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Frage zu Widerrufsrecht und FWD

Begonnen von Aliki, 20. Juli 2011, 09:31:33

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Aliki

Hallo zusammen,

da ich noch ziemlich unschlüssig bez. meiner Zukunft bin, hätte ich nun ein paar Fragen.

Für mich gibt es momentan den unendlich wirkenden Zwiespalt zwischen Bundeswehr oder Polizei. Ich komme einfach auf keinen grünen Zweig.
Auf der einen Seite denke ich ist die Bw seit jeher mein Traum, aber die Polizei einfach zukunftssicherer, naja.

Angenommen ich lasse mich für nächstes Jahr im Oktober auf eine FA-Stelle einplanen, nehme dann innerhalb den 6 Monaten das Widerrufsrecht in Anspruch.
Werde ich dann immernoch die Gelegenheit haben und FWD anzuhängen, bis ich dann irgendwo bei der Polizei genommen werde (oder im doofen Fall nicht)?
Oder ist im Falle einer Einplanung die Möglichkeit auf FWD verwirkt?

Pearlinha

Zitat von: Aliki am 20. Juli 2011, 09:31:33
Auf der einen Seite denke ich ist die Bw seit jeher mein Traum, aber die Polizei einfach zukunftssicherer, naja.

Warum ist die Polizei Zukunftssicherer? Nur weil jetzt Stellen bei der BW abgebaut werden? Das passiert immer wieder überall :) Daran kann man das nicht wirklich messen.

Zitat von: Aliki am 20. Juli 2011, 09:31:33
Angenommen ich lasse mich für nächstes Jahr im Oktober auf eine FA-Stelle einplanen, nehme dann innerhalb den 6 Monaten das Widerrufsrecht in Anspruch.
Werde ich dann immernoch die Gelegenheit haben und FWD anzuhängen, bis ich dann irgendwo bei der Polizei genommen werde (oder im doofen Fall nicht)?
Oder ist im Falle einer Einplanung die Möglichkeit auf FWD verwirkt?

Davon mal abgesehen das du sowohl bei der BW als auch bei der Polizei für die gwünschte Laufbahn erst mal alle Test bestehen muss... mal ernsthaft:
Meinst du nicht du findest einen besseren "Spielplatz" als die Bundeswehr? Du willst doch nicht ernsthaft die eine FW-Stelle unter den Nagel reißen mit dem Hintergrund, das du so deine Zeit bis du bei der Polizei anfangen kannst,überbrückst? Und falls noch Zeit über ist,willste aus dem SaZ Verhältnis austreten und dann aber FWD hinterher schieben,damit du bloß keinen Leerlauf im Lebenslauf hast?

Entscheide dich erst mal was du machen willst!

Mein Vorschlag: Mach 6/9/12 Monate FWD. Dann kannste schauen ob die BW das ist was du willst. Und falls nicht kannste dich bei der Polizei bewerben! Aus dem FWD hast du ja auch die Möglichkeit dich als SaZ zu bewerben.
02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
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schlammtreiber

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KlausP

#3
Zitat... Angenommen ich lasse mich für nächstes Jahr im Oktober auf eine FA-Stelle einplanen, nehme dann innerhalb den 6 Monaten das Widerrufsrecht in Anspruch. ...

Gaaaaanz großes Kino !! Und so kameradschaftlich! Wegen solcher *** wird ein anderer geeigneter Bewerber angelehnt, der den Dienst gerne für 12 Jahre und mehr Jahre angetreten hätte. Wenn Sie bei mir mit solcher Einstellung in meinem Dienstzimmer vorstellig geworden wären, hätten Sie beim UvD die ersten Landeversuche gemacht - und der sitzt zwei Etagen tiefer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

Zitathätten Sie beim UvD die ersten Landeversuche gemacht - und der sitzt zwei Etagen tiefer.

dachte Du bist bei den Grennies - hört sich mehr nach Fernspäher an. Scheint ja ein Arbeitsplatz in einem Turm zu sein.  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Aliki

Das kam völlig falsch rüber.
Ich möchte die Bundeswehr keinesfalls als Zwischenstopp nutzen, im Gegenteil.
Aber keiner ist sich bei Dienstantritt 100% sicher, dass dies genau das ist, was er sich vorstellte.
Es ging in der Eingangsfrage nur darum, was ist WENN ich mir dies eben doch nicht für 12 Jahre oder länger vorstellen könnte.
Ich denke es ist keine Schande dann vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man dies eben doch nicht als seine Berufung ansieht.
Und sich im Vorfeld um solche Eventualitäten und deren Alternativen Gedanken zu machen, halte ich für gut.
Den FWD DANN (Bei Inanspruchnahme desWiderrufsrechts) als Überbrückung bis zur nächsten Etappe zu nutzen, halte ich ebenso für sinnvoll.

KlausP

Zitat von: AriFuSchr am 20. Juli 2011, 10:33:14
Zitathätten Sie beim UvD die ersten Landeversuche gemacht - und der sitzt zwei Etagen tiefer.

dachte Du bist bei den Grennies - hört sich mehr nach Fernspäher an. Scheint ja ein Arbeitsplatz in einem Turm zu sein.  ;D

Nö, der Block hat 5 Stockwerke. Im EG sitzt der UvD im Eingangsbereich, die Kompanie hat die oberen 3 Stockwerke.
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chicco93

Dann würde ich an deiner stelle bevor ich mich als FW bewerbe erst mal den FWD machen dann siehst du ja wie es bei der Bundeswehr ist.

Pearlinha

Zitat von: schlammtreiber am 20. Juli 2011, 10:19:48
Zitat von: Pearlinha am 20. Juli 2011, 10:01:39
Warum ist die Polizei Zukunftssicherer?

Stichwort "Beamter auf Lebenszeit"?   ;)

Psssssst Schlammtreiber,lass mich doch jetzg hier nicht aufliegen!!!! ;-)

Mal im ernst,werden alle Beamte auf Lebenszeit? Ich dachte immer auch nur eine bestimmte Quote. Wenn ja,dann muss Edit in meinem ersten Beitrag was ändern ;-)
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Pearlinha

Zitat von: Aliki am 20. Juli 2011, 10:34:47
Das kam völlig falsch rüber.
Ich möchte die Bundeswehr keinesfalls als Zwischenstopp nutzen, im Gegenteil.
Aber keiner ist sich bei Dienstantritt 100% sicher, dass dies genau das ist, was er sich vorstellte.
Es ging in der Eingangsfrage nur darum, was ist WENN ich mir dies eben doch nicht für 12 Jahre oder länger vorstellen könnte.
Ich denke es ist keine Schande dann vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man dies eben doch nicht als seine Berufung ansieht.
Und sich im Vorfeld um solche Eventualitäten und deren Alternativen Gedanken zu machen, halte ich für gut.
Den FWD DANN (Bei Inanspruchnahme desWiderrufsrechts) als Überbrückung bis zur nächsten Etappe zu nutzen, halte ich ebenso für sinnvoll.

Ich glaube nicht das dein Thread Start so sehr falsch rüber kam.

Dann veraten sie mir doch mal wo für sie die der unterschied zwischen SaZ und FWD ist,das sie (ja nur evtl. Ja ich weiß) von ihrem SaZ-Wiederrufsrecht gebrauch machen ABER anscließend als überbrückung den FWD nutzen wollen. Ich darf sie drauf hinweisen das sich der Arbeitgeber und die Arbeitsumstände nicht verändern werden. Das heißt unter dem Strich das sie evtl noch weitere 6/9/12 monate der noch länger bei der BW sind.obwohl es ihnen nicht gefällt.

Und da wären wir schon beim nächsten Punkt: wer unglücklich in seinem Beruf ist,wird auch eher mal krank. (ohne ihnen da etwas unterstellen zu wollen) aber kein unglücklicher mitarbeiter gibt 100% alles. ...


Ich rate nochmals: machen sie erst FWD und schauen sie ob die BW das richtige ist!! Und klauen sie anderen nicht die FW stelle weg,die es von Anfang an 1000% ernst meinen!
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snake99

#10
@Pearlinha

Bei der Polizei wird man als BaP (Beamter auf Probe) eingestellt. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgt dann automatisch die Ernennung zum BaL (Beamter auf Lebenszeit) sofern keine Gründe dagegen sprechen oder man "goldene Löffel" geklaut hat. Sofern man sich noch mit 27 Jahren im Anwärterstatus befindet, verzögert sich die Ernennung zum BaL.

Wenn es um das Thema der "sozialen Sicherheit" geht, würde ich die Polizei mit ihrer Laufbahn als wesentlich "sicherer" bezeichnen, denn bei der Bw wird man erstmal nur als SaZ eingestellt. Sicherlich hat man die Chance auf BS, doch wir wissen ja wie gering die Chancen darauf sind, es auch zu werden ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: Pearlinha am 20. Juli 2011, 10:59:55
Mal im ernst,werden alle Beamte auf Lebenszeit?

Soweit ich weiss, ja. Wenn die ihre Ausbildung und die Probezeit etc bestanden haben, sind sie Beamte auf Lebenszeit.

edit: snake war schneller
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Pearlinha

@ snake & schlammtreiber:

ok dann muss ich mich wohl in dem punkt etwas verbessern. ich war in dem glaube das man schon "etwas mehr" leisten muss das man BaL wird. Das scheint ja dann nicht der Fall zu sein. Dann gebe ich dem TE recht das es bei der Polizei Zukunftssicherer ist. Aber dennoch finde ich persönlich die BW nicht "unsicher" jeder ist sich von Anfang an klar wie lange seine DZ geht, wenn man nicht zu den winzige wenigen Prozent gehören darf die in den elitären Kreis der BS aufgenommen werden ;)
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