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Ermittlungsverfahren

Begonnen von jannes1, 17. Juli 2011, 10:57:02

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jannes1

Hallo liebe User! Ich habe vollgendes Problem, ich habe mich bei der Bundeswehr für die Laufbahn Feldwebel beworben, 2 Tage später flog ein Ermittlungsverfahren in mein haus, wegen schwere Körper Verletzung, verstoß gegen das BtM gesetzt (Drogen)!Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Nun muss ich in 2 Tagen zum einstellungstest Nach ZNwG Ost, sollte ich den Termin lieber verschieben und warten bis die Anzeige durch ist, oder schicken die mich nach Hause wenn ich am Dienstag dort antanze? Wäre sehr dankbar über ein paar Meinungen und antworten..

ulli76

Melden muss du es auf jeden Fall. Selbst wenn man den Termin zum Test von Seiten der Bundeswehr weiter aufrecht erhält, wird man dich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht einstellen.
Im Falle einer Verurteilung kannst du eine Einstellung über mehrere Jahre vergessen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Brokkoli4

also soweit ich weiß hast du jetzt erst mal verkackt. Denn die Bundeswehr nimmt solange einen nicht, bis das verfahren durch ist. Und jenachdem wie hart das urteil ist werden sie dich noch einstellen oder nicht..

jannes1

vllt darf ich ja trotzdem in 2 tagen mein einstellungsverfahren antreten..

aber am besten wäre wohl, den termin zu verschieben, warten bis alles durch ist und dann hinzugehen,

geht das so einfach? den termin verschieben? ..

KlausP

Wenn Sie im ZNwG nicht anrufen und denen den Fall mitteilen, werden Sie es wohl nicht erfahren sondern unter Umständen am Dienstag wieder nach Hause geschickt weden. Ich frage mich sowieso, warum Sie so lange mit einer entsprechenden Mitteilung an das ZNwG gewartet haben.

Zitat... ich habe mich bei der Bundeswehr für die Laufbahn Feldwebel beworben, 2 Tage später flog ein Ermittlungsverfahren in mein haus ...

Das ist doch dann sicher schon ein paar Wochen her.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Und da haben wir wieder jemandem, der zumindest im Dunstkreis schwerer Straftaten in ein Strafverfahren verwickelt ist und sich ernsthaft dafür bewirbt, das Recht .... tapfer zu verteidigen...

Schamane

Liebe Kameraden es liegt ein Strafverfahren vor in welcher der Fragesteller Beschuldigter ist. Nach dem Recht auf das wir angelobt wurden, oder auf das wir vereidigt sind und das wir zu verteidigen haben ist niemand schuldig, solange er nicht von einem ordentlichen deutschen Gericht verurteilt wurde.
Von daher hat er das laufende Strafverfahren mitzuteilen und das ZNwG wird bis zur Klärung des Sachverhaltes aller voraussicht nach von einer Einstellung abstand nehmen. Sollte er verurteilt werden, ist die Nichteinstellung bei der Bundeswehr wohl das geringste Problem des Fragestellers und sollte er Freigesprochen werden, so darf ihm von Gesetzes wegen aus dem Verfahren kein Nachteil entstehen.

KlausP

So sehe ich das auch. Es kann sogar sein, dass er trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens zum Test zugelassen wird, aber seine Einstelung vom Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Leute, dies Thema hatten wir doch schon X-mal hier im Forum. Niemand behauptet doch ernsthaft, dass er schuldig wäre. Dennoch wird gegen ihn wegen des Verdachts eines Verbrechens ermittelt, und dies passiert doch nicht mal eben so ohne jeden Anlass.

Also, ganz woanders wird unser Fragensteller bei diesem Vorfall nicht gewesen sein und außerdem wird er auch gewusst haben, dass Drogenhandel und/oder -Abhängigkeit mit dem Soldat- und Vorgesetztendasein nicht zusammenpasst. Und nachdem dies alles geschehen ist, bewirbt er sich als Fw. Genau das ist es, was mich immer wieder den Kopf schütteln lässt. Um dann hier Wochen später scheinheilig zu fragen, was er nun damit tun solle.


Schamane

Wir wissen nicht wie es war, aber mir sind auch schon einige Fälle von mutwilliger Verleumdung gegenüber von Bewerbern untergekommen von daher unterschreibe ich ihre Aussage
ZitatAlso, ganz woanders wird unser Fragensteller bei diesem Vorfall nicht gewesen sein und außerdem wird er auch gewusst haben, dass Drogenhandel und/oder -Abhängigkeit mit dem Soldat- und Vorgesetztendasein nicht zusammenpasst.
so nicht. Nur wie schon gesagt das haben Gerichte festzustellen und selbst die können sich irren, wie Revisions und Berufungsverfahren mit anschließenden Freisprüchen beweisen.

Andi

Zum Test fahren, das ganze am ersten Tag melden, Test absolvieren und Ergebnis gesagt bekommen. Wenn man besteht wird solange keine Einstellung erfolgen, bis das Ermittlungsverfahren beendet wurde (so oder so) und ein Jurist der Bundeswehr Akteneinsicht genommen und den Fall bewertet hat.

Gruß Andi
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wolverine

Trotz Unschuldsvermutung gibt es bei laufenden Verfahren ein grundsätzliches Förderungsverbot. Das ist die Wertung des Gesetzgebers.
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A-Bomb

Muss den Thread mal ausgraben.

Verstehe ich das richtig dass man mit laufenden Ermittlungsverfahren auch nicht ans KC eingeladen wird?
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

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