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Wiedereinsteiger

Begonnen von rettungsesel, 02. August 2011, 11:58:38

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rettungsesel

Hallo zusammen, leider habe ich bei der such funktion nicht genaueres bzw das passende gefunden für mich, und meiner jetzigen Situation.

Kurz zu mir ich bin 29 jahre Jung, und war 2003 beim Bund in Augustdorf Stationiert.
Ich habe nur meine 9 Monate gemacht, da ich anschliessend die Ausbildung als rettungsassistent begonnen habe und diese auch erfolgreich beendet habe.

Jetzt ist es so, das ich mit dem Gedanken Spiele wieder zum bund zu gehen, jedoch habe ich noch fragen dazu.
Ich wurde schon einmal gemustert für SAZ 4 Jahre und wurde auch genommen, jedoch durfte ich nach einer Woche wieder gehen, da der Zahnarzt meinte damit wäre ich nicht mehr tauglich.
Das ganze war noch vor meinem aufenthalt beim Bund.
Jetzt bin ich Rettungsassistent, und wieder wieder beim Bund anfangen wollen.
1. welchen dienstgrad könnte ich bekommen bei der Wiedereinstellung? ( Feldwebel, da ich mich ja auch für die Spalte im Sanitätsdienst entscheiden würde )
2. Ich bin ja schon einmal ausgemusstert gewesehen, und trozdem musste ich meinen Grundwehrdienst machen kann ich mich dann erneut wieder Verpflichten lassen?
3. Leider bin ich wegen einer nicht bezahlten rechnung, Vorbestraft wegen Betruges hindert mich das daran mich bei der Bundeswehr wieder einzusteigen ?

Ich weis ist alles komplieziert hoffe doch auf eine Vernüftige Antwort.


Andi

Zitat von: rettungsesel am 02. August 2011, 11:58:38
Ich weis ist alles komplieziert hoffe doch auf eine Vernüftige Antwort.

Kompliziert ist eher dein Deutsch oder vielmehr dein nicht-Deutsch. Ich empfehle beim nächsten mal vor dem Senden des Beitrags alles noch mal in Ruhe durchzulesen. ;)


Zitat von: rettungsesel am 02. August 2011, 11:58:38
1. welchen dienstgrad könnte ich bekommen bei der Wiedereinstellung? ( Feldwebel, da ich mich ja auch für die Spalte im Sanitätsdienst entscheiden würde )

Wenn du als Feldwebel im Sanitätsdienst eingestellt wirst, dann als Feldwebel.

Zitat von: rettungsesel am 02. August 2011, 11:58:38
2. Ich bin ja schon einmal ausgemusstert gewesehen, und trozdem musste ich meinen Grundwehrdienst machen kann ich mich dann erneut wieder Verpflichten lassen?

1.) Man verpflichtet sich selbst (aktiver und bewusster Prozess).
2.) Wenn du tauglich bist kannst du eingestellt werden. Ob du tauglich bist oder nicht sagt das letzte Musterungsergebnis aus. Wenn die Gründe für eine Untauglichkeit weggefallen sind ist eine Neumusterung möglich.

Zitat von: rettungsesel am 02. August 2011, 11:58:38
3. Leider bin ich wegen einer nicht bezahlten rechnung, Vorbestraft wegen Betruges hindert mich das daran mich bei der Bundeswehr wieder einzusteigen ?

Du wirst der Bundeswehr im Rahmen der Bewerbung Einblick in die Strafsache nehmen lassen und dann entscheidet ein Jurist der Bundeswehr darüber, ob ein Einstellungshindernis vorliegt oder nicht. Bei Betrugsdelikten ist aber davon auszugehen, dass eine Einstellung in eine Vorgesetztenlaufbahn (wie in diesem Fall) ausgeschlossen ist.

Gruß Andi
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Rollo83

Der Einstellungsdienstgrad hat logischerweise auch etwas mit der Laufbahn zu tun.

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