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Dienstliche Meldung?

Begonnen von Thomas S, 31. Juli 2011, 19:15:41

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Jakkaru

ZitatEinen Kameraden wegen eines naja nicht sonderlich schlimmen Deliktes verpfeifen

Oh man ::) Dich sollte man in der Truppe aber auch nicht aus den Augen lassen oder? Mit solchen Äusserungen muss man ja praktisch davon ausgehen, dass du doch ab und zu ganz gern mal was mitgehen lässt :D

Nehmen wir dochmal ein anderes Beispiel: Ein Kamerad stiehlt dir etwas und du würdest ihn nicht "verpfeifen"? Würdest einfach sagen "ach komm, Schwamm drüber! Bist doch ein Kamerad und war ja nur ne Kleinigkeit"? Sicher nicht oder? ;)
Ein 2er

Schamane

Sehr geehrter Fragesteller ihre Frage ist wohl ausreichend beantwortet worden durch KlausP als auch durch Ulli76. Sie können eine dienstliche Meldung in jeder Form absetzen, nur bitte nicht mit Flaggensignalen und Morsezeichen da die nicht jeder Disziplinarvorgesetzte beherrscht.
Selbst wenn sie auf dem Klo sagen der ... betreibt Schmuggel und ihr Disziplinarvorgesetzter hört dies muss er ermitteln ob er will oder nicht. Ansonsten gehen sie in ihre Vorschriftenstelle oder in das Intranet und holen sich die ZDV Militärischer Schriftverkehr da können sie die Dienstliche Meldung abschreiben.

StOPfr

Zitat von: sandra_24 am 31. Juli 2011, 20:23:43
Einen Kameraden wegen eines naja nicht sonderlich schlimmen Deliktes verpfeifen...

Was du als angeblichen Verstoß gegen die Regeln der Kameradschaft bezeichnest ist schlichtweg Scheiße geistiger Müll  >:(!
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kurbelwelle

Man liebt den Verrat, und haßt den Verräter..................!!! 

KlausP

Das ist mindesten genau so eine Gülle wie die der Userin sandra_24.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Bevor die Diskussion darüber, ob Diebe und Hehler nicht eigentlich die wahren Opfer der kriminellen Anschwärzer sind, weiter ausartet, breite ich den Mantel des wohlwollenden Schweigens über diesen Thread.
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