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Wehrdienst verweigern

Begonnen von Cindy, 31. März 2005, 13:18:39

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Cindy

 ???hilfe, mein Sohn hat seinen Einberufungsbefehl bekommen und müsste am 04.04.  nach Diez. Er  fährt aber nicht, ist  ihm egal. Was droht ihm ?????

Timid

#1
Da er sich ja augenscheinlich dem Wehrdienst dauerhaft entziehen möchte, dürfte der Paragraph 16 des Soldatengesetzes zutreffend sein:

Zitat§ 16 Fahnenflucht.

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
[...]

Mit anderen Worten: Er bringt sich in große Schwierigkeiten. Wenn er einen gültigen Einberufungsbescheid erhalten hat, dann hat er diesem nachzukommen; tut er dies nicht, dürfte er Besuch durch Feldjäger und eventuell auch Polizei erhalten.


Wobei es, glaub ich, noch eine Regelung gab, die zutrifft, wenn der Einerufungsbescheid weniger als einen Monat vor dem Einberufungstermin eingeht. Dann muss der Wehrpflichtige diesem (in Rücksprache mit den verantwortlichen Stellen, also dem Kreiswehrersatzamt) nicht zwangsläufig nachkommen.
Wenn das mit dem 1 Monat der Fall sein sollte, dann wäre aber noch heute eine Rücksprache mit dem KWEA nötig, da er, strenggenommen, ab morgen Soldat ist!
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Cindy

@Timid
er wohnt nicht mehr bei mir, hat im Moment keinen festen Wohnsitz.
Wenn er am 4.4. nicht einrückt, bis wann stehen dann die Feldjäger vor meiner Tür und wie finden  die ihn ??  

diodon-IV

Hallo Cindy,

die Feldjäger sind recht fix bei Dir ;D...

Zu der Art und Weise, wie wir Deinen Sohn finden, wird hier wohl niemand ernsthaft Auskünfte erteilen. Wir wollen ihn ja schliesslich finden und nicht unsere Maßnahmen von vorn herein selbst "sabotieren"...

Übrigens tätest Du Deinem Sohn einen Gefallen, wenn Du Dich mit seiner Einheit in Verbindung setzt und mit dieser und den Feldjägern zusammenarbeitest - ggfls. auch Deinen Sohn "verpfeifst". Verurteilungen welcher Art auch immer machen sich nicht gut im Lebenslauf.

schlammtreiber

Da damit das Thema geklärt sein dürfte ist dicht.

Wir erwarten in Kürze einen Thread "Besuche im Café Viereck am Wochende zulässig?"
Semper Communis
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