Dame so etwas behauptet, allerdings wundern würd es mich auch nicht bei der Unwissenheit die 98% der Menschen in Sachen Bundeswehr haben.
Einen Eid schwört man übrigends nicht als FWDLer sondern nur als SAZ. Der FWDLer gelöbt(gibts das Wort so?) nur.

töröööö

er gelobt
und die Veranstaltung nennt sich: feierliches Gelöbnis
:)

wolverine

Ich glaube auch nicht, dass eine städtische Angestelllte für die militärische Laufbahnberatung der vorzugswürdige Ansprechpartner ist!
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Andi

Zitat von: wolverine am 08. Juli 2011, 18:37:43
Ich glaube auch nicht, dass eine städtische Angestelllte für die militärische Laufbahnberatung der vorzugswürdige Ansprechpartner ist!

Ha, das denkst du. Ich wollte damals eigentlich auch nur Widerspruch gegen nen Knöllchen einlegen...
the rest is silence...

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