Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

In die US Army versetzt

Begonnen von orange, 02. August 2011, 19:03:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

orange

Hey leute,
Ich kenne ein paar personen die von der Bundeswehr in die US Army verstezt werden konnten.
Ist das denn immer noch möglich oder geht das Überhaupt?
Wenn Ja, was muss man dafür machen?

Wäre für jede Antwort Dankbar

Grüße
hey apple, apple hey
what?!?!
knife

F_K

Kein deutscher Soldat wird in die "US Army" versetzt.

Vielleicht meinst Du als deutscher Soldat im Ausland Dienst verrichten?

Timid

Was meinst du genau mit "versetzt"?

Es gibt natürlich Attachés oder Verbindungsoffiziere, die im Ausland eingesetzt werden und dort als Ansprechpartner für die Streitkräfte des jeweiligen Landes und Repräsentanten der Bundeswehr fungieren - so wie es auch in Deutschland Soldaten ausländischer Armeen auf entsprechenden Posten gibt. Auch erfolgen manche Ausbildungen (z.B. zum Piloten) teilweise im Ausland, wie etwa in den USA.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schamane

Vielleicht handelt es sich auch um Austausch und/oder Verbindungsoffiziere. Aber die unterstehen weiterhin deutschem Wehrrecht und sind Angehörige der Bundeswehr.

KlausP

ZitatIch kenne ein paar personen die von der Bundeswehr in die US Army verstezt werden konnten.


Dann nehme ich das jetzt mal ganz wörtlich:

- Was für "Personen" sind das denn?

- Welchen Dienstgrad und was für einen Dienstposten hatten die bei der Bundeswehr?

- Welchen Dienstgrad und was für einen Dienstposten haben die bei der US Army?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Vielleicht waren die auch zur Sicherung der US-Liegenschaften hier in Deutschland eingesetzt. Aber das wäre dann auch schon ein kleines bischen her gewesen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

orange

Genaueres über die Personen kann ich nicht sagen aber vielen Dank für diese Antworten.
Es waren keine Ofiziere oder so, normale Zeit-/  (Berufsoldaten).

Grüße
hey apple, apple hey
what?!?!
knife

miguhamburg1

Kein Bw Soldat kann auf Dienstposten ausländischer Streitkräfte versetzt werden. Denn dies würde bedeuten, dass sie damit Angehörige dieser Streitkräfte würden. Dies geht schon nicht wegen der falschen Staatsbürgerschaft.

Es gibt lediglich Bw Dienstposten für Offz/Uffz/Msch in NATO Stäben, in NATO- oder mehrnationalen Truppenteilen oder in den MilAttchSt an den Botschaften. Und es gibt BwDP als Verbindungsstabsoffizieren an ausländischen Offz- und Truppenschulen (wie umgekehrt auch solche DP bei uns)

Mit anderen Worten: Sie können als Bw-Soldat ins Ausland versetzt werden, aber dies sind immer Bw-Dienstposten und Sie unterliegen immer auch deutschem Recht, auch wenn Sie einen ausländischen Dirnstvorgesetzten haben, mit dem Sie auf Zusammenarbeit angewiesen werden.

Stabsuffz93

gibt es nich in den USA einen BW-Posten? in Frankreich und Polen gibts ja auch einen oder mehrere

KlausP

Zitat von: Stabsuffz93 am 03. August 2011, 10:27:50
gibt es nich in den USA einen BW-Posten? in Frankreich und Polen gibts ja auch einen oder mehrere

Das ist es doch, wovon Kenner der Materie hier reden. Es wird kein in Streitkräfte eines anderen Landes versetzt, das sind alles Dienstposten in intergrierten Verwendungen der NATO oder in Auslandsdienststellen der Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Zitat von: KlausP am 03. August 2011, 10:30:53
Das ist es doch, wovon Kenner der Materie hier reden. Es wird ...

;D ;D ;D

Gast200

Die Aussagen sind so nicht ganz Korekt, es gibt auch die Möglichkeiten der sogenannten Exchange Dienstposten, das bedeutet das man auf einen Dienstposten verwendet wird der kein deuteutscher Dienstposten ist. Hierbei handelt es sich in 90% der Fälle um Offiziere. Gleichzeitig, wie aus dem Wort exchange schon hervorgeht, wird ein Soldat der jeweiligen Nation in einer Vergleichbaren Verwendung in der Bundeswehr eingesetzt. Bei diesem Verwendung untersteht man auch der jeweilen Befehlskette.

Gruss

Gast

BulleMölders

Man wird dabei aber nicht Angehöriger der jeweiligen Streitkräfte. Das würde ja heißen, die Uniform und den Dienstgrad zu wechseln.

Wir hatten regelmäßig Amerikanische Marineangehörige bei und an Bord, diese waren auch ganz normal auf regulären Dienstposten eingesetzt.
Diese behielten ihre Amerikanische Uniform und ihren Dienstgrad und wurden auch mit diesem Angeredet.

Gast200

Das ist richtig, die Aussage bezog sich auch nur auf die Aussage das es sich ein deutscher Dienstposten sein muss. Dies ist so nicht ganz richtig. Das der Soldat immer noch seine Uniform trägt und Angehöriger der Bundeswehr ist sollte klar sein. Vielleicht habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt da ich mich kurz halten wollte.

miguhamburg1

Die Verbindungsstabsoffiziere der Bundeswehr an ausländischen Truppenschulen unterstehen auch dem Weisungsrecht der dortigen Vorgesetzten und werden diese Weisungen, wenn sie deutschem Recht nicht entgegenstehen, auch umsetzen. Rein formal unterstehen sie disziplinar einem deutschen Befehlshaber im jeweiligen Land, sie bleiben ja auch deutsche Soldaten. Mit anderen Worten: Auch das Besatzungsmitglied der Bundeswehr, das auf einem Kriegsschiff eines Partnerlandes zeitweise im Rahmen eines Austauschprogramms eingesetzt ist, bekleidet weiterhin seinen Bundeswehr-Dienstposten und wird lediglich für diesen Dienstposten kommandiert. Damit ist sichergestellt, dass er weiterhin voll umfänglich deutschem Recht untersteht.