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Dauer des Entlassungsverfahren durch die Stammdienstelle..

Begonnen von AgeZero, 04. August 2011, 09:22:43

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AgeZero

Hallo,
Ich bin seit Juli in der Aga als SaZ 8. Leider stecke ich in einer Mangelverwendungsreihe aus der ich nicht so schnellbrauskomme. Um in die Gewünschte Verwendungsreihe zu kommen bräucht ich generell eine Ausbildung, die ich beim Bund nicht bekomme, aber im zivielen schon antreten könnte.
Da ich im moment absolut nicht mit dem Stoff hinterher komme und mir die weiter fortführung der aga, die ich eh wiederholen muss, auch psychisch schwer fällt, gabe ich am Angegeben, dass ich meinen diensteid nicht ablegen werde. Am 03.08 wurde dann das entlassung zur stammdiensstelle nach köln geschickt.
Kann man ungefähr sagen wie lange die zum Bearbeiten braucheb??

miguhamburg1

Die AGA heißt nicht umsonst Allgemeine Grundausbildung. Wenn Sie da jetzt bereits Probleme haben, mitzukommen, würde ja auch ein Wechsel in Ihre Wunschverwendung nichts an Ihren Schwierigkeiten ändern. Insofern haben Sie sicher richtig entschieden, Ihre Entlassung zu beantragen.

Wie lange es dauert, bis Sie die Entlassungsverfügung ausgehändigt bekommen, lässt sich aufgrund der Urlaubszeit nicht sagen. Das sollte aber in den nächsten zwei bis vier Wochen klappen...

F_K

... ich habe mal wieder verständnisprobleme:

- Der TE hat sich selber verpflichtet, will sich aber nach 4 Wochen von der Verpflichtung wieder lösen ...
- Eine Vereidigung der SaZ findet üblicherweise in den ersten Diensttagen statt, nicht nach Wochen ...
- Trotzdem will der TE nach einer zivilen Ausbildung wieder zur Bw "zurück"? Hä?
- ... und dass nach einer Verweigerung des Eides und Problemen mit dem Stoff der AllGA?

KlausP

Diese Verständnisprobleme habe ich auch, insbesondere bei diesem Satz:

Zitat... Um in die Gewünschte Verwendungsreihe zu kommen bräucht ich generell eine Ausbildung, die ich beim Bund nicht bekomme, aber im zivielen schon antreten könnte.  ...
.

Da frage ich mich natürlich auch, warum er sich denn für die Verwendungsreihe entschieden hat, die er gar nicht wollte, anstatt erst eine verwertbare zivile Ausbildung zu absolvieren und sich dann zu bewerben. Die Gedankengänge einiger Bewerber verstehe ich nicht (mehr) und muss ich wahrscheinlich auch nicht verstehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AgeZero

Der diensteid, auch gelöbnis genannt in den ersten tagen?? Ich glaube da wird geradevwas verwechselt. Laut chef ist die ablehnung die einzige möglichkeit zu einer entlassung zukommen, da meine dienstzeit festgesetzt ist.
Und zum thema in der aga mitkommen, ich habe eine kombinierte grundausbildung als signäler, kurz: im znwg wurde mir nicht das gesagt was im echren leben ist! Noch kürzer: morsen ist scheiße!

miguhamburg1

Ja, wer als Zeitsoldat den Diensteid verweigert, wird gem. SG entlassen, das stimmt.

Aber verstehen müssen wir das alles wirklich nicht, welche seltsamen Gedanken da so manche junge Leute so haben...

BulleMölders

Da frage ich mich doch mal, was du gedacht hast was du als Singnäler machst?

Und ja die Grundausbildung bei der Marine ist wesentlich anspruchsvoller, da schon viele Fachliche Inhalte der späteren Verwendung dort Bestandteil sind.
Test

justice005

ZitatLaut chef ist die ablehnung die einzige möglichkeit zu einer entlassung zukommen, da meine dienstzeit festgesetzt ist.

Also ich verstehe das auch nicht. Als SaZ können wird doch Ihre Dienstzeit zunächst auf 6 Monate festgesetzt. Innerhalb der ersten 6 Monate können Sie doch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Entlassung beantragen. Oder haben Sie auf dieses Recht verzichtet?



Schamane

Ich glaube ich verstehe es grob, da ich von so einem Fall schon mal gehört habe.
Der Soldat verweigert zwar hier auch den Eid und ist somit zu entlassen.
Aber es gibt auch die Möglichkeit das der Disziplinarvorgesetze eine Beurteilung erstellt, welche dem Soldaten die Tauglichkeit als Soldat abspricht. Denn dann wird das SG § 55 Satz 4 schlagend, da er ungeeignet ist.
Dies ist der Weg bei unwiederruflichen Verpflichtungserklärungen um den Soldaten heraus zubekommen, da man Reisende nicht aufhalten soll und jemand der sich mit der Tätigkeit nicht identifizieren kann auch nicht dazu zwingen soll. Weil er durch die mangelnde Identifikation eigentlich seine Nichteignung zum Ausdruck bringt.
Ansonsten werden derartige Anträge schon schnellstens bearbeitet, da ich aus ihren Ausführungen schon den nächsten Schritt bei nicht Genehmigung ihres Antrages lese: "...auch psychisch schwer fällt..."

Desperado

HptFw d.R.

Rollo83

Marine hin oder her, wer schon in der AGA Probleme mit dem Stoff hat und danach noch auf einen UL muss oder sogar auf einen FwLhg na Hallelulja.

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