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Dienstpostenausbildung für Reservisten

Begonnen von snake99, 02. August 2011, 15:56:15

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HCRenegade

Trotzdem kann man sagen, dass z.B. ATN PzGrenUffz (alt) = PzGrenFw (neu), so dass man die Fw-ATN nach einer WÜ auf einem entsprechenden DP ohne Probleme zuerkannt bekommen sollte.
Das war ja nicht nur bei mir so, sondern auch bei vielen anderen mir bekannten Kameraden.


Aber letztendlich ist das ja auch nicht das Kernproblem, sondern die oben beschriebene Tatsache, dass es zm ATN-Erwerb verschiedene Möglichkeiten mit stark unterschiedlich großem Zeitaufwand gibt und gleichzeitig der Res stark abhängig von der Ansichtsweise und Laune seines ResBearbeiters abhängig ist, dann wenn der die Zustimmung für eine ATN-Zuerkennung bzw. AAP verweigert, sieht man erstmal alt aus.

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

Liebe beide Kameraden,

dass eine GrpFhrUffz ATN alt mit AaP auf GrpFhrFw ATN neu erteilt wurde, kam vor, war jedoch laufbahnrechtlich nie zulässig. Diesem Zustand machte die SDBw ein Ende. Insofern hinkt Ihr Vergleich mit dieser Zeit. Um Fw werden zu können, bedarf es einer Laufbahnprüfung. Diese setzt zwingend einen Lehrgang voraus - für Aktive wie Reservisten.

Für Beorderungen ist nur die SDBw/das PersA zuständig. Wenn Sie auf einen neuen DP beordert werden sollen, hat Ihr bisheriger BeordTrTl überhauPt keine Handhabe, dies zu verhindern, er wird dazu auch überhaupt nicht befragt. Wenn Sie sich als Reservist in solchen Fragen mit den Personalern der Truppenteile herumschlagen, ist das Ihr Problem. Sprechen Sie, wie von mir beschrieben, mit der einzig maßgeblichen Person, Ihrem PersFhr in der SDBw! Diese Art Eigeninitiative ist die einzig Sinnvolle!

Dass nicht jeder Reservist drei Monate am Stück üben kann, liegt auf der Hand. Sie selbst haben ja eine passable Alternative beschrieben hier im Forum. Also gibt es da ja wohl auch nichts zu meckern, da dieser Weg von der SDBw ja ausdrücklich mitgetragen wird, denn die muss die Lehrgangsplätze ja bereitstellen!

HCRenegade

@ Miguhamburg:

Die Laufbahnprüfung und die ATN für den Dienstposten sind zwei verschiedene Paar Schuhe - ob ein gestandener Uffz alter Art auf einen Fw-Lehrgang muss, wo er absolut nichts Neues lernen kann, kann man definitiv hinterfragen, aber darum ging es ja überhaupt nicht.

Wenn man den Fw-LG bestanden hat, aber NUR z.B. PzGrenUffz ist und nicht die (von der Ausbildung her) gleichwertige ATN PzGrenFw vorweisen kann, weil man diese nicht von seinem TrT zuerkannt bekommt, dann fällt die Beförderung zum Fw aus, daran ändert auch ein hervorragend bestandener Laufbahnlehrgang (FwRes) nichts.

Zumal auf dem Laufbahnlehrgängen z.T. überhaupt keine ATNs zuerkannt werden - zumindest war das auf dem Btsm-LG so, dass da keine einzige ATN nach erfolgreichem Abschluss zuerkannt wurde.

Heißt:
wenn ich mir vor dem Laufbahnlehrgang nicht den PzGrenFw rückwirkend als AAp hätte zuerkennen lassen, wäre ich nicht befördert worden, weil ich dann ja "nur" PzGrenUffz/SPzKdt/GrpFhr gewesen währe und nicht PzGrenFw/SPzKdt/GrpFhr, wie es mein DP vorsieht, so dass eine Beförderung nicht stattgefunden hätte.

snake99

#19
Lieber Migu,

in der Tat scheinen wir mittlerweile von zwei verschiedenen Paar Schuhen zu sprechen ... mir geht es hier nicht um die Laufbahnausbildung AMT (die dank der Fernausbildung mittlerweile prima und "reservistenfreundlich" gelöst wurde), sondern viel mehr um die MFT Ausbildung und die stark von einander abweichenden Verfahrensweisen der einzelnen TrT.

Sie haben selber erkannt, dass es aufgrund der Dauer fast unmöglich ist für einen Reservisten, einen normalen Laufbahnlehrgang (MFT) der aktiven Truppe zu besuchen. Dann haben wir noch die Möglichkeit einer AAP, wo sich mir jedoch die Frage aufwirft, wie lange der Kamerad eine AAP besuchen soll? Angenommen er kann  2x 3 Wochen pro Kalenderjahr zu üben, was ich persönlich schon als viel bezeichnen würde. Soll der Kamerad etwa ein ganzes Jahr als AAP'ler fungieren, bevor er produktiv seinen Dienst aufnimmt, so dass die Bw auch einen Gewinn von seiner Beorderung hat?

Sorry, doch für mein Empfinden ist dies keine wahre Lösung ... denn weder der TrT noch der Kamerad hätten daran Spaß.

Mein Vorschlag (so wie es inoffiziell bereits häufig gemacht wird) ... man setzt den Kameraden auf den DP und lässt ihn die DP spezifischen Tätigkeiten ausführen. Beweist sich der Kamerad auf dem DP, erhält er die ATN ... fertig! Erfüllt er die Anforderungen des "daily Business" nicht, muss geschaut werden, wie man weiter verfährt ...

Vorteile:
- der Kamerad ist sofort produktiv
- der TrT muss sich keine Kopf um irgendwelche Ausbildungsplanungen machen
- beide Seiten sind zufrieden :)
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snake99

Im weiteren meine ich in den Verfahrensweisen zwischen FD und TD sehr große Widersprüche in sich zu erkennen ...

Im FD reicht eine zivile Ausbildung auf Techniker- oder Meisterniveau und man wird ganz unkompliziert via §22 Abs. 5 SLV zum Fw ernannt und muss noch nicht mal mehr die allgemein militärische Laufbahnausbildung (AMT) durchlaufen! Ist dies förderlich, wenn man somit einen Fw vor sich stehen hat, der noch nicht mal die VVO geschweige denn anderes wichtiges Vorgesetzenwissen beherrscht?

Bei den ResOffzen ist es ähnlich einfach ... einmal zur Laufbahn zugelassen muss man nur noch den ROL1, ROL2 sowie den MeFü Lehrgang besuchen. Insgesamt dauert die Ausbildung somit ca. 7 Wochen und dann ist man schon ein fertig ausgebildeter ResOffz und wird nach erfüllten Stehzeiten in den OA DstGrd'en zum Leutnant befördert.  
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miguhamburg1

Ist ja schon mal gut, dass der formale Aspekt bezüglich der erforderlichen Lehrgänge mit Laufbahnprüfung für den Laufbahnwechsel unstrittig ist.

Auch für die AaP gibt es Vorgaben, nämlich entsprechende DPBeschreibubgen und Vorschriften. Jetzt kommt es darauf an, wie schnell der Reservist das Erforderliche beherrscht. Dafür kann es keine zentralen Vorgaben geben, das ist doch einleuchtend? Dieser Weg zur ATN Zuerkennung ist auch ganz offiziell vorgesehen. Wenn der TrTl da nicht mitgeht - auch da hilft nur das Gespräch mit dem PersFhr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, damit dis dann im TrTl so veranlasst wird.

F_K

@ snake:

ZitatBei den ResOffzen ist es ähnlich einfach ... einmal zur Laufbahn zugelassen muss man nur noch den ROL1, ROL2 sowie den MeFü Lehrgang besuchen. Insgesamt dauert die Ausbildung somit ca. 7 Wochen und dann ist man schon ein fertig ausgebildeter ResOffz und wird nach erfüllten Stehzeiten in den OA DstGrd'en zum Leutnant befördert
.

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen:

- ResOffze sind keine ResFw, insbesondere:
- Werden ResOffz bei vorliegen der Voraussetzungen OHNE Dienstposten zum Lt befördert
- Legen ResOffze auf den Lehrgängen natürlich eine Laufbahnprüfung ab (ein Besuch reicht also nicht - die Klausuren müssen bestanden werden)
- Ist ein so beförderter Lt keineswegs "fertig ausgebildet", sondern steht am Anfang seiner Offizierausbildung (er hat nämlich nur eine Sicherungsoffz ATN - die genau für KEINEN Dienstposten eine ausreichende Qualifikation darstellt)

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