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Fristlose Entlassung nach Alkoholfahrt?

Begonnen von ASPRTRMP, 15. Juli 2011, 19:19:08

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miguhamburg1

@ Mietzekatze: Es ist vollkommen unerheblich, wo einem Soldaten die zivile Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er ist nicht mehr in ihrem Besitz und muss dies seinem DV melden, der dann im zugrundeliegenden Fall auch den "Nw-Führerschein einziehen und an die ZMK übergeben muss. Und die ZMK wird die mil. Fahrerlaubnis erst dann wieder ausstellen, wenn der Soldat seinen zivilen FS wieder zurück bekommen hat. Soweit zu dieser Frage.

Unabhängig von der Frage, wie das Verkehrsdelikt des Soldaten verfahrensmäßig durchgeführt werden wird, hat er sich schuldhaft außerstande gesetzt, die wesentliche Voraussetzung zur Ausübung des Dienstes als MKF zu erhalten. Dies rechtfertigt auf jeden Fall, die Entlassung aus dem Dienstverhältnis wegen Nichteignung zu prüfen und ggf. einzuleiten.

schlammtreiber

to-do-Liste nach dem "cheeseman-Verfahren"

a) Selbst zurücktreten.
b) zerknirscht dreinschauen.
c) sich zur moralischen Autorität der ganzen Republik erheben lassen.
d) reihenweise Bücher mit austauschbaren Titeln wie "Sehnsucht nach Sinn", "Mit beiden Füßen im Diesseits" oder "Vertrauen ins Leben" raushauen, die tatsächlich massenhaft verkauft werden
e) einen Arsch voll Kohle verdienen
f) regelmäßig in Talkshows vorbeischauen und den Zeigefinger heben auch wenn man gar keine Ahnung vom Thema hat
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

AriFuSchr

Zitatregelmäßig in Talkshows vorbeischauen und den Zeigefinger heben auch wenn man gar keine Ahnung vom Thema hat

vor allem wenn man keine Ahnung hat.

Man bekommt dann eine höhere (Zustimmungs-) Quote bei denen, die einem alles verzeihen, weil man keine Ahnung hat - oder alternativ - die einem alle Äußerungen abnehmen, weil sie selber keine Ahnung haben.

::)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr