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ATN Zuerkennung der Bundeswehr für zivile Qualifikationen

Begonnen von Reservist73, 22. Juli 2011, 11:11:16

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Reservist73

Hallo in einer kleinen Runde kam es zur Diskussion,

daher um folgende Anfrage mit bitte um Unterstützung.

Welche ATN Annerkennung wird aus der zivilen Qualifikation bei der Bundeswehr anerkannt.

aus dem Rettungsdienst-Bereich:

- Rettungshelfer

- Rettungssanitäter

- Betriebssanitäter      ( dazu fand ich folgendes:   Helfer im Sanitätsdienst (Hlf SanDst)


aus dem feuerwehrtechnischen-Bereich:

- Atemschutzgeräteträger ( Untersuchung nach G26 )

- Truppführer / Gruppenführer

- Zugführer

- Technische Hilfeleistung

- FWDv2


Danke

P.S. Gibt es evtl. sogar eine ATN Übersicht ???

 





Schamane

Beim RettSan besteht glaube ich noch die Möglichkeit der Zuerkennung der ATN, zumindest kenne ich Fälle wo dies ging. Da muss man sich mit dem S3 - Fw in der Einheit unterhalten.
Bei dem Feuerwehrlehrgängen müßte eine Äquvivalenz bescheinigt werden, aber das müßte in Teilen auch gehen. Allerdings macht dies viel arbeit für das MobTrt da leider nur in sehr wenigen Fällen wie beim RettSan direkt eine Vergleichsliste vorliegt und man so die Inhalte einzeln prüfen müßte und dann dafür die entsprechenden Schulen der Bw zuständig sind.
Soll heißen sie müßten ihren Lehrstoffplan z.B. vom Lehrgang technische Hilfe an ihren S3 mit Zeugnis usw. einreichen. Dieser müßte es auf dem Dienstweg einsenden über die SKA vermutlich an die ABC / SE - Schule zur Prüfung. Diese würde der SKA einen Vorschlag auf Anerkennung, teilweise Anerkennung oder Ablehnung übermitteln und von dort ginge es dann an ihr MobTrt.
Bedauerlicherweise ist die Bundeswehr in diesen Bereichen immer noch sehr unflexibel, so das Reservisten aus dem gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst in ABC / SE - Lehrgängen langweilen. Aber dies ist nicht nur bei der Bundeswehr so, sondern auch umgekehrt wenn jemand vom Bund zur Feuerwehr geht. >:(

miguhamburg1

@ Schamane: Als angehender Arzt sollten Sie doch wirklich in der Lage sein. Haupt- und Nebensätze durch Kommata voneinander zu trennen. Außerdem sollten Sie in der Lage sein, Bandwurmsätze zu vermeiden, um die Verständlichkeit zu verbessern. So ist es eine Zumutung fürIhre Leser, Ihre Gedanken nachzuvollziehen!

Troubleshooter

Zitat von: miguhamburg1 am 22. Juli 2011, 12:46:17
@ Schamane: Als angehender Arzt sollten Sie doch wirklich in der Lage sein. Haupt- und Nebensätze durch Kommata voneinander zu trennen.

Genau: durch Komma, nicht Punkt!
Glashaus? Steine?

Aber wofür sollte ein Arzt Zeichensetzung benötigen, es gibt doch Multiple Choice.  ;D
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -


miguhamburg1

@ Troubleshooter: Der Plural von "Komma" ist "Kommata" - und natürlich sollte unser Schamane mal den einen oder anderen Satz kürzen und mit einem Punkt schließen.

@ Mailnman: Unser Fragensteller wollte wissen, welche zivilen Qualifikationen in Bw-ATN "umgeschrieben" werden können. Hierzu hat der Schamane Bandwurmsätze über irgendwelche Erfahrungen und Vermutungen produziert, die kaum jemand nachvollziehen kann. :)

Schamane

@ Miguhamburg1 ich fühle mich gemaßregelt  :( . Doch mein Vorbild ist Fontane, da muss ich noch dran arbeiten. ;)

Tommie

#7
Ok, um diesen Fred mal wieder aufzugreifen, der gestartet wurde, als ich noch im Einsatz war, möchte ich folgendes dazu beitragen:

Den Feuerwehrteil kann ich nicht beurteilen, weil ich damit nichts am Hut habe, aber ich kann mir vorstellen, dass eine G26 auch bei der Bundeswehr für Atemschutzgeräteträger so stattfindet und anerkannt werden könnte. Ansonsten macht man die halt nochmal, weil der Zeitaufwand dafür sich in Grenzen hält ;) !

Mehr kann ich zum Sanitätsteil beitragen:

1. Der bisher bekannte "Helfer im Sanitätsdienst" (HiSD) existiert in der bisherigen Form nicht mehr und wurde durch den Einsatzersthelfer Alpha (EEH A) ersetzt. Dieser enthält neben den 16 Unterrichtsstunden, die der zivile Erste-Hilfe-Kurs beinhaltet, auch noch 14 (!!!) Stunden militärischen Teil, der von bisher 8 (beim HiSD!) entprechend "aufgebohrt" wurde und jetzt auch u. a. die neuen Verbandsmaterialien (Israeli Bandages, etc.) sowie das Anlegen von CATs (Combat Application Tourniquet), die Anwendung von gerinnungsfördernden Mitteln (QuikClot ACS) sowie die Applikation von Morphin mittels Autoinjektoren beinhaltet. Weiterhin wird bei der Bundeswehr der EEH A mit jährlichen Weiterbildungen verlängert, weil er ansosnten seine Gültigkeit nach 3 Jahren verliert! Somit findet eine Anerkennung zivil erbrachter Leistungen (EH-Kurs, etc.) eher nicht statt! Stattdessen schickt man eben alle Soldaten für weniger als eine Woche zum EEH A und hat damit auch einen einheitlichen Ausbildungsstand hergestellt.

2. Von den drei benannten Ausbildungen ist nur der Rettungssanitäter durch Verordnungen der Länder bundesweit einheitlich geregelt und umfasst ÜBERALL in Deutschland einen Ausbildungsumfang von 520 Stunden (jeweils 160 Stunden Theorieteil, Krankenhaus- und Rettungswachen-Praktikum und dann 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Prüfungen!). Dafür gibt es dann auch eine Anerkennung bei der Bundeswehr. Hier wurde mir z. B. die ATN 1001 369 mit der ATB RettSan zuerkannt! Allerdings heisst der zivile RettSan mittlerweile bei der Bundeswehr "Einsatzsanitäter" und wurde um einen 4-wöchigen militärischen Teil erweitert, der vor Zuerkennung der ATB EinsSan natürlich nachzuholen ist bzw. wäre!

3. Rettungshelfer sind in verschiedenen Bundesländern verschieden geregelt (Extrembeispiel: NRW hat insgesamt nur 160 Ausbildungsstunden für den Rettungshelfer, Bayern und Baden-Württemberg  haben insgesamt 320 Stunden vorgesehen!), so dass hier schon kein bundesweit einheitliches Ausbildungskonzept existiert. Daher werden sie, wie der Betriebssanitäter auch, bei der Bundeswehr nicht durch Zuerkennung einer ATN/ATB "gewürdigt"! Heisst im Klartext, dass es weder eine ATB "Rettungshelfer" noch eine ATB "Betriebssanitäter" mit dazu gehörigen ATNs gibt! Und dann läuft alles wie gehabt, keine ATB/ATN vorhanden, keine Zuerkennung möglich ... aka "Keine Arme, keine Kekse!" ;) !

maxmaxmax

Guten Abend Kameraden,

ich habe eine Ausbildung/Lehrgang als Rettungssanitäter (520 Stunden Ausbildung/zivil) und bin auf der Suche nach einem Reservedienstposten. Mir wurde einerseits von der Sammdienststelle des Heeres gesagt dies sei ein Uffz-Posten während die entsprechende SanStaffel gesagt hat dies sei ein Mannschaftsdienstposten. Hat zufällig hier jemand genauere informationen ?
Vielen Dank im Voraus !

ulli76

Die gibt´s in beiden Versionen. Das waren ne Weile lang nur Mannschaftsdienstposten, dann sollten die im Rahmen der Attraktivitätssteigerung aufgewertet werden und jetzt gibt´s die in beiden Laufbahnen.
Musst halt schaue, welche Einheit welche Dienstposten davon hat.

Haben die schon was dazu gesagt, wie das mit dem Einsatzsanitäter ist. Musst du den militärischen Anteil noch nachmachen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Also derzeit hat Ulli76 recht, aber langfristig sollen die Dienstposten alle Unteroffiziers ohne Portepee Stellen werden. Es würde mich aber auch interessieren, ob sie nochmal zu den 4 Wochen militärisch / traumatologisch müssen.

maxmaxmax

Guten Abend,
danke für die Antwort. Ich habe eben nochmal die Liste durchforstet und keinen einzigen Uffz Posten für Rettungssanitäter/Einsatzsanitäter gefunden. Den militärischen Teil habe ich leider noch nicht. Naja, da werden wohl noch einige Telefonate mit Köln anstehen ... interessant ist auch das die Dienstposten teils als HG und OSG ausgeschrieben sind.

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